Elternbeiträge für 
kindertageseinrichtungen

 

Die Elternbeiträge werden in Nordrhein-Westfalen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben. Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder“.

Wir als Elternbeitragsstelle sind für alle Elternbeiträge - auch für die der Offenen Ganztagsgrundschule - zuständig.

Hierzu zählen insbesondere die Berechnung und der Einzug von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder auf dem Gebiet der Stadt Dorsten.

Hinweis: Teilen Sie uns Veränderungen Ihrer Einkünfte bitte unverzüglich mit!

Selbsteinschätzung der Einkünfte für die Festsetzung

Antrag auf Erlass des Elternbeitrages (nicht erforderlich bei Sozialleistungsbezug)

Kontakte

Abteilungsleitung
Frau Lade
02362 66-4555
g.lade@dorsten.de

A – G            
Frau Fulde
02362 66-4569
r.fulde@dorsten.de

H – M           
Frau Latzel
02362 66-4568
pa.latzel@dorsten.de

N – Z            
Frau Seth
02362 66-3887
a.seth@dorsten.de

KONTAKT

Amt für Familie und Jugend
Elternbeiträge

Bismarckstraße 5
46284 Dorsten

02362 66-4751
elternbeitrag@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitaggeschlossen