Baulasten / Auskunft Baulastenverzeichnis

Baulasten

In vielen Fällen ist es dem Bauherrn/Grundstückseigentümer infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstückes nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bebauung seines Grundstückes zu schaffen. So kann z. B. an der wegemäßigen Erschließung fehlen. In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen. Um diese Übernahmeverpflichtung auf Dauer zu sichern, ist es erforderlich, eine Baulast zu bestellen. Diese Baulast wird in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Übernahme einer solchen Baulast erklärt der Grundstückseigentümer schriftlich. Nach § 85 Abs. 2 BauO NRW muss die Unterschrift vor der Gemeinde oder von einer gem. § 2 Abs. 1 und 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 01.03.2005 zuständigen Stelle beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von ihr anerkannt werden.


Baulastenauskunft

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Man kann auch auf formlosen schriftlichen Antrag Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.


Kosten

  • Eintragung einer Baulast je nach Art der Baulast 50 € bis 250 €
  • Löschung einer Baulast50 €
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Negativauskunft je Grundstück 30 €
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Positivauskunft je Grundstück 50 €

 

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KONTAKT

Bauordnungsamt
Verwaltungsabteilung

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

Gabriele Slominski
02362 66-5113
02362 66-5763
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ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
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Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitaggeschlossen


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