Herzlich Willkommen im 
Bürgerbüro 
 

Das Bürgerbüro bietet Ihnen als zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung vielfältige Serviceleistungen an. Unser Konzept der „Dienstleistung aus einer Hand“ ermöglicht Ihnen die Erledigung zahlreicher Anliegen mit kurzen Wegen und kompetenten Ansprechpartnern.

Eine persönliche Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sie möchten wissen, ob ihr Personalausweis oder Reisepass zur Abholung bereit liegt?


Dienstleistungen & Informationen

Anmelden, ummelden oder abmelden

Anmeldung/Ummeldung

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug erfolgen.

Dazu erforderlich: Persönliches Erscheinen (nach Terminvereinbarung) , Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass etc.), Wohnungsgeberbestätigung, gegebenenfalls weitere zu ändernde Dokumente wie z. B. der Fahrzeugschein (nur bei Umzügen innerhalb des Kreises Recklinghausen). Erfolgt der Wohnsitzwechsel durch eine vertretungsberechtigte Person ist zudem ein bereits ausgefülltes Anmeldeformular mitzubringen. 

Gerne können Sie z. B. Personen mitbringen, die Ihnen beim Übersetzen vor Ort helfen.

Kosten: Die Meldung ist gebührenfrei. Für die Änderung des Fahrzeugscheins ist eine Gebühr in Höhe von 10,80 € fällig.

Dauer: Bei Vorliegen aller Unterlagen wird Ihre An-/Ummeldung sofort bearbeitet.


Abmeldung

Der Wegzug ins Ausland oder die Aufgabe des Zweitwohnsitzes muss spätestens 2 Wochen nach dem Umzug erfolgen. Wenn Sie aus Dorsten in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an. Eine Abmeldung in das Ausland kann frühestens eine Woche vor Ausreise erfolgen.

Dazu erforderlich: Persönliches Erscheinen (nach Terminvereinbarung), Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass etc.)

Hier können Sie die Abmeldung direkt online einreichen: Abmeldung ins Ausland / Abmeldung einer Nebenwohnung (mit Anmeldung im Servicekonto.NRW), oder das Abmeldeformular ausfüllen und zusammen mit einer Ausweiskopie einreichen Abmeldung ins Ausland / Abmeldung einer Nebenwohnung (ohne Anmeldung im Servicekonto.NRW).

Kosten: Die Meldung ist gebührenfrei.

Dauer: Bei Vorliegen aller Unterlagen wird Ihre Abmeldung sofort bearbeitet.

Links

Personalausweis

Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgerbüro an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.

Dazu erforderlich:

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers (auch Kinder) nach Terminvereinbarung
  • biometrisches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
  • bisheriger Personalausweis oder (Kinder-)Reisepass

Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich:

  • Erscheinen mindestens eines Elternteils und schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils
  • Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Personen
  • die Geburtsurkunde (nur bei Erstausstellung)

* Hinweis: Im Rathaus befindet sich ein Erfassungsgerät für Fotos. (Für Kinder unter 4 Jahren ist unser Fotogerät nur bedingt geeignet. Daher empfehlen wir Ihnen für Kleinkinder zuvor einen Fotografen aufzusuchen.) Die Daten können vom Bürgerbüroplatz abgerufen und dort bezahlt werden. Kosten: 7,00 EUR

Leben Sie als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt, kann in der Regel der Elternteil allein den Antrag stellen, bei dem das Kind im gleichen Haushalt lebt.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für die Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Kosten:

  • für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 37,00 EUR
  • für antragstellende Personen unter 24 Jahren EUR 22,80 EUR
  • für den vorläufigen Personalausweis 10,00 EUR.

Bearbeitungsdauer:

Ab Antragstellung dauert es in der Regel 2-3 Wochen, bis Sie den PIN-Brief erhalten und Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen können. Wenn bereits am gleichen Tag ein Personalausweis benötigt wird, kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Fristen:

Personalausweise können (wenn gewünscht) auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass, oder vorläufiger Reisepass.

Links:

Reisepass

Einen Reisepass beantragen Sie im Bürgerbüro an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.

Dazu erforderlich:

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers (auch Kinder) nach Terminvereinbarung
  • biometrisches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
  • bisheriger Personalausweis oder (Kinder-)Reisepass

Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich:

  • Erscheinen mindestens eines Elternteils und schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils
  • Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Personen
  • die Geburtsurkunde (nur bei Erstausstellung)

* Hinweis: Im Rathaus befindet sich ein Erfassungsgerät für Fotos. (Für Kinder unter 4 Jahren ist unser Fotogerät nur bedingt geeignet. Daher empfehlen wir Ihnen für Kleinkinder zuvor einen Fotografen aufzusuchen.) Die Daten können vom Bürgerbüroplatz abgerufen und dort bezahlt werden. Kosten: 7,00 EUR

Leben Sie als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt, kann in der Regel der Elternteil allein den Antrag stellen, bei dem das Kind im gleichen Haushalt lebt.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Reisepass ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Reisepass ist 10 Jahre gültig.

Der Reisepass wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Kosten:

  • für antragstellende Personen ab 24 Jahren 70,00 EUR
  • für antragstellende Personen unter 24 Jahren EUR 37,50 EUR

Bearbeitungsdauer:

Ab Antragstellung dauert es in der Regel 4-6 Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgerbüro abholen können.

Wenn Sie den Reisepass innerhalb von 3 Werktagen benötigen, kann eine Expresslieferung erfolgen. Der Reisepass muss dann bis 12 Uhr bestellt werden. Zusatzkosten: 32,00 EUR.

Sollte der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgehändigt werden können, ist es möglich direkt einen vorläufigen Reisepass auszustellen und auszuhändigen. In diesem Fall müssen Sie bei der Beantragung einen Nachweis (Reiseunterlagen, Flugtickets) aus dem das Abflugdatum hervorgeht vorlegen. Kosten: 26,00 €, Gültigkeit: max. 12 Monate. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthält und somit nicht für jedes Land die Einreisekriterien erfüllt.

Kinderreisepass

Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.

Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2023 ausgestellt/verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Benötigen Sie für Ihr Kind ein Reisedokument, kommt dafür ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass infrage.

Führerscheine

Das Bürgerbüro kann diverse Anträge zu Führerscheinangelegenheiten für das Straßenverkehrsamt Marl aufnehmen. Hierzu zählen grundsätzlich*:

  • Führerschein ab 17 Jahre
  • Erstantrag mit / ohne Probe
  • Erweiterung mit / ohne Probe
  • Umtausch
  • Auflagenänderung
  • Namensänderung oder Beschädigung
  • Neu bei Verlust
  • Neu bei Entziehung
  • Verlängerung Klasse C / D (nicht für Berufskraftfahrer)
  • abgelaufene Fahrerkarte (Expressbestellung nur beim Straßenverkehrsamt in Marl möglich)
  • vorhandene Fahrerkarte (muss bei Beantragung im Bürgerbüro noch mindestens 6 Wochen gültig sein. Expressbestellung nur beim Straßenverkehrsamt in Marl möglich.)
  • Fahrgastbeförderung
  • Internationaler Führerschein
  • Umschreibung Bundeswehr
  • Umschreibung EU-/EWR-Staaten nach § 30 FeV
  • Umschreibung Nicht-EU-Staaten nach § 31.1 FeV
  • Umschreibung andere Staaten nach § 31.2 FeV
  • Freiwillige Führerscheinabgabe

*Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen die nur beim Straßenverkehrsamt in Marl gestellt werden können:

  • vorläufige Fahrberechtigungen
  • Anträge die die Schlüsselzahl 95 enthalten
  • Anträge die die Schlüsselzahl B197 enthalten
  • Doppelklassenanträge B + A1 bei unter 18-jährigen
  • verlorene und beschädigte Fahrerkarten

Die Bearbeitungsdauer unterliegt unterschiedlichen Faktoren. Wir empfehlen daher in dringenden Fällen und bei Terminsachen einen Termin direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl zu vereinbaren, oder dort vorab Kontakt aufzunehmen, um abzuklären wie eine termingerechte Ausstellung erfolgen kann.

Für eine Übersicht über die Dienstleistungen, weitere Informationen, Gebühren und mitzubringende Unterlagen folgen Sie bitte dem Link auf die Homepage des Straßenverkehrsamts Marl

Fischereischein

Um die Fischerei ausüben zu können, ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines erforderlich.

Wahlweise kann ein Jahresfischereischein oder ein Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Für Jugendliche im Alter von 10 - 16 Jahren wird ein Jugendfischereischein ausgestellt. Der Besitzer eines Jugendfischereischeins darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen. Antragsteller ab 14 Jahren können einen Fischereischein beantragen.

Dazu erforderlich: Gültiges Ausweisdokument, Lichtbild, Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung (bei Erstbeantragung)

Kosten:

  • Jahresfischereischein: 16,00 €
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
  • Jugendfischereischein: 8,00 €

Dauer: Ein Fischereischein kann direkt nach Beantragung im Bürgerbüro mitgenommen werden.

Gültigkeit:

  • Jahresfischereischein: Bis Ende des laufenden Kalenderjahres
  • Fünfjahresfischereischein: Zusätzlich für die vier folgenden Kalenderjahre
  • Jugendfischereischein: Bis Ende des laufenden Kalenderjahres

Die Verlängerung eines Fischereischeins ist möglich.

Dorsten-Pass

Der Dorsten-Pass berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Einrichtungen der Stadt Dorsten sowie privaten Organisationen, Vereinen und Verbänden im Freizeit- und Bildungsbereich. Das Informationsblatt enthält die Beschreibung der Vergünstigungen, die aufgrund des Dorsten-Passes gewährt werden.

Empfänger folgender Leistungen können einen Dorsten-Pass beantragen

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) oder nach §§ 27a oder 27b Bundeversorgungsgesetz
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII)
  • Sozialgeld und Arbeitslosengeld II nach SGB II
  • Leistungen nach dem AsylbLG
  • Leistungen nach dem BAföG
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG

Jedes Familienmitglied ab 3 Jahren erhält einen Einzelpass.

Dazu erforderlich: Gültiges Ausweisdokument, aktueller Leistungsbescheid, ggf. aktueller Dorsten-Pass.

Kosten: Die Beantragung ist gebührenfrei.

Dauer: Hier können Sie den Dorsten-Pass direkt onlinebeantragen. Im Anschluss wird er postalisch versandt.

Beglaubigungen

Eine amtliche Beglaubigung kann für Kopien von deutschsprachigen Originaldokumenten erfolgen, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder wenn die Kopien einer Behörde vorgelegt werden müssen.

Amtliche Beglaubigungen können nicht vorgenommen werden für Kopien von Originaldokumenten die von den folgenden Behörden ausgestellt werden

  • Standesamt
  • Straßenverkehrsamt
  • Amtsgericht

Dazu erforderlich: Gültiges Ausweisdokument, Originaldokument, Kopien vom Originaldokument, deutsche Übersetzung des Originaldokuments bei ausländischen Unterlagen

Kosten:

  • Beglaubigung von Schulzeugnissen: 1,00 €
  • Beglaubigung von sonstigen Unterlagen: 3,50 €

Dauer: Die Dauer richtet sich nach der Anzahl der zu beglaubigenden Dokumente.

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der hier online beantragt werden kann. Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl. Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist.

Dazu erforderlich: gültiges Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion*

Kosten: Die Beantragung ist gebührenfrei

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion* an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Beantragung vor Ort (nur sofern online nicht möglich):

Vereinbaren Sie einen Termin bei uns im Bürgerbüro für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

*Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
Beides können Sie bei Bedarf mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN wird an Ihre Meldeadresse gesendet.

Polizeiliches Führungszeugnis

Für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind und in Dorsten wohnen, kann ein Zeugnis über Eintragungen im Bundeszentralregister beantragt werden.

Das Zeugnis kann für unterschiedliche Zwecke erteilt werden und unterscheidet sich dementsprechend nach Belegarten.

  • Belegart N:
    Führungszeugnis für private Zwecke (Übersendung an den Antragsteller)
     
  • Belegart O:
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Übersendung unmittelbar an die Behörde)
     
  • Belegart P:
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Übersendung unmittelbar an die Behörde, aber mit Einsichtnahme bei einem Amtsgericht seiner Wahl)

Wenn Sie aus beruflichen, ehrenamtlichen oder sonstigen Gründen kinder- oder jugendnah tätig sind, benötigen Sie seit 2010 ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 1 BZRG LINK.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist kostenfrei, wenn der Antragsteller im Leistungsbezug steht oder das Führungszeugnis für ehrenamtliche Zwecke benötigt wird.

Dazu erforderlich: Persönliches Erscheinen, gültiges Ausweisdokument, Verwendungszweck und Anschrift der Behörde bei behördlichen Führungszeugnissen, Nachweis nach § 30a BRZG bei erweitertem Führungszeugnis, schriftlicher Nachweis über Leistungsbezug, schriftlicher Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit.

Alternativ können Sie beim Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis auch direkt online beantragen.

Dauer: 14 Tage, bei EU-Bürgern bis zu 6 Wochen.

Kosten: 13,00 €

Bewohnerparkausweis

Bewohnern des Innenstadtkerns bzw. der Straße "Westwall", die dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, kann auf Antrag eine entsprechende Bewohnerparkerlaubnis erteilt werden. Private Stellplätze dürfen dabei nicht zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise*

Dazu erforderlich: gültiges Ausweisdokument, KFZ-Schein, ggf. alter Bewohnerparkausweis, (bei Beantragung durch Bevollmächtigten: Kopie des Fahrzeugscheins und Vollmacht), bei abweichendem Fahrzeughalter: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass dieses ausschließlich von dem Antragsteller genutzt wird. 

Hier können Sie den Bewohnerparkausweis direkt online beantragen. Im Anschluss wird er postalisch versandt. 

Kosten: 30 € für ein Jahr / 15 € für ein halbes Jahr 

Link: Hinweise und Übersichtsplan

Dauerparkausweis

Es können Dauerparkausweise der Stadt Dorsten für die Parkplätze an der Brüderstraße/am Rathaus erworben werden.

Die Dauerparkausweise werden für die Zeiträume April bis September und Oktober bis März ausgestellt.

Kosten: 75 € (für 6 Monate)

Hier können Sie den Dauerparkausweis direkt online beantragen. Im Anschluss wird er postalisch versandt.

Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und blinde Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten.

Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z. T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.

Dazu erforderlich: gültiges Ausweisdokument, Schwerbehindertenausweis mit Eintrag aG oder Bl, Lichtbild.

Hier können Sie den Schwerbehindertenparkausweis direkt online beantragen. Im Anschluss wird er postalisch versandt.

Kosten: Die Beantragung ist gebührenfrei.

Melderegisterauskunft

Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte über eine andere Person aus dem Melderegister erteilen.

Voraussetzung für die Auskunft ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Hierzu muss zusätzlich zum Vor- und Zunamen entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift mit angegeben werden.

Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese in der Anfrage konkret benennen. Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.

Es gibt zwei Arten der Auskunft:

Im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen diese Tatsache mitgeteilt.

Bei der Beantragung der erweiterten Melderegisterauskunft sind zu den vorgenannten Daten zusätzlich möglich: frühere Vor- und Familiennamen, Ein- und Auszugsdatum, frühere Anschriften, Geburtsdatum und -ort, Sterbedatum und -ort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Vor- und Familienname des gesetzlichen Vertreters, Vor- und Familienname und Anschrift des Ehe-/Lebenspartners

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann erteilt werden, wenn der Nachfragende ein berechtigtes, oder rechtliches Interesse daran nachweist (z. B. durch ein Gerichtsurteil, einen Mahnbescheid oder ähnliches).

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für die Beantragung zur Verfügung:

 

Online-Beantragung (nur für die einfache Registerauskunft möglich)

über die elektronische Melderegisterauskunft (EMRA).

Tipp: Insbesondere bei einer häufigeren Nutzung empfiehlt sich dieser Online-Service, da Sie sich vor der Nutzung registrieren und ein Konto anlegen können.

Kosten: 6,00 Euro (Zahlung per Lastschrift)

 

Persönliche Beantragung im Bürgerbüro (hierfür ist eine Terminvereinbarung vorab erforderlich)

benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass

Kosten: 11,00 Euro einfach / 15,00 € erweitert (vor Ort zu zahlen)

 

Schriftliche Beantragung:

Bitte füllen Sie den Antrag für die einfache oder für die erweiterte Melderegisterauskunft vollständig aus und senden diesen zusammen mit einem Verrechnungsscheck, oder mit einer Kopie des Überweisungsträgers nach erfolgter Vorabüberweisung auf das nachfolgend aufgeführte Konto der Stadt Dorsten:

 

Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE46 4265 0150 0010 0007 01
BIC: WELADED1REK

Verwendungszweck: XK900005020670KX Auskunft aus dem Melderegister, Name der gesuchten Person

Kosten: 11,00 Euro einfach / 15,00 € erweitert (per Verrechnungsscheck, oder Überweisung vorab)

Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

Beantragung einer Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann (§ 51 Bundesmeldegesetz). 

Verfahrensablauf

Das Einrichten einer Auskunftssperre setzt grundsätzlich einen aktuellen Wohnungswechsel voraus. Die Begründung hierfür liegt in der Tatsache, dass bis zum Einrichten einer Sperre bereits Melderegisterauskünfte zu der bestehenden Wohnungsanschrift erteilt wurden. Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung Kontakt mit dem Bürgerbüro* aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt. Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache (nach Terminvereinbarung**) in der Behörde gestellt werden. Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde. Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Gebühren: Der Antrag ist gebührenfrei.

Ausweisbefreiung

Im Allgemeinen gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Pflegebedürftige Personen, die aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können oder gar betreut werden, können von dieser Regel ausgenommen werden.

Dazu ist ein formloser Antrag bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antrag für Dorstener Bürger kann hier online eingereicht oder nach vorheriger Terminabsprache im Bürgerbüro beantragt werden.

Auch Pflegedienste und Betreuer können diese Befreiung für ihre Kunden beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Betreuerausweis bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht bei Beantragung durch einen Betreuer bzw. eines Bevollmächtigten
  • Ist kein Betreuer bestellt, genügt die Unterschrift des Betroffenen auf dem Antrag und eine vertraute Person kann den Antrag persönlich abgeben
  • bisheriger (ungültiger!) Ausweis bzw. Pass der/des Betroffenen
  • Bescheinigung des Krankenhauses, Pflegeheims
  • oder einer ähnlichen Einrichtung aus der hervorgeht, dass sich die bzw. der Betroffene nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann
  • ggf. Attest

KONTAKT

Ordnungs- und Rechtsamt
Bürgerbüro

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-3811
02362 66-5733
buergerbuero@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 18.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr
1. Samstag im Monat09.30 – 12.00 Uhr