Wahlen und Statistik

Im Sachgebiet Wahlen und Statistik werden die Aufgaben für allgemeine Wahlen, Fachfragen der Statistik, Durchführung von Auftragsstatistiken des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) sowie sonstige Zählungen und die Sammlung von statistischen Daten jeder Art wahrgenommen.

Das Aufgabengebiet umfasst die Organisation, Koordination und Durchführung von verschiedenen Wahlen.

  • Europawahlen
  • Bundestagswahlen
  • Landtagswahlen
  • sowie Kommunalwahlen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wahl des 21. Deutschen Bundestages 

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl grundsätzlich auf vier Jahre gewählt werden.

Der Wahltermin

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).

Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es wie aktuell zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Die vorgezogene Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden. 

Wer darf in Dorsten an der Bundestagswahl teilnehmen?

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
 

Informationen für Auslandsdeutsche

Hier kann in zwei Fallgruppen unterschieden werden:

Fallgruppe 1:
Wenn Sie gem. § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Bundeswahlgesetz nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, können Sie diesen Antrag ausfüllen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden und Briefwahlunterlagen zu erhalten.

Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl beim Wahlbüro eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden!!!

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der/dem Antragsteller_in unterzeichnet sein und dem Wahlbüro übermittelt werden. Erstmalig ist eine Einreichung per E-Mail an wahlamt@dorsten.de oder per Fax an 02362 66-5701 möglich!


Fallgruppe 2:
Wenn Sie gem. § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, können Sie diesen Antrag ausfüllen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden und Briefwahlunterlagen zu erhalten. 


Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl beim Wahlbüro eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden!!!

Dieser Antrag muss im Original vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt in diesem Fall nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden!


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

ACHTUNG: Es macht sich strafbar, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht.
Sie haben diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilzunehmen, wenn Sie bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche_r oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollten.

 

 

Weitere Informationen über die stattfindende Bundestagswahl finden Sie hier auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Informationen zur Bundestagswahl 2025 in leichter Sprache finden Sie hier.

Zu weiteren Einzelheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Wahlamt der Stadt Dorsten.

 

Informationen zur Briefwahl

Briefwahl (Wahlscheinanträge)

Voraussichtlich ab 20.01.2025 besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen (Wahlscheinanträge) zu beantragen.

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Eine Wahlberechtigte/ ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Die antragstellende Person muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift angeben.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Das Leitbild für die Wahl zum Deutschen Bundestag ist die Urnenwahl, das gilt um so mehr jetzt bei der vorgezogenen Wahl. Wer seine Stimme dennoch per Briefwahl abgeben möchte, sollte daher unbedingt beachten, dass die vorgezogene Bundestagswahl auch zu deutlich verkürzten Fristen bei den einzelnen Vorbereitungsschritten führt und den Zeitraum erheblich enger macht, in dem die Briefwahl ausgeübt werden kann.

Das Briefwahlbüro kann voraussichtlich erst am 5. Februar 2025 öffnen - und erst ab dann ist die direkte Stimmabgabe möglich. Und ab diesem Tag können auch erst Briefwahlunterlagen verschickt werden. Bei Anträgen auf Briefwahl sollten Wähler_innen darum insbesondere die Postlaufzeiten berücksichtigen, damit ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Die Landeswahlleiterin hat bereits deutlich darauf hingewiesen, dass für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen die Wahlberechtigten Sorge tragen müssen. Selbstverständlich können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch direkt am Rathaus bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr eingeworfen werden.

Briefwahlunterlagen können auch im Briefwahlbüro (Stadt Dorsten, Zimmer A 214, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten) beantragt und abgeholt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, direkt die Stimmabgabe mittels Briefwahl zu vollziehen. Wir empfehlen jedoch, die Briefwahlunterlagen schriftlich oder elektronisch zu beantragen, um längere Wartezeiten im Briefwahlbüro zu vermeiden. Die Briefwahlunterlagen werden zeitnah zugestellt!

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Montag – Mittwoch  08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag  08.00 – 18.00 Uhr
Freitag   08.00 – 13.00 Uhr
Samstag, 08.02.  10.00 – 12.30 Uhr
Sonntag, 09.02.  10.00 – 12.30 Uhr
Samstag, 15.02.  10.00 – 12.30 Uhr
Sonntag, 16.02.  10.00 – 12.30 Uhr
Freitag, 21.02.  08.00 – 15.00 Uhr

 

Briefwahlantrag

Europawahl

Bild

Öffnungszeiten Briefwahlbüro für die Europawahl 2024:

13.05. – 07.06.2024Öffnung für die Wählerinnen und Wähler
 Zeiten sind identisch mit dem Bürgeramt
 Zusätzlich mittwochs bis 16 Uhr
 Montag 08.00 – 16.00 Uhr
 Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
 Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
 Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
 Freitag 08.00 – 13.00 Uhr

 

  • Freitag, 07.06. 08.00 – 18.00 Uhr
  • Zusätzlich der erste Samstag im Monat (hier nur der 01.06.2024), geöffnet von 09.30 – 12.00 Uhr

Die Wahlräume sind am Wahlsonntag des 09.06.2024 in der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahlzeit dauert damit von 08.00 bis 18.00 Uhr an.

Weitere Hinweise:
Informationen in leichter Sprache unter https://bundeswahlleiterin.de/info/leichte-sprache.html

Falls Ihnen die (beantragten) Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens 08. Juni 2024, 12.00 Uhr.

Landtagswahl

Landtagswahl am 15. Mai 2022

Kommunalwahl 

Integrationsrat

KONTAKT

Bürgermeisterbüro

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

Marco Wallisch
02362 66-3330
m.wallisch@dorsten.de

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr