ZIELE UND VERFAHRENSSCHRITTE 
DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES 
 

Mit dem Flächennutzungsplan wird für einen Zeitraum ca.  15 Jahren die städtebauliche Entwicklung des gesamten Stadtgebietes festgelegt. Der Flächennutzungsplan informiert Sie in Grundzügen über die seitens der Stadt beabsichtigte Art der Bodennutzung. Er zeigt u.a. auf, welche Flächen im Stadtgebiet einer baulichen Nutzung zugeführt werden und welche unbebaut - und damit z.B. als landwirtschaftliche Fläche oder Wald - belassen werden sollen. Der Flächennutzungsplan wird als vorbreitende Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 2 bezeichnet und schafft kein verbindliches Baurecht für Bürger_innen.

In mehreren Verfahrens- und Beteiligungsschritten wurden die aus der Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Mitarbeit der politischen Vertreter gewonnenen städtebauliche Zielvorstellungen erarbeitet. Nach der Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen wurde der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Dorsten erstellt.

Der Rat der Stadt Dorsten prüfte die im Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen und stellte den Flächennutzungsplan am 18.03.2009 fest. Nachdem die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster erteilt wurde, ist der Flächennutzungsplan mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 26.06.2009 wirksam.

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit  

Selbstverständlich können Sie den Plan und die Begründung auch im Rathaus einsehen und sich bei uns informieren.

Der Flächennutzungsplan kann auch über das Geodatenportal der Stadt Dorsten unter dem Thema "Planen und Bauen“ abgerufen werden.

Änderungen des Flächennutzungsplans

1. Änderung: "Wohneinrichtung LWL". 
Auf der Freizeitinsel Maria Lindenhof sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohneinrichtung für Suchtkranke des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe geschaffen werden. Die Änderung ist seit dem 02.05.2012 wirksam.

2. Änderung: "Sondergebiet, großflächiger Einzelhandel - sonstige Versorgung" (Bau- und Gartenmarkt). 
Der im Ortsteil Hervest bestehende Bau- und Gartenmarkt wird als Sondergebiet dargestellt. Die Änderung ist seit dem 01.10.2010 wirksam.

3. Änderung: "Gewerbeflächen ehemalige Zeche Fürst Leopold" (Teilabschnitt Ruhrgas West). 
Die Flächen auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Fürst Leopold wurden an aktuelle Planungen angepasst. Die Änderung ist seit dem 25.02.2011 wirksam.

4. Änderung "Gemeinbedarfsflächen (Montessori-Schule)"
Das ehemalige Freibadgelände sollte als Schulstandort für eine Montessori-Schule genutzt werden. Da die Schüler der Montessori-Schule in den Schulen der ehemaligen Bonifatiusschule und Matthäusschule unterrichtet werden können, ist die Erforderlichkeit der städtebaulichen Planung nicht gegeben. Der Umwelt- und Planungsausschuss hat am 10.02.2015 die Einstellung des Änderungsplans beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 06.03.2015 ist das Verfahren damit eingestellt.

5. Änderung: Industriepark Dorsten / Marl
Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines großflächigen Gewerbebetriebes verbessert werden. Die Änderung ist seit dem 31.10.2012 wirksam.

6. Änderung: "Versorgungsbereich ehemalige Zeche Fürst Leopold"
Im Zuge weiterer Konkretisierungen auf dem Zechengelände wurden die Flächen für den zentralen Bereich angepasst. Die Änderung ist seit dem 11.03.2013 wirksam.

7. Änderung: "Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie"
Mit dem Teilflächennutzungsplan soll der Gewinnung regenerativen Energie (hier: Wind) auf dem Gebiet der Stadt Dorsten substantiell Raum gegeben werden. 
Nach den erfolgten öffentlichen Auslegungen hat der Rat der Stadt Dorsten am 13.06.2018 den "Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ beschlossen. 
Die erforderliche Genehmigung wurde von der Bezirksregierung Münster nicht erteilt.

8. Änderung: "Erweiterung Autohaus" 
Um ein erweitertes Angebot an Stellplatzflächen und Lagerflächen zu schaffen, sollen südlich des Autohauses Borgmann in Wulfen zusätzliche gewerbliche Flächen ausgewiesen werden. Die Änderung ist seit dem 05.09.2014 wirksam.

9. Änderung: "Nahversorgungseinrichtung Händelstraße"
Zur langfristigen Sicherung der Nahversorgung im Ortsteil Feldmark soll der Einzelhandelsmarkt als Sonderbaufläche dargestellt werden. Die Änderung ist seit dem 12.12.2014 wirksam.

10. Änderung: "Freiflächensolaranlage Köhl"
Die ehemalige Deponiefläche in Dorsten-Wulfen soll als Aufstellfläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage genutzt werden. Die Änderung ist seit dem 07.09.2015 wirksam.

11. Änderung: "Rücknahme Wohnbauflächen Schultenfeld (Wulfen-Barkenberg)"
Die Planänderung ist im Wesentlichen damit zu begründen, dass die demografischen und stadtteilentwicklungsplanerischen Rahmenbedingen ein weiteres Vorhalten dieser Flächen nicht mehr rechtfertigen. Für eine wohnbauliche Erweiterung von Wulfen-Barkenberg jenseits der Siedlungsränder ist kein Bedarf mehr gegeben. Die Änderung ist seit dem 24.05.2017 wirksam.

12. Änderung: "Sonderbauflächen für Windkraftserneuerung (Repowering)“
Die bestehenden vier Konzentrationszonen für Windenergie sollen als Sonderbauflächen für Windkraftserneuerung (Repowering) dargestellt und für die Zukunft abgesichert werden. Der Umwelt- und Planungsausschuss hat am 16.12.2014 die Aufstellung des Änderungsplanes beschlossen.

13. Änderung: "Bochumer Straße / Rossiniweg“
Mit der Änderung sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine sinnvolle Nutzung des Betriebsgrundstückes des Gartencenters an der Bochumer Straße geschaffen werden. Der Plan ist seit dem 26.02.2020 rechtswirksam.

14. Berichtigung des Flächennutzungsplans "Lippetor / Westwall"
Zur nachhaltigen Revitalisierung im Bereich des Lippetor-Centers werden die Darstellungen des Flächennutzungsplans an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst. Da es sich dabei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, ist lediglich eine redaktionelle Berichtigung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Berichtigung ist seit dem 11.11.2013 wirksam.

Stand 01/2023

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