Elternbeiträge für
kindertageseinrichtungen
Die Elternbeiträge werden in Nordrhein-Westfalen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben. Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder“.
Wir als Elternbeitragsstelle sind für alle Elternbeiträge - auch für die der Offenen Ganztagsgrundschule - zuständig.
Hierzu zählen insbesondere die Berechnung und der Einzug von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder auf dem Gebiet der Stadt Dorsten.
Hinweis: Teilen Sie uns Veränderungen Ihrer Einkünfte bitte unverzüglich mit!
Selbsteinschätzung der Einkünfte für die Festsetzung
Antrag auf Erlass des Elternbeitrages (nicht erforderlich bei Sozialleistungsbezug)
Richtlinien und Beiträge
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.08.2024
- Elternbeiträge ab 01.08.2024
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an den Angeboten der offenen Ganztagsschulen in der Stadt Dorsten (Elternbeitragssatzung OGS mit Beitragstabelle) ab 01.08.2024
- Merkblatt 2024-2025
- Merkblatt 2025-2026
- Elternbeiträge ab 01.08.2025
Kontakte
Abteilungsleitung
Frau Lade
02362 66-4555
g.lade@dorsten.de
A – G
Frau Fulde
02362 66-4569
r.fulde@dorsten.de
H – M
Frau Latzel
02362 66-4568
pa.latzel@dorsten.de
N – Z
Frau Seth
02362 66-3887
a.seth@dorsten.de