Denkmäler und Stadtgestaltung
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Ein altes Schloss, eine Zeche, ein nettes kleines Einfamilienwohnhaus – all das kann ein Denkmal sein. Es kann jedoch auch ein Gemeindehaus aus den 1970er Jahren sein. Ein Denkmal muss nicht schön sein, muss aber trotzdem geschützt werden.
Denkmäler unterscheidet man in bauliche Anlagen, bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler. Am Erhalt dieser besteht kraft Gesetzes ein öffentliches Interesse. Eine sinnvolle Nutzung ist hierfür obligatorisch.
Die untere Denkmalbehörde der Stadt Dorsten sorgt für die Erfassung, den Schutz und die Pflege der Denkmäler und arbeitet hier in Kooperation mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Erst nach Zustimmung können Veränderungen an Denkmälern vorgenommen werden. Eigentümer_innen erhalten in dieser Abteilung Beratung zu den Erlaubnisanträgen und können Fragen zur Denkmalpflege und steuerliche Förderung von Baumaßnahmen stellen.
Solaranlagen und Denkmäler
Solaranlagen auf Denkmälern sind möglich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Das Ministerium hat Entscheidungskriterien festgelegt, nach welchen die Untere Denkmalbehörde die PV-Anlage beurteilt. Dies ist in dem Antragsformular„Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine PV-Anlage“ zusammengefasst. Der Eingriff in die Originalsubstanz des Denkmals muss so gering wie möglich gehalten werden. Sowohl bei der Auswahl der Anlage, als auch bei der Installation und Positionierung muss darauf geachtet werden, so minimalinvasiv und reversibel wie möglich zu arbeiten. Konkret müssen auch Alternativstandorte überprüft werden.
In vielen Fällen sind Solaranlagen auf Denkmälern möglich und es gibt bereits gute Lösungen, die den Gesamteindruck des Denkmals nicht maßgeblich verändern. Dennoch bleibt eine Solaranlage auf einem Denkmal eine Einzelfallentscheidung
Pauschalmittel für die Förderung von kleinen Maßnahmen der Denkmalpflege
Mit den sogenannten Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen stellt das Land Kommunen, die eigene Fördermittel für kleinere Maßnahmen an Denkmälern vergeben möchten, zusätzliche Landesmittel zur Verfügung. Ab dem Jahr 2024 können von der Stadt Dorsten diese Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger, sowie Vereine können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Dorsten einen Antrag auf Förderung stellen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde.
Stadtgestaltung
Der Bereich Stadtgestaltung der Stadt Dorsten ist für die Pflege des Ortsbildes und die angemessene Integration von baulichen und sonstigen Vorhaben, wie Werbeanlagen, verantwortlich. Dies wird durch angemessene Gestaltungssatzungen, bzw. durch die Werbeanlagensatzung der Innenstadt sichergestellt.
Ausübungsverzicht für Vorkaufsrechte nach § 31 DSchG NRW bei Wohnungseigentum und Erbbaurechten
Antragsformulare
Weiterführende Links
- Informationen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zum Thema Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
- Informationen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zum Thema Verfahren, Erlaubnisse, Bescheinigungsverfahren für Steuerliche Zwecke
- Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema Denkmalförderung des Landes NRW
Ansprechpartner_innen
Denkmalschutz/ Denkmalpflege/ Stadtgestaltung
Frau A. Schlierkamp
02362 66-4940
a.schlierkamp@dorsten.de
Herr A. Assmann
02362 66-4941
a.assmann@dorsten.de
Digitales Postfach des Ministeriums
denkmal@dorsten.de
KONTAKT
Planungs- und Umweltamt
Halterner Straße 5
46284 Dorsten
Denkmalschutz/ Denkmalpflege/ Stadtgestaltung
Frau A. Schlierkamp
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Herr A. Assmann
02362 66-4941 a.assmann@dorsten.de