Satzungen & Verordnungen


Gemäß Artikel 78 Abs.1 der Landesverfassung NRW sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe. Paragraf 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen (z. B. Verordnungen, Tarife) oder Flächennutzungspläne geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften wird als „Ortsrecht“ bezeichnet.
 

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Kultur und Weiterbildung

Soziales, Familie, Jugend und Sport

Bauwesen, Friedhöfe, Grünflächen

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46284 Dorsten

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