Elternbeiträge für 
kindertageseinrichtungen

 

Die Elternbeiträge werden in Nordrhein-Westfalen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben. Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder“.

Wir als Elternbeitragsstelle sind für alle Elternbeiträge - auch für die der Offenen Ganztagsgrundschule - zuständig.

Antrag auf Erlass des Elternbeitrages

Hierzu zählen insbesondere die Berechnung und der Einzug von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder auf dem Gebiet der Stadt Dorsten.

Selbsteinschätzung der Einkünfte für die Festsetzung

Kontakte

Abteilungsleitung
Frau Lade
02362 66-4555
g.lade@dorsten.de

A – G            
Frau Fulde
02362 66-4569
r.fulde@dorsten.de

H – M           
Frau Latzel
02362 66-4568
p.latzel@dorsten.de

N – Z            
Frau Seth
02362 66-3887
a.seth@dorsten.de

KONTAKT

Amt für Familie und Jugend
Elternbeiträge

Bismarckstraße 5
46284 Dorsten

02362 66-4751
elternbeitrag@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitaggeschlossen