Einzelhandel
Auf der Grundlage einer handelswirtschaftlichen Untersuchung und Bewertung des Dorstener Einzelhandels erarbeitete die Stadt Dorsten erstmals 2009 ein "Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Dorsten“. Dieses Einzelhandels-Steuerungskonzept wurde 2017 fortgeschrieben und Anfang 2018 vom Rat der Stadt Dorsten beschlossen.
Nach Aktualisierung der Datenbasis und erneuter gutachterlicher Bewertung des Dorstener Einzelhandels durch die Kölner Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH legte die Stadt ihr darauf aufbauendes Einzelhandelskonzept Ende 2019 im Entwurf vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte 2020. Nach ausführlicher politischer Beratung wurde der Konzeptentwurf mit Auflagen unter anderem zur Beibehaltung des zentralen Versorgungsbereichs Hervest als Nebenzentrum - im Konzeptentwurf neu klassifiziert als Nahversorgungszentrum - im April 2021 beschlossen.
Kernbestandteil des Einzelhandels-(Steuerungs-)Konzeptes sind in den Zentren definierte "Zentrale Versorgungsbereiche“. Diesen nach vorgegebenen Kriterien räumlich abgegrenzten Bereichen kommt aufgrund der vorhandenen Einzelhandelsnutzungen - ergänzt durch Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zu. Neben dem Ist-Zustand berücksichtigen die zentralen Versorgungsbereiche auch zukünftige Entwicklungsplanungen. Ziel der Stadt Dorsten ist, mit diesen Festlegungen die Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereichen zu sichern und zu entwickeln. Der Nahversorgung wird hierbei eine hohe Bedeutung, insbesondere auch für weniger mobile Bevölkerungsgruppen, beigemessen.
Weiterhin ist in dem Einzelhandelskonzept festgelegt, nach welchen Gesichtspunkten die Einzelhandelsentwicklung in der Stadt erfolgen soll und welche Warensortimente in den unterschiedlichen Zentren angeboten werden dürfen ("Dorstener Sortimentsliste“). Das Konzept dient damit der planerischen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung von Innenstadt und Stadtteilzentren und ist eine wesentliche Genehmigungsgrundlage für Festsetzungen in den Bebauungsplänen.
Als wichtiger Indikator für alle weiteren Überlegungen zur Einzelhandelsentwicklung dient die so genannte Handelszentralität als Verhältnis von realisiertem Umsatz und Nachfragevolumen (Kaufkraft). Für die Gesamtstadt hat sich die Handelszentralität von 112,9 im Jahre 2018 auf 114,4 im Jahr 2020 verbessert. Damit liegt der einzelhandelsrelevante Umsatz in Dorsten rechnerisch im Saldo 14 % über der vorhandenen Kaufkraft, was auf einen deutlichen Kaufkraftzufluss nach Dorsten aus dem Umland hinweist.
Im Februar 2022 wurde das Einzelhandelskonzept ergänzt durch eine gutachterliche Stellungnahme zur Stärkung der Nahversorgungsfunktionen in den Ortskernen von Rhade und Lembeck.
Ansprechpartner_innen
Herr J. Samotta
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Frau E. Wieacker
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