allgemeiner sozialer dienst

 

Der allgemeine soziale Dienst berät und unterstützt Kinder, Jugendliche und Eltern bei allen Fragen der Erziehung, Trennung & Scheidung sowie zum Sorgerecht. Außerdem stellt der gesetzliche Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche eine wichtige Aufgabe und Herausforderung für den allgemeinen sozialen Dienst dar. Bei familiengerichtlichen Auseinandersetzungen ist er verfahrensbeteiligt und begleitet diese.

Im Verbund mit Kooperationspartnern sind für die Belange unserer Kinder, Jugendlichen und Familien sozialräumlich tätig und wirken aktiv mit, familiäre Lebenssituationen stetig zu verbessern. 
 

Formulare und Vorlagen

Im Amt für Familie und Jugend in Dorsten setzen wir uns für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung, sexualisierter Gewalt etc. ein. Dies tun wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartner_innen.

Wir bieten für diese gemeinsame Arbeit unseren Kooperationspartner_innen in den Ämtern, bei freien Trägern der Jugendhilfe, in Kindertagesstätten, in der Tagespflege, in Schulen, in der Jugendsozialarbeit, in den Beratungsstellen und ärztlichen sowie therapeutischen Praxen usw. umfassende Informationen und Materialien zum Thema Kinder- und Jugendschutz. Diese Materialien sollen der Orientierung dienen und die Handlungssicherheit der Fachkräfte unterstützen.

Sie finden im Folgenden eine Auswahl an Formularen und Vorlagen, die Sie sich zur Nutzung herunterladen können. Wir werden künftig weitere Materialien je nach Bedarf hinzufügen und bestehende aktualisieren. Mit der Nutzung der Vorlagen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem strukturierten Verfahrensablauf im Kinderschutz.

Häufig gestellte Fragen

Ein Trennungs- & Sorgerechtsverfahren sowie die pädagogische Unterstützung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung ist oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden:

  • Was darf ich nach einer Trennung überhaupt noch für unser gemeinsames Kind entscheiden?
  • Wie sieht es allgemein mit der Personensorge aus?
  • Wie kann ich Kontakt zu meinem Kind haben, auch wenn ich das Sorgerecht nicht habe?
  • Wie erhalte ich Hilfe zur Erziehung gem. SGB VIII?
  • Welche Jugendhilfemaßnahmen gibt es überhaupt?
  • Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt aus?
  • Wie erhält mein Kind eine Integrationshelfe?

Wir helfen dabei, die passenden Antworten darauf zu finden!

Kontakte Bezirk Altstadt, Feldmark, Hardt, Östrich und 

Altendorf-Ulfkotte

Kontakte Bezirk Hervest und Lembeck

Kontakte Bezirk Holsterhausen und Rhade

Kontakte Bezirk Wulfen und Deuten

Abteilungsleitung
Herr Klempel
02362 66-4670
t.klempel@dorsten.de

Sachgebietsleitung
Herr Seifert
02362 66-4683
c.seifert@dorsten.de

Frau Köpke
02362 66-4684
s.koepke@dorsten.de

Herr C. Hollenhorst-Steinberg
02362 66-4687
c.hollenhorst-steinberg@dorsten.de

Frau Kotala
02362 66-4686
k.kotala@dorsten.de

02362 66-4689

Fälle nach §35a SGB VIII
02362 66-4685

KONTAKT

Amt für Familie und Jugend
Stadtteilorientierte Sozialarbeit 

Bismarckstraße 5
46284 Dorsten

02362 66-4666
sozialerdienst.dorsten@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr