Städtische Turn- und Sporthallen
Die Stadt Dorsten verfügt über 20 Sporthallen. Diese Sporthallen stehen vorrangig dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Private Sportgruppen können die Turn- und Sporthallen ebenfalls nutzen.
Blau hinterlegte Tage sind Sperrzeiten. Sofern trotz Sperrzeit Hallenzeiten eingetragen sind, gilt in diesem Fall die Sperrzeit.
Für die Beantragung von regelmäßigen Hallenzeiten senden Sie bitte diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben an: Nutzungszeiten@dorsten.de
Bei jeder Nutzung ist die Benutzungsordnung der städtischen Turn- und Sporthallen zu beachten.
Für die Beantragung von Veranstaltungen in Sporthallen senden Sie bitte den diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben an: Nutzungszeiten@dorsten.de
Anträge auf Einzelbelegungen sind bitte so rechtzeitig zu stellen, dass sie mindestens 3 volle Wochen vor der betreffenden Veranstaltung bei der Stadt Dorsten vorliegen.
Für Großveranstaltungen mit einer Bestuhlung, einer Bühne, Besuchern und/oder umfangreichen Vorbereitungen muss der Antrag mind. 10 Wochen vor der Veranstaltung eingegangen sein.
Die aktuellen Nutzungsentgelte entnehmen Sie der aktuellen Gebührensatzung.