Wasserversorgungskonzept 
der Stadt Dorsten 
 

Durch die Neufassung des Landeswassergesetzes NRW zum 16. Juli 2016 wurden die Gemeinden gemäß § 38 Abs. 3 LWG verpflichtet, zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für Ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen.

Inhalt des Wasserversorgungskonzeptes sind die wesentlichen Angaben, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist. Die Verwaltung hat in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Wasserversoger, der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) das Wasserversorgungskonzept erarbeitet, der Rat hat ihm im Juli 2018 einstimmig zugestimmt.

Das Wasserversorgungskonzept der Stadt Dorsten

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