Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

 

Das sogenannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW wird durchgeführt bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen, sofern

  • sie keine große Sonderbauten sind (§ 50 BauO NRW),
  • kein Vorrang eines anderen Gestattungsverfahren besteht (§ 61 BauO NRW),
  • sie nicht verfahrensfrei sind (§ 62 BauO NRW),
  • sie nicht der Genehmigungsfreistellung unterliegen (§ 63 BauO NRW),
  • sie keine fliegenden Bauten sind (§ 78 BauO NRW).

Sofern dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen erteilt das Bauordnungsamt die entsprechende Baugenehmigung. Sie wird unbeschadet der Rechter Dritter erteilt. Sie erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wurde.

Es handelt sich hierbei um das am häufigsten durchgeführte Genehmigungsverfahren. Für Rückfragen stehen Ihnen die technischen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes gerne zur Verfügung. Die Bauberatung ist kostenfrei. Sollten Sie einen persönlichen Termin wünschen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.


Kosten

  • Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
     

Links


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Kontakte

Teamleitung technische Abteilung
(Baugenehmigungsverfahren pp.)
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02362 66-5150
n.kruse@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Albert Brinkmann
02362 66-5191
02362 66-5763
a.brinkmann@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Klemens Gilles
02362 66-5152
02362 66-5763
k.gilles@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Franziska Heymanns
02362 66-5171
02362 66-5763
f.heymanns@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Ebru Tekin
02362 66-5151
02362 66-5763
e.tekin@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Annika Speker
02362 66-5193
02362 66-5763
a.speker@dorsten.de

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Andrea Vogel
02362 66-5170
02362 66-5763
a.vogel@dorsten.de

KONTAKT

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Verwaltungsabteilung
Technische Abteilung

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-5100
 

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