Amt für kommunale Finanzen
Das Amt für kommunale Finanzen stellt den Haushaltsplan der Stadt Dorsten auf. Der Haushaltsplan umfasst alle voraussichtlichen Aufwendungen und alle voraussichtlich erzielbaren Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Stadt für jedes Kalenderjahr. Der Haushaltsplan stellt den Verwaltungen und einzelnen Teilbereichen die entsprechende Finanzierung zur Verfügung und bildet somit die Grundlage für die Erfüllung der permanenten Aufgaben der Kommune.
Neben der Aufstellung des Haushaltsplans wickelt das Amt für kommunale Finanzen allgemein den Zahlungsverkehr für die Stadt Dorsten ab. Es nimmt Einzahlungen von Bürger_innen und Unternehmen an die Stadtverwaltung entgegen, leistet Auszahlungen und verwaltet die entsprechenden Finanzmittel.
Im Besonderen ist das Amt weiterhin für die Erhebung und Einziehung von Gebühren (z. B. der Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühr) sowie von Beiträgen und Steuern (z. B. der Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer) zuständig.