„Der Staatshaushalt ist ein Haushalt, in dem alle essen möchten,
aber niemand Geschirr spülen will."
(Werner Finck, 1902-1978, Schauspieler und politischer Kabarettist)
GrundbesitzabgabeNbescheide 2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dorsten,
die Stadtverwaltung Dorsten verschickt seit Freitag, 10. Januar 2025, die Bescheide über die Grundbesitzabgaben und Gebühren für das Jahr 2025. Dazu haben wir am 09. Januar diese Pressemitteilung veröffentlicht.
Wie in jedem Jahr möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige Erläuterungen zu den wichtigsten Grundbesitzabgaben und Veränderungen geben.
Zur bundesweiten Grundsteuerreform und zu den Folgen in Dorsten finden Sie hier ein informatives und erklärendes Video:
I. Grundsteuer
2025 ist das erste Jahr, in dem die Grundsteuer nach einem neuen Modell berechnet wird. Auslöser der Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, das die bisherige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt hat.
Mit einem Aufkommen von zuletzt rund 22 Millionen Euro im Jahr ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Dorsten. Für Steuern gibt es – im Gegensatz zu Gebühren – keine unmittelbar zuzuordnende direkte Gegenleistung, sondern aus Steuern werden alle Dienste und Leistungen bezahlt, für die es keine unmittelbare (Teil)Finanzierung durch die Nutznießer gibt.
Die Grundsteuer berechnet sich im Wesentlichen aus zwei Zahlen: Dem individuellen Messbetrag für jede Liegenschaft, der von den Finanzämtern festgelegt wird und der mit der Grundsteuerreform neu berechnet werden musste, sowie dem Hebesatz, den die Städte festlegen und der für alle Eigentümer einheitlich ist. Ein Messbetrag von z.B. 80 Euro ergibt multipliziert mit dem Hebesatz von 870 Punkten = 870 % (80 x 8,7) eine Steuerlast von 696 Euro pro Jahr.
Mit der Reform mussten alle Immobilien und Grundstücke neu bewertet und damit neue Messbeträge ermittelt werden. Wie die neuen individuellen Messbeträge zu ermitteln waren, haben die Bundesländer unterschiedlich gelöst. Nordrhein-Westfalen ist dem Bundesmodell gefolgt, das vom damaligen Finanzminister Olaf Scholz vorgestellt wurde. Danach mussten alle Grundbesitzer für ihr Eigentum gegenüber dem Finanzamt eine Grundsteuererklärung abgeben, nach der die Messbeträge von den Finanzbehörden neu festgesetzt wurden.
Die Städte hatten und haben keinen Einfluss auf die Neufestsetzungen der Messbeträge. Die Stadt Dorsten bekommt die Grundlagenbescheide durch das Finanzamt übermittelt und multipliziert diese dann lediglich noch mit dem kommunalen Hebesatz.
Die neuen Festsetzungen führen zu drei wesentlichen Veränderungen:
- Immobilienbesitzer, die teils seit Jahrzehnten von einem niedrigen Messbetrag und einer geringen Steuerlast profitieren durften, werden ab 2025 in den allermeisten Fällen mehr bezahlen müssen. Zugleich werden viele, die bisher eine hohe Steuerlast hatten, durch die Reform aber auch entlastet.
- Die Summe aller Messbeträge in Dorsten ist von rund 2,5 auf 2,3 Millionen Euro gesunken. Um „aufkommensneutral“ weiterhin rund 22 Millionen Euro einnehmen zu können, hätte der Hebesatz in Dorsten nach Berechnungen des Landes von 870 auf 971 Punkte angehoben werden müssen.
- Wohnen wird nach der Reform höher bewertet und besteuert als Gewerbe. Um diesen Effekt abzumildern, hätten die Städte getrennte („differenzierte“) Hebesätze einführen können: Mit 868 Punkten für Wohn- und 1252 Punkten für Gewerbeimmobilien würde die Stadt nach Landesberechnung weiterhin 22 Millionen Euro vereinnahmen. Ob differenzierte Hebesätze verfassungsgemäß sind, ist allerdings umstritten.
Der Rat der Stadt Dorsten hat sich Ende November nach intensiver Beratung entschieden, die neuen kommunalen Hebesätze rechtssicher und zum Vorteil der Steuerzahler zu gestalten:
- Es bleibt 2025 beim alten Hebesatz von 870 Punkten.
Durch die Beibehaltung des alten Hebesatzes nimmt die Stadt Dorsten in 2025 mehr als zwei Millionen Euro weniger Grundsteuer ein. Auch wenn einzelne Bürgerinnen und Bürger nach der Neubewertung ihres Besitzes durch die Finanzbehörden nach dem Bundesmodell mehr bezahlen müssen, ist das insgesamt eine
reale Steuersenkung um rund 10 Prozent. - Ein differenzierter Hebesatz wird nicht eingeführt.
Die Entlastung für Wohngebäude durch einen Hebesatz von 868 Punkten anstelle des aufkommensneutralen Hebesatzes von 971 Punkten wäre nicht eingetreten, nachdem der Rat beschlossen hat, auf die vom Land berechnete Anpassung zu verzichten. Der differenzierte Hebesatz ist also mit 868 Punkten nahezu identisch mit den 870 Punkten, die weiter gelten.
Zugleich wären Gewerbeimmobilien mit einem Satz von 1252 Punkten deutlich stärker belastet worden. Dies hätte nicht nur Unternehmen betroffen, sondern auch Mehrfamilienhäuser mit einer Gewerbeeinheit, also die klassischen Wohn- und Geschäftshäuser, die wir vor allem aus der Innenstadt und den Stadtteilzentren kennen. Dies hätte also nicht nur die Ladeninhaber belastet. Auch die Mieter in den oberen Etagen wären durch einen differenzierten Hebesatz mit nahezu der anderthalbfachen Grundsteuer belastet worden, da der Vermieter diese Kosten natürlich an die Bewohner weitergibt.
Den Ratsbeschluss zu den Hebesätzen haben wir in einer ausführlichen Pressemitteilung erläutert, nachzulesen hier:
II. Weitere Steuern
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt mit 505 Punkten unverändert.
Die Hundesteuer bleibt ebenfalls unverändert.
III. Gebühren
Dank guter Planung und effektiver Aufgabenerfüllung bleiben die Gebühren trotz steigender Sach- und Personalkosten fast sämtlich stabil oder können für eine Dienstleistung sogar gesenkt werden. Lediglich die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser muss erhöht werden.
Hier die einzelnen Gebühren im Detail. Unter den Links können die Beschlussvorlagen mit den detaillierten Gebührenberechnungen eingesehen werden:
Die Straßenreinigungsgebühren für die Sommer- und Winterwartung bleiben unverändert.
Die Restmüllgebühr bleibt mit 2,18 Euro je Liter Müllvolumen jährlich unverändert.
Die Gebühr für die Biomülltonne bleibt mit 0,52 Euro je Liter / Jahr unverändert.
Die Gebühr für Schmutzwasser steigt um 65 Cent auf 3,54 Euro je Kubikmeter.
Drei Sondereffekte sind für diesen Anstieg verantwortlich:
- In diesem Gebührenhaushalt gab es in den letzten drei Jahren nach Endabrechnung jeweils eine Unterdeckung, die in den Folgejahren ausgeglichen werden muss. Gebühren werden grundsätzlich kostendeckend erhoben. Das heißt, sowohl Fehlbeträge wie Überschüsse müssen innerhalb von drei Folgejahren verrechnet werden.
- Durch die Schaffung notwendiger neuer Stellen steigen die Personalkosten.
- Die Abwassermenge insgesamt ist gesunken, damit steigen bei gleichbleibenden Fixkosten automatisch die Kosten pro Kubikmeter.
Die Gebühr für Niederschlagswasser sinkt um 8 auf 83 Cent je Quadratmeter versiegelte Fläche. In diesem Gebührenhaushalt wurden in vorhergehenden Jahren Überschüsse erzielt.
IV. Rückfragen und Einwände
Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:
Bei Fragen oder Einwänden zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Marl. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts oder des Grundsteuermessbetrages.
Außerdem gibt es eine Grundsteuer-Hotline unter der Rufnummer 02365 516-1959. Bitte halten Sie bei Anrufen die Einheitswertnummer bereit.
Anfragen können auch gestellt werden über das Kontaktformular auf der Internetseite des Finanzamts Marl: https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-marl
Sofern Sie bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt haben, bleibt dieses Einspruchsverfahren vom Grundsteuerbescheid unberührt. Die Grundsteuer ist weiterhin zu zahlen.
Allgemeine Infos zur Grundsteuerreform finden Sie auf www.grundsteuer.nrw.de
Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, zum Hebesatz oder zu den Gebühren wenden Sie sich an die Stadt Dorsten. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf dem Grundbesitzabgabenbescheid.
Von Widersprüchen gegen Grundsteuerbescheide rät übrigens der Bund der Steuerzahler auf seiner Homepage ab:
„Die endgültige Höhe der Grundsteuer hängt maßgeblich vom Hebesatz ab, den Ihre Kommune festlegt. Der Bund der Steuerzahler rät davon ab, Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid, sprich gegen den Hebesatz einzulegen. Der Grund: Es gibt in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Es muss nämlich eine sogenannte erdrosselnde Wirkung nachgewiesen werden. Die greift jedoch erst, wenn die Mehrheit der Steuerzahler den festgelegten Hebesatz nicht mehr stemmen könnte, bzw. durch die Höhe des Hebesatzes in existenzielle Nöte gerät.“
Grundbesitzabgabenbescheide 2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dorsten,
die Stadtverwaltung Dorsten verschickt seit Freitag, 12. Januar 2024, die Bescheide über die Grundbesitzabgaben und Gebühren für das Jahr 2024. Dazu haben wir am 11. Januar diese Pressemitteilung veröffentlicht.
2024 ist das letzte Jahr, in dem die Grundsteuer nach dem alten, gewohnten Modell berechnet wird. Informationen zur Grundsteuer und insbesondere zum aktuellen Stand der Grundsteuerreform, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bundesweit durch alle Bundesländer bzw. die Städte und Gemeinden im kommenden Jahr umgesetzt werden muss, finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Für das Jahr 2025 ist hier mit spürbaren Änderungen zu rechnen.
Obwohl teils erheblich gestiegene Sach- und Personalkosten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Dorsten haben, bleiben Grundsteuern, Gewerbesteuer und Hundesteuer unverändert. Durch ein engagiertes Sparprogramm und eine vorsichtige Inanspruchnahme der in den letzten Jahren aufgebauten Rücklage, konnte der Rat der Stadt Dorsten dennoch einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2024 verabschieden. Die Handlungsfreiheit der Stadt Dorsten ist damit gesichert und zugleich bleiben wichtige Zukunftsinvestitionen möglich (u. a. Schulsanierungen, Kita-Neubauten, Digitalisierung).
Informationen zum Haushalt finden Sie hier: https://www.dorsten.de/rathaus-stadt/politik/haushalt
Die steigenden Sach- und Personalkosten wirken sich auch auf die Berechnung der Gebühren für unterschiedliche Dienstleistungen aus. Doch auch hier konnten durch wirtschaftliche Planung Steigerungen teils vermieden, teils auf sehr moderate Beträge begrenzt werden. Lediglich bei den Abwassergebühren für Schmutzwasser konnten die verschiedenen und teilweise von der Stadt nicht zu beeinflussenden Kosten (u. a. erhebliche Kostensteigerungen beim Lippeverband) nicht mehr kompensiert werden. Hier wird ein durchschnittlicher Haushalt mit rund 50 Euro mehr im Jahr belastet.
Die wichtigsten Gebühren im Detail:
- Die Straßenreinigungsgebühren erhöhen sich für die Sommerwartung um 0,0075 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche bei wöchentlicher Reinigung (inner- und überörtliche Verkehrsstraßen) bzw. um 0,0025 Euro bei vierwöchentlicher Reinigung (Anliegerstraßen). Bei wöchentlicher Reinigung ergeben sich für ein 500 m² großes Grundstück Mehrkosten von 3,75 Euro jährlich, bei vierwöchentlicher Reinigung beträgt die Steigerung 1,25 Euro.
Die Gebühr für die Winterwartung steigt um 0,0012 Euro je Quadratmeter, das bedeutet für ein 500 m² großes Grundstück eine Erhöhung um 60 Cent jährlich.
- Beschlussvorlage für den Rat zur Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren 2024.
- Die Restmüllgebühr – zuvor drei Jahre stabil – steigt von 2,03 auf 2,18 Euro je Liter Müllvolumen jährlich. Für die 120-Liter-Tonne bedeutet das ein Plus von 1,50 Euro monatlich.
- Die Gebühr für die Biomülltonne bleibt unverändert.
- Beschlussvorlage für den Rat zur Festsetzung der Abfallgebühren 2024.
- Die Abwassergebühr für Schmutzwasser steigt um 29 Cent auf 2,89 Euro je Kubikmeter Abwasser. Für einen Haushalt mit vier Personen und 180 m³ Abwasser bedeutet das eine Erhöhung um 52,20 Euro jährlich.
Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 4 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche auf 91 Cent. Bei einer versiegelten Fläche von 100 Quadratmetern bedeutet das beispielsweise eine Erhöhung um 4 Euro jährlich.
- Beschlussvorlage für den Rat zur Festsetzung der Abwassergebühren 2024.
Grundsteuern
Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von rund 22 Millionen Euro im Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Dorsten. Für Steuern gibt es – im Gegensatz zu Gebühren – keine unmittelbar zuzuordnende direkte Gegenleistung, sondern aus Steuern wird alles bezahlt, für das es keine andere Finanzierung gibt. In Dorsten etwa werden aus Steuereinnahmen bezahlt:
Die Grundsteuerreform
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für die Berechnung der Grundsteuer eine neue Grundlage. Dafür mussten in den vergangenen Monaten alle Eigentümer_innen von Immobilien und Grundbesitz eine Grundsteuererklärung gegenüber den Finanzbehörden abgeben. Ein Ergebnis dieser Reform soll nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichtes sein, dass die Grundsteuer insgesamt „gerechter“ wird. Diese „innere“ Verschiebung wird zu einer Umverteilung führen, also dazu, dass in nicht wenigen Fällen die Steuerlast steigt, in anderen Fällen sinkt. Diese neue Berechnungsgrundlage muss durch die Finanzämter und folgend dann auch durch die Städte und Gemeinden angewendet werden. Mögliche Steigerungen sind somit das Ergebnis des Urteils bzw. bundesrechtlicher Vorgaben. Die Stadt- und Gemeinderäte haben hier keine Einflussmöglichkeit.
Ursprung und rechtliche Grundlage der Reform
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen, weil die Besteuerungsgrundlagen über Jahrzehnte nicht aktualisiert wurden.
Als Folge dieses Urteils hat der Deutsche Bundestag am 18. November 2019 die Grundsteuerreform verabschiedet (sogenanntes Bundesmodell) und den Ländern durch eine Öffnungsklausel ermöglicht, ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht. Damit gilt das Bundesmodell in NRW.
Wie wird die Grundsteuer berechnet bzw. was ändert sich durch die Reform?
Die Finanzämter des Landes NRW haben in der Vergangenheit für jeden Immobilienbesitz individuell einen so genannten „Messbetrag“ ermittelt (zusammengesetzt aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl).
Dieser „Messbetrag“ wird mit dem „Hebesatz“ multipliziert, der jeweils in einer Stadt gilt. In Dorsten sind dies aktuell 870 Punkte. Der jeweils geltende Messbetrag ist dem Grundsteuer- und Abgabenbescheid zu entnehmen, den die Stadt Dorsten zu Jahresbeginn verschickt.
Dabei konnten teils Jahrzehnte alte Messbeträge sehr niedrig sein (für ein älteres Einfamilienhaus 15 bis 40 Euro), jüngere dagegen sehr hoch (130 bis 180 Euro) und genau darin bestand die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, den das Bundesverfassungsgericht moniert hat. Die alten Messbeträge ließen etwa unberücksichtigt, ob ein altes Haus erweitert oder umfassend modernisiert wurde.
Bei der Neuberechnung der Grundlagenbescheide nach dem Bundesmodell werden wichtige Faktoren berücksichtigt: Art der Immobilie, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Baujahr/Alter, Statistisch ermittelte Nettokaltmiete.
Wie sich die Reform im Einzelfall auswirkt, ist derzeit gleichwohl noch nicht abzusehen, da die neu festgestellten Messbeträge auch die Hebesätze verändern werden.
Erwirtschaftet die Stadt Dorsten durch die Reform Mehrerträge?
Ein geringer jährlicher Anstieg des Grundsteueraufkommens insgesamt ist zunächst normal, weil fortlaufend alte Gebäude mit geringen Messbeträgen und niedriger Steuerlast abgerissen und Neubauten mit hohem Wert und demzufolge höherer Steuerlast gebaut werden. Solange der kommunale Hebesatz gleichbleibt, folgt eine Mehreinnahme an Grundsteuern also nur der Wertsteigerung des Immobilienbestandes insgesamt.
Durch die Reform wird es nun zu individuell steigenden und auch sinkenden Steuerbelastungen kommen, je nachdem, ob der Wert eines Hauses und damit auch der Messbetrag in der Vergangenheit zu niedrig oder zu hoch angesetzt war. Im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Gleichbehandlung wird es also zu einer Umverteilung aufgrund der neuen Bewertungen kommen.
Den kommunalen Hebesatz wird die Stadt Dorsten in jedem Fall an die neue Summe aller Messbeträge anpassen müssen. Ob der Hebesatz auch bei einer aufkommensneutralen Grundsteuer höher oder niedriger ausfällt als die aktuell geltenden 870 Punkte, ist derzeit nicht absehbar: Die Summe aller Messbeträge als Berechnungsgrundlage liegt noch nicht vor. Unabhängig von diesem Hebesatz wird die jeweilige Grundsteuerschuld den aktuellen Wert eines Hauses in Relation zum gesamten Immobilienbestand abbilden.
Davon unabhängig weist der Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass es aus wirtschaftlichen Gründen notwendig werden kann, dass Städte und Gemeinden 2025 das Grundsteueraufkommen insgesamt erhöhen müssen. Die Stadt Dorsten wird alles daransetzen, dass ein solcher Schritt 2025 vermieden werden kann.
Können Städte Einfluss nehmen auf die Verschiebung der Lasten?
Nein.
Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund der Unvereinbarkeit der Regelungen zur Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz die alten Regelungen gekippt. Wie bereits oben beschrieben, hat NRW entschieden, das Bundesmodell zu nutzen und kein eigenes zu entwickeln. Dieses Modell ist maßgeblich für die Bewertungen durch die Finanzämter und die danach erfolgende Berechnung der Grundsteuer.
Die Stadt Dorsten bekommt die Grundlagenbescheide durch das Finanzamt übermittelt und multipliziert diese dann lediglich noch mit dem kommunalen Hebesatz.
Allgemeine Fragen
Das Bundesfinanzministerium hat ein Erklärvideo sowie FAQ zur Grundsteuerreform herausgebracht. Diese sind unter den unten aufgeführten Links zu finden.
Abweichungen im Messbetrag
Das Finanzamt ist für die Feststellung des Einheitswertes zuständig und setzt danach auch den Grundsteuermessbetrag fest.
Bei Fragen zu dem festgesetzten Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte unter Angabe der Einheitswertnummer an das Finanzamt Marl, 02365 516-1959. Dies gilt insbesondere bei Änderungen des bisherigen Grundsteuermessbetrages, da nur dem Finanzamt die Gründe für die Neubewertung bekannt sind.
Ansprechpartner im Finanzamt Marl
Bei Fragen zur Höhe des maßgeblichen Grundsteuermessbetrages oder zur Zurechnung eines Grundstückes ist das Finanzamt Marl der richtige Ansprechpartner. Folgende Kontaktmöglichkeiten bestehen:
Kontaktaufnahmen über das elektronische Verfahren ELSTER werden favorisiert, da hier eingehende Anfragen optimal in den weiteren Geschäftsgang eingebunden werden.
Anfragen können auch gestellt werden über das Kontaktformular auf der Internetseite des Finanzamts Marl https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-marl
Telefonische Anfragen sind zudem möglich über die Rufnummer des für Dorsten zuständigen Grundstücksbezirks 1: 02365 516-1745 (Mo-Do 8.30 bis 14.30 Uhr, Fr 8.30 bis 13 Uhr).
Weiterhin erreichbar ist die Grundsteuer-Hotline 02365 516-1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, ab 01.02.2024 von 9 bis 13 Uhr).
Weitere Informationen
Bundesministerium der Finanzen
FAQ
Erklärvideo
Ministerium der Finanzen des Landes NRW
Informationen zur Grundsteuer allgemein
Rechtsgrundlage für die Bewertung des Grundeigentums
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer
Grundbesitzabgabenbescheide 2023
Der Steuerzahler ist der wahre Steuermann des Staates.
(Willy Meurer, 1934 - 2018, deutsch-kanadischer Kaufmann und Publizist)
Liebe Dorstenerinnen und Dorstener,
der Rat hat am 14. Dezember 2022 nahezu einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer in Dorsten von 780 auf 870 Punkte anzuheben. Das trifft uns alle sicherlich zur Unzeit, war aber unvermeidlich.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die Gründe dafür erläutern. Wir wollen die mögliche Mehrbelastung aufzeigen, erläutern, was wir mit Ihrem Geld tun und warum diese Steuererhöhung letztlich auch eine Frage der Generationen-Gerechtigkeit ist.
Der Überfall Russlands . . .
auf die Ukraine hat einen weltweiten Anstieg der Energiepreise ausgelöst und in der Folge auch steigende Lebenshaltungskosten generell. Die Auswirkungen spürt jeder von uns in nahezu allen Lebensbereichen: Beim Einkauf, bei den Strom- und Heizkosten, beim Tanken. Auch unsere Stadt Dorsten und unsere Stadtverwaltung bleiben davon nicht verschont. Strom und Gas wurden auch für unsere Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude und Sporthallen teurer.
. . . beeinflusst auch die Stadtkasse:
Steigende Energie- und Materialpreise, Inflation und sinkende Einnahmen ließen bei den Planungen für 2023 zunächst ein Kassenloch von 15 Millionen Euro fürchten. Nach einer eisernen internen Sparrunde und intensiver Beratung mit der Politik konnten Gesamteinsparungen in Höhe von 12 Millionen Euro erzielt und die Deckungslücke auf nur noch 3 Millionen Euro reduziert werden. Mit der Erhöhung der Grundsteuer sowie einer leichten Anhebung der Gewerbe- und der Vergnügungssteuer kann diese Lücke dann gänzlich geschlossen werden. Dieser Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben ist die Grundvoraussetzung dafür, um auch 2023 handlungsfähig für die Bürgerinnen und Bürger zu bleiben.
Steuern
sind besonders ungeliebt, weil es dafür keine unmittelbare Gegenleistung gibt. Die Müllabfuhr wird mit den Müllgebühren bezahlt. Die Kehrmaschine mit den Gebühren für die Straßenreinigung.
Für Schulen und Kindergärten, Sozialleistungen, Beratungsdienste, die Feuerwehr, Kulturangebote, Sport- und Spielplätze gibt es keine solche unmittelbare Finanzierung oder nur eine Teilfinanzierung durch Beiträge. Sie werden also in der Regel aus Steuern finanziert.
Die folgende Übersicht vermittelt einen kleinen Eindruck davon, wofür Ihre Steuern verwendet werden:
Sie sehen in dieser Aufstellung zum Beispiel auch, dass die Elternbeiträge nur rund 15 Prozent der Kindergartenkosten decken und ein Hauptteil durch alle Steuerzahler finanziert wird.
Die Grundsteuer
wird auf Grundbesitz und Immobilien erhoben. Für jedes Haus, jede Wohnung, jede Gewerbehalle hat das Finanzamt irgendwann einen so genannten Messbetrag ermittelt. Dieser kann für ein kleines Zechenhaus unter 20 Euro liegen, bei einem neuen Gebäude auch bei 150 Euro. Auf diesen Messbetrag wird der städtische Hebesatz angewendet.
Rechenbeispiel Grundsteuer alt und neu
Messbetrag 90 Euro x 780 Punkte Hebesatz (alt) = 702 Euro Grundsteuer im Jahr
Messbetrag 90 Euro x 870 Punkte Hebesatz (neu) = 783 Euro Grundsteuer im Jahr
Die Mehrbelastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus beträgt damit monatlich 6,75 Euro.
Wir möchten den Betrag mit dieser Rechnung nicht verharmlosen, sondern Ihnen ein realistisches Bild vermitteln. Uns ist bewusst, dass die Erhöhung der Grundsteuer nur eine von vielen Mehrbelastungen ist, die sie in diesen Monaten treffen.
Die Gegenleistung
Eine Stadtverwaltung ist der Maschinenraum einer Stadt, in dem unser Zusammenleben organisiert wird. Wir schaffen Infrastruktur, unterhalten Kindergärten, Schulen, Sporthallen, Straßen, Grünanlagen, Feuerwehr und Rettungsdienst. Wir planen und erschließen Gewerbe- und Wohngebiete. Wir erbringen mit 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund 17.000 verschiedene Dienstleistungen von der Kinderbetreuung bis zur Müllabfuhr. Die Abgaben der Bürgerinnen und Bürger sind der Treibstoff, der diesen Maschinenraum „unter Dampf“ hält.
Unsere Verantwortung in der Gegenwart
Wir haben in den letzten zwanzig Jahren überaus sparsam mit Ihrem Geld gewirtschaftet. Erst in diesen Tagen (Dezember 2022) wurde uns von der Gemeinde-Prüfungsanstalt eine sehr schlanke (und in einigen Bereichen sogar zu dünne) Personalausstattung bescheinigt. Unsere Sachkostenansätze sind realistisch. Gleichwohl investieren wir in die Zukunft unserer Stadt: Eine hochmoderne Digitalisierung unserer Schulen beispielsweise ist nahezu abgeschlossen.
Unsere Verantwortung für die Zukunft
Der Gesetzgeber hat Städten die Möglichkeit eröffnet, alle Zusatzbelastungen durch den russischen Überfall auf die Ukraine durch Kredite zu finanzieren und aus der Finanzplanung „zu isolieren“, also als Schulden für die Zukunft aufzuhäufen.
Wir haben dieser Versuchung, diesem einfachen Weg widerstanden. Es war dem Rat und der Verwaltung wichtig, unseren Kindern und Enkelkindern keinen zusätzlichen Schuldenberg zu hinterlassen, wenn wir das heute durch mutige Einsparungen und eine leichte Steuererhöhung vermeiden können.
Allen Beteiligten war es wichtig, dass unsere Finanzplanung nicht nur solide und ausgeglichen ist, sondern auch nachhaltig und generationengerecht.
Das ist uns insbesondere deshalb gelungen, weil wir mit diesem ausgeglichenen Haushalt auch die Freiheit erhalten konnten, Schwerpunkte zu setzen, die Verwaltung und Politik gemeinsam sorgfältig abgewogen haben: Wichtige Zukunftsinvestitionen sind möglich in Schule und Bildung, Umwelt und Klimaschutz sowie die Digitalisierung der Verwaltung.
Ich hoffe, wir konnten alle Fragen rund um den aktuellen Haushalt der Stadt Dorsten und die Erhöhung der Grundsteuer beantworten. Sollten wir einen Punkt vergessen haben, senden Sie Ihre Frage gerne an pressestelle@dorsten.de. Wir werden diese Seite dann jeweils aktualisieren.