Bürgerbeteiligungen
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der städtebaulichen Planung ist selbstverständlicher Bestandteil und Voraussetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in den Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) zudem gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei ist in diesen Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel zweistufig angelegt. Die erste Stufe findet zu Beginn der Planungstätigkeit als sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Erst nach der Ausarbeitung eines konkreten und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Planentwurfes, schließt sich die zweite Stufe der Beteiligung, die öffentliche Auslegung, an.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bietet darüber hinaus umfassende Möglichkeiten, sich über den Inhalt des betreffenden Bauleitplanes zu informieren und dazu persönlich Stellung zu nehmen. Sie erhalten dabei die Gelegenheit, in einem Zeitraum von mindestens einem Monat alle Planunterlagen einzusehen und Ihre Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Die Planunterlagen sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW zugänglich.
KONTAKT
Planungs- und Umweltamt
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