Wirtschaftliche Hilfen und Asylbewerberleistungen

 

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Empfängern der Leistungen die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. 

Leistungen sind den Berechtigten zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus eigenem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. 

Kinder werden erst ab einem Einkommen über 100.000 € jährlich unterhaltspflichtig. 

Weitere Informationen können Sie gerne telefonisch oder persönlich - nach Terminvereinbarung - beim Sozialamt Dorsten erfragen und auch unter folgendem Link erhalten. 

Die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen und Asylbewerberleistungen umfasst die Sachgebiete
 

KONTAKT

Sozialamt
Wirtschaftliche Hilfen und 
Asylbewerberleistungen

Bismarckstraße 1a
46284 Dorsten

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr