Wirtschaftliche Hilfen und Asylbewerberleistungen

 

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Empfängern der Leistungen die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. 

Leistungen sind den Berechtigten zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus eigenem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. 

Kinder werden erst ab einem Einkommen über 100.000 € jährlich unterhaltspflichtig. 

Weitere Informationen können Sie gerne telefonisch oder persönlich - nach Terminvereinbarung - beim Sozialamt Dorsten erfragen und auch unter folgendem Link erhalten. 

Die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen und Asylbewerberleistungen umfasst die Sachgebiete
 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der seinen notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer (z.B. Eltern, Kinder) bestreiten kann. 

Zusätzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ist, dass kein Anspruch auf anderweitige Sozialleistungen besteht. 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.       

Leistungen in besonderen Wohnformen – SGB XII BTHG 

Seit dem 01.01.2020 werden existenzsichernde Leistungen vom Sozialamt Dorsten für Leistungsberechtigte erbracht, die in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben und die vor Aufnahme in die Wohnform ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dorsten hatten.

Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich 

Bei Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen wird Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich gewährt. 

Asylbewerberleistungen

Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewährt werden. Gebrauchsgüter des Haushalts können leihweise zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte

  • 1. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 20,45 €
  • 2. von Beginn des 15. Lebensjahres an 40,90 €

monatlich als Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.

Kontakte

Teamleiterin
Frau Wujek
02362 66-4291
02362 66-5750
n.wujek@dorsten.de

Teamleiterin
Frau Kentrup 
02362 66-4295
02362 66-5750
j.kentrup@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich A - Bri
Frau Mrosewski
02362 66-4298
02362 66-5750
s.mrosewski@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich Brj - Gerh
Herr Leimsner 
02362 66-4292
02362 66-5750
m.leimsner@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich Gerj - Hel
Frau Fockenberg
02362 66-4272
02362 66-5750
m.fockenberg@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich Hem - Kail
Frau Liekam
02362 66-4340
02362 66-5750
s.liekam@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich Kaim - Kon
Herr Golz
02362 66-4297
02362 66-5750
s.golz@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich Koo - L
Frau Lanfermann
02362 66-4300
02362 66-5750
i.lanfermann@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich M - Nes
Frau Kapteinat
02362 66-4294
02362 66-5750
h.kapteinat@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich Net - Rom
Herr Schröder
02362 66-4293
02362 66-5750
l.schroeder@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich Ron - Stod 
Herr Ünal
02362 66-4410
02362 66-5750
e.uenal@dorsten.de

Hilfe zum Lebensunterhalt
Buchstabenbereich Stoe - Z
N. N.
02362 66-4295
02362 66-5750

Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich
Buchstabenbereich A - Ko
Herr Leimsner 
02362 66-4292
02362 66-5750
m.leimsner@dorsten.de

Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich
Buchstabenbereich Kr - Z
Herr Schröder
02362 66-4293
02362 66-5750
l.schroeder@dorsten.de

Asylbewerberleistungen
Buchstabenbereich A - El
Frau Liekam
02362 66-4340
02362 66-5750
s.liekam@dorsten.de

Asylbewerberleistungen
Buchstabenbereich Em - O
Frau Lanfermann
02362 66-4300
02362 66-5750
i.lanfermann@dorsten.de

Asylbewerberleistungen
Buchstabenbereich P - Z
Herr Golz
02362 66-4297
02362 66-5750
s.golz@dorsten.de

Leistungen in besonderen Wohnformen
Buchstabenbereich A - E
Frau Mrosewski
02362 66-4298
02362 66-5750
s.mrosewski@dorsten.de

Leistungen in besonderen Wohnformen
Buchstabenbereich F - Her
Frau Fockenberg
02362 66-4272
02362 66-5750
m.fockenberg@dorsten.de

Leistungen in besonderen Wohnformen
Buchstabenbereich Hes - Koe
Frau Kapteinat
02362 66-4294
02362 66-5750
h.kapteinat@dorsten.de

Leistungen in besonderen Wohnformen
Buchstabenbereich Kof - Re
Herr Ünal
02362 66-4410
02362 66-5750
e.uenal@dorsten.de

Leistungen in besonderen Wohnformen
Buchstabenbereich Rf - Z
N. N.
02362 66-4295
02362 66-5750

KONTAKT

Sozialamt
Wirtschaftliche Hilfen und 
Asylbewerberleistungen

Bismarckstraße 1a
46284 Dorsten

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr