Baulasten / Auskunft Baulastenverzeichnis
Baulasten
In vielen Fällen ist es dem Bauherrn/Grundstückseigentümer infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstückes nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bebauung seines Grundstückes zu schaffen. So kann z. B. an der wegemäßigen Erschließung fehlen. In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen. Um diese Übernahmeverpflichtung auf Dauer zu sichern, ist es erforderlich, eine Baulast zu bestellen. Diese Baulast wird in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Übernahme einer solchen Baulast erklärt der Grundstückseigentümer schriftlich. Nach § 85 Abs. 2 BauO NRW muss die Unterschrift vor der Gemeinde oder von einer gem. § 2 Abs. 1 und 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 01.03.2005 zuständigen Stelle beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von ihr anerkannt werden.
Baulastenauskunft
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Man kann auch auf formlosen schriftlichen Antrag Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.
Kosten
- Eintragung einer Baulast je nach Art der Baulast 50 € bis 250 €
- Löschung einer Baulast50 €
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Negativauskunft je Grundstück 30 €
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Positivauskunft je Grundstück 50 €
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