Jugendhilfe im Strafverfahren
Informationen zur Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Die JuHiS arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Ziel ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und weiteren Straftaten entgegenzuwirken.
Unsere Aufgabe ist es, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, während des gesamten Verfahrens zu beraten und zu betreuen.
Wir beraten nicht nur Jugendliche und Heranwachsende, sondern sind auch Ansprechpersonen für Eltern oder Betreuende.
Wir arbeiten in Kooperation mit, aber unabhängig von, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Das Angebot der JuHiS ist freiwillig und kostenlos!
Für weitere Informationen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Kontakte
Abteilungsleitung
Herr Klempel
02362 66-4670
t.klempel@dorsten.de
Herr Ballhorn
02362 66-4621
0155 60054215
j.ballhorn@dorsten.de
Frau Atzl-Lobin
02362 66-4622
0155 60054214
c.atzl-lobin@dorsten.de