Information und Beratung
zur rechtlichen Betreuung und zu
Vorsorgemöglichkeiten
Rechtliche Betreuungen werden für volljährige Personen eingerichtet, die aufgrund von körperlichen, seelischen, psychischen oder geistigen Einschränkungen ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig erledigen können.
Die Betreuung kann vom Betroffenen selbst oder von anderen Personen aus dem sozialen Umfeld beim Amtsgericht Dorsten angeregt werden. Der Anregung soll ein ärztliches Attest beiliegen, aus dem hervorgeht, dass eine Betreuung notwendig ist. Anschließend wird das Betreuungsverfahren eröffnet.
Es folgt die Formulierung eines Sozialberichtes durch die Betreuungsbehörde der Stadt Dorsten und die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens durch einen Facharzt.
Diese Arbeitsschritte beanspruchen mehrere Wochen.
Im Rahmen eines Anhörungstermins beim Amtsgericht Dorsten kann nun ein/e rechtliche/r Betreuer/in bestellt werden, die/der gemeinsam mit dem Betreuten lebenspraktische Hilfen und Problemlösungen in die Wege leitet. Häufig wird ein Angehöriger zum Betreuer bestellt. Ist dies nicht möglich, können Berufsbetreuer die Betreuungsarbeit übernehmen.
Die folgenden Informationen zeigen auf, wie eine rechtliche Betreuung vermieden werden kann:
Vollmacht statt rechtliche Betreuung
Wie kann ich eine rechtliche Betreuung vermeiden?
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
Eine gesetzliche Betreuung können Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig eine Vertrauensperson in einer Vollmacht als rechtlichen Vertreter einsetzen.
Als Vorlage kann z. B. die Vollmacht des Bundesministeriums der Justiz dienen, die auf dem Internetportal des Ministeriums oder bei der Betreuungsbehörde Dorsten erhältlich ist.
Ohne eine solche Vollmacht, dürfen sich auch Ehegatten nur unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet in Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertreten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin
- Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer müssen geschäftsfähig sein.
- Die Geschäftsfähigkeit kann, wenn Zweifel bestehen, durch einen Arzt bestätigt werden.
- Kreditinstitute verlangen in der Regel eine Vollmacht auf bankeigenen Vordrucken.
- Für Grundstücksgeschäfte, Verbraucherkredite sowie Handelsgewerbe kann eine notarielle Vollmacht sinnvoll sein.
- Im Gegensatz zum gerichtlich bestellten Betreuer wird der Bevollmächtigte nicht durch das Amtsgericht kontrolliert.
- Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen kann die Betreuungsbehörde nach Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10,00 €, einzuzahlen beim Bürgerbüro Dorsten, vornehmen. Die Beglaubigung der Unterschrift wird empfohlen, da eine Vollmacht ohne beglaubigte Unterschrift nicht immer akzeptiert wird.
Die Bundesnotarkammer hat die Möglichkeit geschaffen, vorhandene Vorsorgevollmachten in das "Vorsorgeregister" einzutragen. Das Gericht erkundigt sich dort bei jedem Neuverfahren. Damit wird sichergestellt, dass eine erteilte Vorsorgevollmacht dem Amtsgericht auch zur Kenntnis gelangt und ein Betreuungsverfahren nicht durchgeführt zu werden braucht. Die Gebühren für den Eintrag belaufen sich auf bis zu 26,00 € zuzüglich bis zu 4,00 € für jeden weiteren Bevollmächtigten. Die Registrierung kann schriftlich oder über das Portal der Bundesnotarkammer erfolgen.
- www.vorsorgeregister.de
Zum Thema (Vorsorge-)Vollmachten können Sie sich von Frau Uhr beraten lassen.
Ihre Unterschrift kann nach Terminabsprache behördlich beglaubigt werden.
Wichtige Anschriften
Amtsgericht Dorsten
Alter Postweg 36
46282 Dorsten
02362 2008-0
Zur Anregung einer rechtlichen Betreuung kann das folgende Formular verwendet werden:
Dorstener Betreuungsvereine:
Rechtliche Betreuungen
Caritasverband für das Dekanat Dorsten e. V.
Westgraben 18
46282 Dorsten
02362 918-700
info@caritas-dorsten.de
Verein für sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung e.V. (VSWB e. V.)
Borkener Str. 114
46284 Dorsten
02362 999-630
vswb@rechtlichebetreuung.de
Weiterführende Informationen zum Betreuungsrecht, zur Vollmacht und angrenzenden Gebieten finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Darüber hinaus beraten Sie die in Dorsten tätigen Berufsbetreuer, Notare und Rechtsanwälte.
Kontakte
Teamleiter
Herr Stratmann
02362 66-4296
02362 66-5750
p.stratmann@dorsten.de
Frau Becker
(Montag - Freitag, vormittags)
02362 66-4623
02362 66-5759
s.becker@dorsten.de
sozialamt@dorsten.de
betreuungsstelle@dorsten.de
Frau Hülsdünker
(Dienstag – Freitag)
02362 66-4587
02362 66-5759
s.huelsduenker@dorsten.de
sozialamt@dorsten.de
betreuungsstelle@dorsten.de
Frau Lander
(Montag - Dienstag, Donnerstag - Freitag)
02362 66-4584
02362 66-5759
m.lander@dorsten.de
sozialamt@dorsten.de
betreuungsstelle@dorsten.de
Herr Tenvorde
(Montag - Freitag)
02362 66-4596
02362 66-5759
j.tenvorde@dorsten.de
sozialamt@dorsten.de
betreuungsstelle@dorsten.de
Frau Uhr
(Montag - Donnerstag, vormittags)
02362 66-4620
02362 66-5759
s.uhr@dorsten.de
sozialamt@dorsten.de
betreuungsstelle@dorsten.de
Frau Weinbrich
(Montag - Freitag)
02362 66-4585
02362 66-5759
h.weinbrich@dorsten.de
sozialamt@dorsten.de
betreuungsstelle@dorsten.de
Frau Westphal
(Montag - Mittwoch)
02362 66-4588
02362 66-5759
v.westphal@dorsten.de
sozialamt@dorsten.de
betreuungsstelle@dorsten.de