BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN Sonderbauten

 

Für eine ganze Reihe von baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) reichen die üblichen Vorschriften der Landesbauordnung nicht aus. Diese Sonderbauten bergen aufgrund ihrer Nutzungsart, der Gebäudegröße oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Für sie gibt es spezielle Regelungen in sogenannten Sonderbauvorschriften.

Bei großen Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 BauO NRW ist ein Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW erforderlich. Aufgrund des umfangreichen Prüfumfanges wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt gebeten.

Die u. g. Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie einen persönlichen Termin wünschen, wird um vorherige Terminabsprache gebeten.


Kosten

  • Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen


Links


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KONTAKT

Bauordnungsamt
Technische Abteilung

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

Andrea Vogel
02362 66-5170
a.vogel@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitaggeschlossen


Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung