Verloren oder Gefunden? 
Das Fundbüro der Stadt Dorsten hilft!

 

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Sie haben etwas im Gebiet der Stadt Dorsten verloren oder gefunden? Das Fundbüro hilft Ihnen gerne weiter. Über das Online-Fundbüro können Sie die abgegebenen Fundsachen einsehen. Diese werden tagesaktuell eingetragen.

Fundsachen können bei glaubhafter Schilderung der Besitzansprüche wieder an den/die Eigentümer_in herausgegeben werden. Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren) informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.

Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das das Verkehrsmittel betreibt.

Sollten Sie ein Haustier (Hund, Katze, Meerschweinchen, Zwergkaninchen etc.) finden, bitten wir Sie sich zunächst nach Möglichkeit in der Nachbarschaft zu erkundigen, ob es dort vermisst wird. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich an das Fundbüro der Stadt Dorsten oder direkt an das Tierheim (Tierschutzverein Dorsten und die Herrlichkeit Lembeck 02362 76179, Ellerbruchstraße 60, 46284 Dorsten) wenden und das Tier z. B. in einem ausreichend großen und gut belüfteten Karton für den Transport direkt dort, nach telefonischer Rücksprache, abgeben. So ist gewährleistet, dass die Eigentümer auf allerschnellstem Wege wieder mit ihren Haustieren zusammenfinden. Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Tierheims ein Haustier finden, so bitten wir Sie, es bis zum nächsten Öffnungstag aufzunehmen und zu versorgen, um es dann zu übergeben.

Bitte beachten Sie, dass Wildtiere (Tauben, Enten, Singvögel, Feldhasen, Füchse etc.) oder z. B. Freigängerkatzen grundsätzlich keine Fundtiere sind. Insbesondere Freigängerkatzen sind nur dann als Fundtiere zu werten, wenn sie erkennbar hilfebedürftig sind. Sollten Sie ein solches Tier vorfinden, das den Anschein macht, verletzt oder krank zu sein, wenden Sie sich im Zweifel bitte an den zuständigen Jagdpächter. Die Auskunft, welcher Jagdpächter für das jeweilige Gebiet zuständig ist, erhalten Sie während der Dienstzeit über den Kreis Recklinghausen unter 02361 53-5019 (außerhalb der Dienstzeiten können die Kontaktdaten über die Polizei 110 angefragt werden). Tierarztbesuche mit Wildtieren müssen im Zweifel mit eigenen finanziellen Mitteln bezahlt werden.

Ein dringender Rat unsererseits an alle Haustierhalter: Bitte lassen Sie ihr Tier chippen. Die Kosten für das einsetzen eines Chips liegen aktuell bei rund 20,00 Euro. Hierdurch wird das Zusammenführen von Halter_innen mit verlorenen Tieren sehr stark vereinfacht. Wichtig ist dabei, dass Sie ihr Tier und den zugehörigen Chip anschließend auch in einer Datenbank online registrieren. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, dem Tierheim oder dem Fundbüro. Für Freigängerkatzen besteht ab dem 01.01.2024 eine Pflicht diese Tiere kastrieren und chippen zu lassen. Hier finden Sie weitergehende Informationen zur Katzenschutzverordnung des Kreises Recklinghausen.

Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben, diese an sich nehmen und den Eigentümer nicht kennen, haben Sie den Fund unverzüglich hier anzuzeigen. Wenden Sie sich dafür ebenfalls an die zuständige Kontaktperson. Funde unter 10,- € müssen nicht angezeigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern dies geltend gemacht wurde.

Fundsachen, die nach Ablauf von sechs Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind und an denen keine Fundrechte geltend gemacht werden, werden versteigert, gespendet oder vernichtet.

KONTAKT

Ordnungs- und Rechtsamt
Fundbüro
Halterner Straße 5
46284 Dorsten

Raum A 016

ordnungsamt@dorsten.de 
02362 66-3721
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr