BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN Sonderbauten
Für eine ganze Reihe von baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) reichen die üblichen Vorschriften der Landesbauordnung nicht aus. Diese Sonderbauten bergen aufgrund ihrer Nutzungsart, der Gebäudegröße oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Für sie gibt es spezielle Regelungen in sogenannten Sonderbauvorschriften.
Bei großen Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 BauO NRW ist ein Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW erforderlich. Aufgrund des umfangreichen Prüfumfanges wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt gebeten.
Die u. g. Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie einen persönlichen Termin wünschen, wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Kosten
- Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Links
- Erhebungsbogen Baustatistik
- Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen
- Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie (SchulBauR)
- Musterrichtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (IndBauR NRW)
- Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO)
- Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CW VO)
- Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten (PrüfVO NRW)
- Merkblatt untere Wasserbehörde
- Bauordnung NRW
Alle Formulare zu Bauanträgen und Anlagen finden Sie im Serviceportal.