Herzlich willkommen bei der 

Dorstener Schulverwaltung

 

Wir kümmern uns um die vier Wände, in denen die Dorstener Kinder lernen. Ob Ausstattung, 
Schülerfahrtkosten, Offener Ganztag oder Digitalisierung - wir sind für die Organisation zuständig. So ist es im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Während den Ländern ausschließliche Kompetenzen für die staatliche Schulhoheit (innere Schulangelegenheiten) zukommen, sind die Kommunen im Rahmen ihrer grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltung Schulträger und damit für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der einzelnen Schulgebäude und deren Ausstattung zuständig (äußere Schulangelegenheiten). Derzeit betreuen wir 11 Grundschulen, eine Sekundarschule, eine Gesamtschule, ein Gymnasium und zwei Förderschulen.

Darüber hinaus gibt es in der Stadt mehrere Schulen in weiteren Trägerschaften: die Maria-Montessori-Schule (Grundschule) in der Trägerschaft der Montessori Grundschule Dorsten gGmbH, die Montessori-Reformschule (Realschule) in der Trägerschaft der Montessori Reformschule Dorsten gGmbH, das St. Ursula Gymnasium sowie die St. Ursula Realschule in der Trägerschaft der Stiftung St. Ursula Dorsten, die Raoul-Wallenberg-Schule (Förderschule) in Trägerschaft des Landschaftsverbandes sowie das Paul-Spiegel-Berufskolleg in Trägerschaft des Kreises Recklinghausen.

Zu den wichtigen Aufgaben der Schulverwaltung gehören

  • die Schulentwicklungsplanung
  • schulorganisatorische Maßnahmen nach dem Schulgesetz
  • die Sicherung der räumlichen, sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für leistungsfähige Dorstener Schulen
  • Einrichtung der Räume sowie die Ausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln
  • Bücherbeschaffung im Sinne der Lernmittelfreiheit
  • Schülerfahrtkosten
  • Offene Ganztagsschule
  • Digitalisierung

 

Dienstleistungen und Informationen

Einschulung

Die gesetzliche Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August desselben Kalenderjahres. 

  • Kinder die vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 geboren sind, werden zum 01.08.2024
  • Kinder die vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind, werden zum 01.08.2025
  • Kinder die vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren sind, werden zum 01.08.2026

eingeschult. Bei der Anmeldung müssen die Eltern die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie den Nachweis über die Masernimpfung vorlegen.

Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass diese einen Termin mit der gewünschten Grundschule vereinbaren.

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt des Kreises Recklinghausen kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.

Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen – Klasse 5

Nach erfolgreichem Besuch der Klasse 4 der Grundschule wechseln die Kinder zum Beginn des nächsten Schuljahres in eine weiterführende Schule.

Die Sekundarstufe I umfasst innerhalb des nordrhein-westfälischen Bildungssystems das 5. bis 10. Schuljahr.

Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird von der Grundschule eine begründete Empfehlung für die Schulform ausgesprochen, die für die weitere schulische Förderung des Kindes geeignet erscheint. Außerdem erhalten die Erziehungsberechtigten einen Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden allgemeinbilden Schule der Sekundarstufe I. 

Darüber hinaus erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten der Viertklässler eine Eltern- und Schülerinformation über die weiterführenden Schulen der Stadt Dorsten. Alle weiterführenden Dorstener Schulen bieten einen Tag der offenen Tür an. Dort erhalten die Eltern, Erziehungsberechtigten und Schüler einen direkten Einblick in das Leben und die Arbeit vor Ort.

Die begründete Empfehlung der Grundschule ist für die Eltern nicht mehr verbindlich. Das heißt, die Sorgeberechtigten melden ihr Kind nach Beratung durch die Grundschule bei der Schulform ihrer Wahl an.

Die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen erfolgen stets bei der jeweiligen Schulleitung. Bei der Anmeldung Ihres Kindes ist das Familienstammbuch, der Anmeldeschein, sowie das Halbjahreszeugnis vorzulegen.

Schülerfahrkosten

Unter bestimmten Voraussetzungen werden in NRW durch die Schulträger Schülerfahrkosten übernommen.

Ihr Kind besucht eine Schule der Stadt Dorsten. Dabei legt es den Weg zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück.

Anhand der folgenden Fragen und Antworten können Sie feststellen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie für Ihr Kind einen Anspruch auf ein ermäßigtes Schülerticket haben.

Wann übernimmt die Stadt Dorsten für mein Kind Schülerfahrkosten?

Nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) hat die Stadt Dorsten als Schulträger der städtischen Schulen Schülerfahrkosten dann zu übernehmen, wenn der Schulweg vom Wohnhaus zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform für Schüler_innen

  • der Primarstufe (Klasse 1 – 4) mehr als 2 km,
  • der Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10) mehr als 3,5 km und
  • der Sekundarstufe II (ab Klasse 11) mehr als 5 km beträgt.

Dabei ist Schulweg der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schulkindes und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.

Nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.

Die Schülerbeförderung erfolgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Soweit eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz nicht gegeben ist oder Schüler auf Grund einer Behinderung den Schulweg nicht alleine bewältigen können, wird die Beförderung in Absprache mit der Stadt Dorsten, Bereich Schulverwaltung geregelt.

Unabhängig von der Länge des Schulweges werden Fahrkosten übernommen, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Dem Antrag ist ein aktuelles ärztliches Zeugnis beizufügen.

Wenn Sie also weiter als die oben angegebenen Kilometer von der nächstgelegenen Schule entfernt wohnen oder einer der anderen Gründe zutrifft, können Sie einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten stellen. Antragsformulare sind in den Sekretariaten der Schulen erhältlich oder auf der Homepage der Vestischen Straßenbahnen GmbH.

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag in der Schule Ihres Kindes ein!

Die Stadt Dorsten als Schulträger der städtischen Schulen hat beschlossen, das DeutschlandTicket Schule ab dem 01.08.2023 einzuführen.

  • Wie teuer ist das DeutschlandTicket Schule und wie zahle ich?

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung. Fahrschüler_innen erhalten auf Antrag für die Schülerbeförderung ein DeutschlandTicket Schule. Das DeutschlandTicket Schule berechtigt auch zu Fahrten im Freizeitbereich. Aus diesem Grund wird für die Erziehungsberechtigten bzw. für volljährige Schüler_innen ein Eigenanteil festgesetzt. Der Eigenanteil beträgt für das 1. anspruchsberechtigte Kind 14,00 € pro Monat, für das 2. Kind 7,00 € pro Monat. Ab dem 3. anspruchsberechtigten Kind und für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, wird kein Eigenanteil erhoben. Volljährige Schüler_innen zahlen unabhängig von vorstehender Regelung einen separaten Eigenanteil von 14,00 €. 

  • An wen wende ich mich bei Verlust des DeutschlandTicket Schule?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Verkehrsunternehmen. Die Chipkarte wird, um Missbrauch zu verhindern, unverzüglich von dem zuständigen Verkehrsunternehmen gesperrt und gegen Vorlage des Lichtbildausweises durch eine neue ersetzt.

  • Ich habe keinen Anspruch auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket Schule. Kann mein Kind trotzdem kostengünstig zur Schule fahren?

Sie können selbstverständlich ein DeutschlandTicket Schule für Ihr Kind bestellen, ohne einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unmittelbar an ein Kundencenter der Vestischen Straßenbahnen GmbH. Die Vestische Straßenbahnen GmbH bietet den Schüler_innen der städtischen Schulen das DeutschlandTicket Schule zum Preis von zurzeit 29,00 € monatlich an.

Das DeutschlandTicket Schule kann das ganze Jahr über genutzt werden.

Offene Ganztagsschule

Die Stadt Dorsten hält in Kooperation mit verschiedenen Ganztagsträgern bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Schulkinder vor Beginn des Unterrichtes und nach Beendigung des Unterrichtes vor. Alle städtischen Grundschulen bieten den Offenen Ganztag an, teilweise gibt es zusätzlich eine Übermittagbetreuung (Agathaschule, Antoniusschule, Bonifatiusschule, Don-Bosco-Schule, Grüne Schule, Teilstandort Pestalozzischule, Urbanusschule, Teilstandort Wilhelm-Lehmbruck-Schule, Wittenbrinkschule).

Die Offene Ganztagsschule besuchen die Kinder in der Regel montags bis freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr. Nach einer gemeinsamen Mittagsverpflegung sowie der Hausaufgabenbetreuung werden Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen Kultur, Sport und Spiel angeboten. Die Anmeldung zum Ganztag verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme für das gesamte Schuljahr.

Die Nutzung der Betreuungsangebote ist mit Kosten verbunden. Die Beiträge für die Offene Ganztagsgrundschule ergeben sich aus der Elternbeitragssatzung. Für die Beitragserhebung ist das Amt für Familie und Jugend, Abteilung Elternbeiträge, zuständig.

Die Kosten für die Mittagsverpflegung sowie für die Übermittagsbetreuung werden gesondert von den Trägern vor Ort erhoben.

Digitalisierung

Die Stadt Dorsten hat die digitale Infrastruktur der Dorstener Schulen in den letzten Jahren mithilfe von Fördermitteln, aber auch mit entsprechenden Eigenanteilen, massiv ausgebaut. Jede Schule verfügt über flächendeckendes WLAN. Alle Schulen wurden mit interaktiven Tafelsystemen oder Smartboards ausgestattet, so dass der Unterricht entsprechend der pädagogischen Konzepte digital gestaltet werden kann. Sofern die Schüler_innen nicht über ein eigenes mobiles Endgerät verfügen, besteht bei entsprechendem Bedarf die Möglichkeit der Ausleihe über den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Schulträger. Bitte fragen Sie im Bedarfsfall im Sekretariat ihrer Schule nach.

Schulentwicklungsplanung - Raumprogramme der Schulen - Schulorganisatorische Maßnahmen

Der Schulentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dorsten wurde am 14.12.2022 vom Rat beschlossen. Gegenstand dieser Planung ist die Fortschreibung der Schülerzahl sowie die Feststellung von Raumbedarfen. Die Schulentwicklungsplanung dient der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots, in dem anhand der Prognosen die notwendigen Investitionen und erforderlichen Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden. Den aktuellen Schulentwicklungsplan können Sie hier einsehen.

Kontakte

Abteilungsleitung 
Schulentwicklungsplanung / Raumprogramme der Schulen / schulorganisatorische Maßnahmen
Susanne Diericks
02362 66-3893
s.diericks@dorsten.de

Digitalisierung / Medienentwicklungsplanung / Sicherheit an Schulen
Björn Partenheimer
02362 66-3886
b.partenheimer@dorsten.de

Verwaltung der Schulen / Versicherungsangelegenheiten / Spenden
Sabrina Clausen-Müller
02362 66-3885
s.clausen-mueller@dorsten.de

Einschulung / Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen / Schülerfahrtkosten
Martina Hefner
02362 66-3883
m.hefner@dorsten.de

Offene Ganztagsschule / Betreuungsangebote / Verwaltung der Schulen
Karin Heerdes
02362 66-3882
k.heerdes@dorsten.de

Verwaltung der Schulen / Budgetangelegenheiten / Inklusion
Eva Ickert
02362 66-3888
e.ickert@dorsten.de

Verwaltung der Schulen / Begleitung von Förderprojekten
Arnika Vogt
02362 66-3890
a.vogt@dorsten.de


Schulformen

Grundschulen

Die Stadt Dorsten ist Träger von 11 Grundschulen:

Agathaschule
Hardt
Nonnenkamp 22
46282 Dorsten
02362 28432800
www.agathaschule-dorsten.de

Albert-Schweitzer-Schule
Hervest
Glück-Auf-Straße 267
46284 Dorsten
02362 28436200
www.albert-schweitzer-schule-dorsten.de

Antoniusschule
Holsterhausen
Heroldstraße 1
46284 Dorsten
02362 28434400
www.antoniusschule-dorsten.de

Augustaschule
Hervest
Halterner Straße 62
46284 Dorsten
02362 28434500
www.augustaschule-dorsten.de

Bonifatiusschule
Holsterhausen
Pliesterbecker Straße 76
46284 Dorsten
02362 28434600
www.bonifatiusgrundschule-dorsten.de

Don-Bosco-Schule
Lembeck
Weißdornweg 5
46286 Dorsten
02362 28436600
www.dbgdl.de

Grüne Schule a. d Talaue
Wulfen
Talaue 67
46286 Dorsten
02362 28435300
www.grueneschuleandertalaue.de

Pestalozzischule - Hauptstandort
Hardt
Storchsbaumstraße 65
46282 Dorsten
02362 28436800
www.pestalozzi.online

Pestalozzischule - Teilstandort
Altendorf-Ulfkotte
Im Päsken 14
46282 Dorsten
02362 28436800
www.pestalozzi.online

Urbanusschule
Rhade
Erler Straße 41
46286 Dorsten
02866 224
www.urbanusschule-rhade.de

Wilhelm-Lehmbruck-Schule - Hauptstandort
Östrich
Gahlener Straße 284
46282 Dorsten
02362 28433520
www.wilhelm-lehmbruck-schule.de

Wilhelm-Lehmbruck-Schule - Teilstandort
Deuten
Kirchweg 5
46286 Dorsten
02362 28433520
www.wilhelm-lehmbruck-schule.de

Wittenbrinkschule
Wulfen
Großer Ring 73
46284 Dorsten
02362 28436100

 

Darüber hinaus gibt es eine Grundschule in privater Trägerschaft:

Maria-Montessori-Schule Grundschule
Wulfen
Kleiner Ring 2
46286 Dorsten
02369 2022870

Realschulen 

In Dorsten gibt es zwei Realschulen in privater Trägerschaft.

In privater Trägerschaft:

Realschule St. Ursula
Hardt
Nonnenkamp 14
46282 Dorsten
02362 24555

Montessori-Reformschule
Wulfen
Dülmener Straße 40
46286 Dorsten
02369 2087058

Gymnasien

In Dorsten gibt es ein Gymnasium in städtischer Trägerschaft und ein Gymnasium in privater Trägerschaft.

In städtischer Trägerschaft:

Gymnasium Petrinum
Altstadt
Im Werth 17
46282 Dorsten
02362 201010
www.petrinum-dorsten.de

In privater Trägerschaft:

Gymnasium St. Ursula
Altstadt
Ursulastraße 12
46282 Dorsten
02362 912771

Sekundarschule

Neue Schule Dorsten
Holsterhausen
Juliusstraße 1
46284 Dorsten
02362 28435100
www.neueschuledorsten.de

Gesamtschule

Gesamtschule Wulfen
Wulfen
Wulfener Markt 2
46286 Dorsten
02362 28434300
www.gs-wulfen.de

Förderschulen

In Dorsten gibt es zwei Förderschulen in städtischer Trägerschaft und eine Förderschule in privater Trägerschaft.

In städtischer Trägerschaft:

von Ketteler-Schule
Hervest
Bismarckstraße 189
46284 Dorsten
02362 28435000
www.von-ketteler-schule.de

Haldenwangschule
Hervest
Im Harsewinkel 55
46284 Dorsten
(vorübergehender Standort im Schuljahr 23/24: Marler Straße 50, 46282 Dorsten)
02362 28435200
www.haldenwangschule.de

 

In Trägerschaft des Landschaftsverbandes:

Raoul-Wallenberg-Schule
Wulfen
Wittenbrink 51
46286 Dorsten
02369 209340

Berufsschule

In Dorsten befindet sich eine Berufsschule in Trägerschaft des Kreises Recklinghausen. 

Paul-Spiegel-Berufskolleg
Hervest
Halterner Straße 15
46284 Dorsten
02362 94540


Schulstandorte in Dorsten

Aufgeteilt nach Schulform und der Lage im Stadtbezirk finden Sie hier einen Überblick über die 
örtliche Schullandschaft. Sie können nach einer bestimmten Schule oder einer Adresse suchen.

Mit einem Klick auf einen der angezeigten Schulstandorte erhalten Sie weitergehende Informationen zur ausgewählten Schule.
 

KONTAKT

Amt für Schule und Weiterbildung 
Schulverwaltung

Im Werth 6
46282 Dorsten

02362 66-3884
02362 66-5740
schulverwaltung@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr