Über den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Dorsten 

 

Die regulären Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Erreichbar ist der KOD in diesem Zeitraum am besten per E-Mail an ordnungsamt@dorsten.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02362 66-3760.

Wichtig: Die Rufnummer des Kommunalen Ordnungsdienstes ist keine Notrufnummer! 

Bitte rufen Sie bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes die Polizei Dorsten unter 02362 6012531 oder im Notfall 110 und/oder die Feuerwehr 112 an.

Wenn es darum geht, Straftaten (wie z.B. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Fälle, die unter das Betäubungsmittelverbot fallen) strafrechtlich zu verfolgen, zu verhindern und aufzuklären, ist die Polizei Ihr richtiger Ansprechpartner.

Die Polizei ist auch dann für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, wenn andere Behörden (z.B. das Ordnungsamt) nicht rechtzeitig (etwa außerhalb der Dienstzeiten oder wenn aus anderen Gründen keine Erreichbarkeit besteht) tätig werden können, vgl. § 1 Abs, 1 S. 3 PolG NRW.

Dies können etwa auch Fälle von akuter nächtlicher Lärmbelästigung sein. Sollten Sie wissen, wer den Lärm verursacht, können sie dies auch im Nachgang an ordnungsamt@dorsten.de melden. So wird die Polizei entlastet und kann sich den eigenen originären Aufgaben widmen. Das Ordnungsamt wird sich dem Sachverhalt im Nachgang annehmen und im besten Fall verhindern, dass es erneut zu vermeidbaren Belästigungen kommt.

Die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) umfassen unter anderem den Präsenz- und Streifendienst im gesamten Stadtgebiet. Dies ist eine Überwachungsaufgabe nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV).

Im Rahmen der örtlichen Ordnungspartnerschaft mit der Polizei werden in den täglichen Streifen u. a. Kontrollen nach dem Landeshundegesetz sowie Ermittlungen von ordnungswidrigen Zuständen, wie etwa unzulässige Müllentsorgung und ungenehmigte Sondernutzungen durchgeführt. Auch wird z. B. die Beseitigungspflicht von Hundekot kontrolliert.

Ebenso gehören das Entgegennehmen und Bearbeiten von Bürger_innen-Beschwerden, die Beratung der Bürger_innen, sowie das Beschwerdemanagement vor Ort zu den wichtigsten und täglichen Aufgaben des KOD. Im Zuge dieser Tätigkeit führen die Mitarbeiter_innen des KODs präventive Gespräche und Gefährder_innen-Ansprachen.

Eine weitere Aufgabe ist das Durchsetzen von ordnungsrechtlichen (Zwangs-)Maßnahmen (u. a. bei Vandalismus und Ruhestörungen) wie z. B. die Erteilung und Durchsetzung von Platzverweisen. Diese erfolgen z. B. bei unzulässiger Nutzung von Kinderspielplätzen, Friedhöfen, Schulhöfen sowie der Innenstadt.

Zu den Aufgaben gehören auch die schriftlichen und mündlichen Berichterstattungen in Bußgeld- und Strafverfahren im Rahmen der Verwaltungstätigkeiten.

Hinzu kommt die Überwachung des Verkehrsraums. Dabei handelt es sich um die Einleitung und Begleitung von Abschleppmaßnahmen nicht zugelassener Kfz, Plakatierungen etc.. Hier bestehen die Aufgaben in der Feststellung, der Ermittlung und der Aufnahme der Ordnungswidrigkeiten sowie in der Durchführung von Bußgeldverfahren.

Darüber hinaus überwachen die Mitarbeiter_innen des KOD den fließenden Verkehr mittels Lasermessungen sowie den ruhenden Verkehr (Parkverstöße).

Der KOD unterstützt andere Abteilungen der gesamten Stadtverwaltung, wie z. B. bei Abschiebungen, bei Schadensereignissen im Rahmen des Krisenmanagements, bei Kampfmittelfunden etc.

Die regulären Dienstzeiten des KOD sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Erreichbar ist der KOD am besten per E-Mail an ordnungsamt@dorsten.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02362 66-3760.

Zusätzlich zu den regulären Arbeitszeiten führt der KOD im Bedarfsfall auch Sonderschichten und Einsätze in Nachstunden, an Wochenenden und an Feiertagen aus (Streifen- und Präsenzdienst, Parkraumüberwachung am Wochenende etc.).

KONTAKT

Ordnungs- und Rechtsamt

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-3760
ordnungsamt@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag07.00 – 13.00 Uhr