Jugendhilfe im Strafverfahren

 

Informationen zur Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Die JuHiS arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Ziel ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und weiteren Straftaten entgegenzuwirken.

Unsere Aufgabe ist es, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, während des gesamten Verfahrens zu beraten und zu betreuen.

Wir beraten nicht nur Jugendliche und Heranwachsende, sondern sind auch Ansprechpersonen für Eltern oder Betreuende.

Wir arbeiten in Kooperation mit, aber unabhängig von, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Das Angebot der JuHiS ist freiwillig und kostenlos!

Für weitere Informationen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
 

KONTAKT

Amt für Familie und Jugend
Jugendhilfe im Strafverfahren

Bismarckstraße 5
46284 Dorsten

51-Jugendhilfe_im_Strafverfahren@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag08.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag08.00 – 13.00 Uhr
Freitag09.00 – 12.00 Uhr