Elektromobilität in Dorsten 
 

Seit nun mehr rund fünf Jahren beschäftigt sich die Stadt Dorsten intensiv mit der Elektromobilität. So konnten beispielsweise im Januar 2020 nach intensiver Vorarbeit elf weitere öffentliche Ladestationen in Betrieb genommen werden, finanziert durch öffentliche Mittel. Des Weiteren stimmt sich die Stadtverwaltung regelmäßig mit potenziellen Betreibern und Investoren ab, um mögliche Flächen für zukünftige Ladeinfrastruktur vorhalten zu können oder gemeinsam abzustimmen an welcher Stelle Ladeinfrastruktur einen besonderen Mehrwert für die Stadtentwicklung haben kann.

In den 427 Gemeinden des Landes NRW wurden inzwischen rund 17.000 Ladepunkte installiert (Stand Juni 2023). Im Durchschnitt ergibt dies eine Abdeckung von etwa 40 Ladepunkten je Gemeinde. Dorsten gehört mit über 80 Ladepunkten (Stand Jan 2024) im kreisweiten Vergleich derzeit zur Spitze.

In den vergangenen Jahren hat zudem auch die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen stark zugenommen, so dass auch eine zunehmende Anzahl privat beantragter Ladestationen zu verzeichnen war. Hierbei stellen sich an vielen Standorten Herausforderungen, insbesondere dann, wenn keine Parkflächen oder Garagen auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung stehen. Hierauf wird in einem späteren Abschnitt detailliert eingegangen.

Basisinformationen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur

Ladestationen in Dorsten:

Das Stadtgebiet Dorsten verfügt über derzeit 31 (teil-) öffentliche Ladestationen, mit insgesamt 83 Ladepunkten. Eine Ladesäule verfügt dabei im Regelfall über 2 Ladepunkte, die zwei Parkplätze für den Ladevorgang abdecken.
 

  • Normalladesäulen: Einsatz von Wechselstrom (AC) mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt/h (Ladedauer im ø 2,5-4h)*
    53 Ladepunkte
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  • Schnelladesäulen: Einsatz von Gleichstrom (DC) mit einer Ladeleistung von bis zu 350 Kilowatt/h (Ladedauer im ø 15-30 Min)
    30 Ladepunkte
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Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass nicht jedes Elektrofahrzeug in der Lage ist, die volle Leistung einer Schnellladesäule abzurufen. So sind viele Modelle in der maximalen Ladeleistung begrenzt.

*Durchschnittswerte für ein Elektrofahrzeug mit einer Akku-Größe von etwa 50 Kilowattstunden (kW) die im Zeitraum nahezu vollständig geladen wird (ca. 80 %)


Standorte öffentlicher Ladesäulen

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Suchportale privater Anbieter

Geben Sie den Suchbegriff „Elektroladestationen in Dorsten“ in die Suchmaschine Ihres Vertrauens ein und Sie werden eine Vielzahl entsprechender Anbieterseiten finden, über die Sie die Standortdaten abrufen können. Zusätzlich verfügen die meisten Elektrofahrzeuge über Bord-eigene Systeme, die als Funktion des ‚Lademanagements‘ Zugriff auf entsprechende Portale haben und die nächste freie Ladestation anzeigen und Sie dort hin navigieren.

Beispiele häufig aufgerufener Informationsportale zur Verortung von Ladeinfrastruktur (Auswahl*):
https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/Deutschland/Dorsten/
https://de.chargemap.com/cities/dorsten-DE
https://chargefinder.com/de/dorsten/stromtankstelle/9k8yj8

Viele moderne Elektrofahrzeuge ermöglichen es bereits über interne Bordsysteme mit Informationen zum Standort von Ladesäulen einschließlich Ihrer Ladeleistung und ob diese derzeit durch ein Fahrzeug besetzt sind oder nicht abrufen zu können.

*Hinweis: Unsere Website beinhaltet Links zu Websites von Drittanbietern. Wir haben keinen Einfluss auf die Informationen auf diesen Websites und übernehmen keine Garantie für deren Richtigkeit. Die Inhalte der Seiten der Drittanbieter liegen in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Betreiber.

Welche Möglichkeiten habe ich neben dem öffentlichen Laden noch? 

Laden am Arbeitsplatz

Eine zunehmende Anzahl an Arbeitgebern ermöglicht es Mitarbeiter_innen inzwischen, Ladestationen auf den Flächen des Unternehmens bzw. Institutionen zu nutzen. Da das Fahrzeug oftmals über viele Stunden hinweg unmittelbar auf dem Gelände des Arbeitgebers verbleibt, ohne bewegt zu werden, bietet sich dies neben dem Laden im Eigenheim sehr gut an. 
Zusätzlich bietet das Land NRW bzw. der Bund Fördermittel für Unternehmen und Betriebe an, um die notwendige technische Infrastruktur und die entstehenden Installationskosten anteilig bezuschussen lassen zu können. Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmer und alle Interessierten unter:


Teilöffentliches Laden (Gewerbe)

Einige Ladesäulenbetreiber wie z.B. das Gewerbe ermöglichen es Ladepunkte während der Öffnungszeiten von Betrieben oder Geschäften mit zu nutzen. Derartige Ladeinfrastruktur kommt z.T. bei Supermärkten/Discountern oder Warenhäusern zum Einsatz. Das Laden ist hier gelegentlich sogar kostenlos möglich und dient der Kundenbindung.

Was muss ich bei der Installation von privater Ladeinfrastruktur beachten? 

Beantragung von Elektroladepunkten im Eigenheim

Welche Aspekte Sie bei der Erstinstallation eines E-Mobilitätsanschlusses beachten müssen bzw. mögliche Fragen, die sich hierbei ergeben, hat der Netzbetreiber (Westnetz GmbH) in Form eines umfangreichen FAQ (Frequently asked Questions) zusammengestellt: https://www.westnetz.de/de/faq/elektromobilitaet.html

Darüber hinaus kann man sich über die Fachhotline von Westnetz (0800-93786389) oder per E-Mail unter: netzanschluss@westnetz.de direkt an das Unternehmen wenden.

So wurden nach Information des Netzbetreibers in der Zeit zwischen 2018 und Ende 2022 rund 600 Installationen privater Ladeinfrastruktur durch Dorstener Bürger_innen veranlasst.


Zuständigkeitsprüfung des Netzanschlusses: 

Gehen Sie hierzu auf nachfolgende Unterseite des Netzbetreibers: https://service.westnetz.de/netzanschluss/zustaendigkeitspruefung/zustaendigkeitspruefung -> Geben Sie bei der ersten Frage die Option „Ladeeinrichtung“ (Punkt 4) an und folgen den weiteren Schritten.


Elektroladepunkte auf gemeinschaftlich genutzten Flächen/Stellplatzkomplexen

Sollten Sie eine Garage besitzen, die sich in einem Stellplatzkomplex befindet - wie z.B. einem Garagenhof als Teil eines Gemeinschaftsgutes - so besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit zur Beantragung eines Netzanschlusses und zur Installation einer Wallbox. 
Seit 2021 benötigen Sie hierzu auch nicht mehr das vollständige Einverständnis aller Eigentümer, insofern die Erstinstallation und die notwendigen Arbeiten die bestehenden Verkehrsflächen nicht verrübergehend beeinträchtigt. Hierbei müssen Sie jedoch bedenken, dass die entstehenden Kosten (Bodenarbeiten, Installation, notwendige Hardware) selbst gezahlt werden müssen. Daher besteht auch die dringende Empfehlung der Stadt und des Netzbetreibers, sich hierzu mit den anderen Parteien gemeinschaftlich abzustimmen.

Westnetz schreibt hierzu:

„Bitte klären Sie über die Eigentümergemeinschaft, ob hier weitere Bewohner/innen ebenfalls Interesse haben. Nach Ermittlung des gesamten Leistungsbedarfes sollte dann über Ihr Installationsunternehmen ein mögliches Anschlusskonzept mit uns besprochen werden. Wir empfehlen Ihnen und der Eigentümergemeinschaft die Versorgung der Ladepunkte bereits heute für den zukünftigen Bedarf auszulegen. So bleiben Ihnen in Summe deutlich aufwändigere Umbauarbeiten erspart.

Standardmäßig wird die gesamte Liegenschaft über einen Netzanschluss versorgt. In Abhängigkeit der individuellen Rahmenbedingungen kann auch ein zusätzlicher Netzanschluss für den Garagenhof bzw. Parkplatz hergestellt werden.“

Weitere Informationen zur Elektromobilität 

Landesportal Elektromobilität

Das „Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen“ (MWIKE) betreibt gemeinsam mit der Landesgesellschaft „Energy 4 Climate“ eine Informationsplattform, die sowohl Privatnutzer_innen als auch Kommunen und Unternehmen zugänglich ist. Hier werden sowohl Hinweise zu aktuellen Förderprogrammen gegeben sowie allgemeine Informationen rund um das Themenfeld Elektromobilität: https://www.elektromobilitaet.nrw/index/


Typen von Elektrofahrzeugen:

  • Batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) = Reine Elektrofahrzeuge sind ausschließlich mit einem Elektromotor ausgestattet und erhalten ihre Energie aus einer Batterie im Fahrzeug, die ihrerseits über das Stromnetz aufgeladen wird. Die Batterie kann zurückgewonnene Bremsenergie speichern (Rekuperation). Außerdem benötigen reine Elektrofahrzeuge kein Getriebe mehr. Da batteriebetriebene Elektrofahrzeuge im Englischen „Battery Electric Vehicle“ genannt werden, hat sich mittlerweile auch im Deutschen die Abkürzung BEV eingebürgert.
     
  • Plug-In-Hybrid Fahrzeug (PHEV) = Ein Hybridfahrzeug vereint elektrisches und konventionelles Antriebs- und Energiesystem (HEV = „Hybrid Electric Vehicle“). Das Fahrzeug ist sowohl mit einem Verbrennungsmotor als auch mit einem Elektromotor ausgestattet. Wird eine größere Batterie verwendet, die über das Stromnetz aufge­laden werden kann, spricht man im Englischen von einem Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, also einem PHEV. Nur solche am Stromnetz aufladbaren PHEV zählen in der Definition der Bundesregierung zu den Elektrofahrzeugen.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - BMWK)


Aktuelle Zulassungszahlen (batterieelektrische PKW/Plug-In-Hybride)

Stand Anfang 2024 sind etwa 1100 Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sowie etwa 820 Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) für das Stadtgebiet Dorsten gemeldet. Damit befindet sich Dorsten aktuell an der Spitze der Kommunen im Kreis Recklinghausen. Im gesamten Kreis Recklinghausen sind derzeit ca. 12.500 PKW (BEV u. PHEV) gemeldet. Dorsten übernimmt derzeit den Spitzenplatz unter den 10 Kreiskommunen ein.

Bundesweit beläuft sich die Zahl der batterieelektrischen Fahrzeuge auf rund 1 Millionen Stück sowie 900.000 Plug-In Hybrid-Fahrzeuge. 
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch unter https://www.now-gmbh.de/wp-content/uploads/2023/01/KBA_Report_12-2022.pdf

Für Nordrhein-Westfalen sind derzeit etwas mehr als 280.000 batterieelektrische Fahrzeuge (BEV & PHEV) gemeldet. 3600 entfallen auf den Kreis Recklinghausen. Hierbei kam es insbesondere in den Jahren 2020 bis 2022 zu einem deutlichen Zuwachs, basierend auf der in Relation zu den Marktpreisen hoch angesetzten Förderung von Elektrofahrzeugen.


Förderung von Elektrofahrzeugen (Elektromobilitätsprämie):

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Privatnutzer_innen und Unternehmern die Möglichkeit zur Bezuschussung neuer Elektrofahrzeuge oder Jahreswagen in Form der sog. Elektromobilitätsprämie. Nähere Informationen dazu bzw. zur Beantragung des Zuschusses erhalten Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html;jsessionid=3EB77394711DDC0688870081EDECAD3D.intranet262
 

Gängige Lade-Arten und Stecker-Typen von Elektrofahrzeugen:

Jedes Batterieelektrische Fahrzeug bzw. sog. Plug-In Hybrid verfügt über einen Stecker, mit dem das Fahrzeug geladen wird. Da sich in den letzten Jahren hierbei eine Vielzahl an technischen Standards entwickelte, in Abhängigkeit jeweiliger Ladeleistungen, ist es notwendig sich darüber zu informieren welcher Stecker-Typ für welches E-Fahrzeug bzw. welche Ladesäule geeignet ist. 
Hierzu bietet das Internet eine Vielzahl gut aufbereiteter Informationsportale an, wie sie z.B. von Energieanbietern oder anderen unabhängigen Elektromobilitätsplattformen dargeboten werden.

Beispiele häufig aufgerufener Informationsportale (Auswahl*):

Förderungen

… von Elektrofahrzeugen (Elektromobilitätsprämie):

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte bis Ende 2023 Privatnutzer_innen und Unternehmern die Möglichkeit zur Bezuschussung neuer Elektrofahrzeuge in Form der sog. Elektromobilitätsprämie/des ‚Umweltbonus‘ gewährt. Die ursprüngliche Laufzeit der Förderung war bis Mitte 2024 vorgesehen. Diese lief jedoch vorzeitig zum Jahresende 2023 aus, aufgrund der nicht gewährten Mittel im Zuge der Haushaltsverhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Herbst 2023. Seit dem 18. Dezember 2023 können somit keine Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden (Siehe auch: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html;jsessionid=3EB77394711DDC0688870081EDECAD3D.intranet262).

Gegenwärtig ist nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung die Förderung von Elektrofahrzeugen wieder auflegen wird. Hintergrund ist auch der diffizile Umgang der Unternehmen mit der Elektromobilitätsprämie der Bundesregierung. So hatten viele Hersteller die Listenpreise nach Einführung der Prämie z.T. deutlich erhöht und zum Jahresbeginn 2024 nach Auslaufen der Förderung wieder stark gesenkt.
 

… von Ladeinfrastruktur für private und gewerbliche Nutzer_innen:

Für Privatpersonen: https://www.elektromobilitaet.nrw/privatpersonen/foerderung-fuer-privatpersonen/#c7458

Für Unternehmen: https://www.elektromobilitaet.nrw/unternehmen/foerderung-fuer-unternehmen/#c14318


… von Netzschlüssen für Stellplatzkomplexe:

Seit dem 2. Quartal 2022 besteht die Möglichkeit über das Land NRW Förderungen zu beantragen, um nicht-öffentliche Stellplatzkomplexe (Tiefgaragen/Parkhäuser/Garagenhöfe) zu elektrifizieren. Dabei sind bis zu 20 Prozent bzw. maximal 50.000 € der zuwendungsfähigen Ausgaben zuschussfähig. Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-grundinstallation-fuer-nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-garagen-und

*Hinweis: Unsere Website beinhaltet Links zu Websites von Drittanbietern. Wir haben keinen Einfluss auf die Informationen auf diesen Websites und übernehmen keine Garantie für deren Richtigkeit. Die Inhalte der Seiten der Drittanbieter liegen in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Betreiber.

 

Letzter Aktualisierungsstand März 2024

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