Kinder- und Jugendförderung

 

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Die Kinder- und Jugendförderung fördert junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen. Sie ist nicht grundsätzlich auf Randgruppen und Benachteiligte ausgerichtet. Die Jugendförderung knüpft an den Interessen der jungen Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. 

Die Angebote der Kinder- und Jugendförderung reichen von offenen Formen über spezifische Schwerpunktprojekte, Ferien- und Erholungsmaßnahmen, sportlichen und kulturellen Angeboten bis hin zu internationalen Jugendbegegnungen. Sie bietet Unterstützung für die persönliche und soziale Entwicklung und ist eine frühzeitige Erziehung zur Demokratie und Freiheit. Die Vielfalt in den Angeboten der Kinder- und Jugendförderung spiegelt sich daher in der Vielfalt der Kinder und Jugendlichen wider. Die Lebensverhältnisse und -bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen verändern sich kontinuierlich, so dass für eine bedarfsgerechte und lebensweltbezogene Kinder- und Jugendförderung eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen eine unverzichtbare Voraussetzung ist.
 

Anträge und Verwendungsnachweise für Träger

Dorstener-Kinder-Mobil (DoKiMo)

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Aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen im Sachgebiet „Jugendförderung“ ist es uns leider nicht möglich das DoKiMo in diesem Jahr zu bedienen. Dies hat leider auch zur Folge das die Ausleihe der Spielmaterialien ebenfalls nicht angeboten werden kann.

Wir bitten um Verständnis und hoffen beide Dienste im kommenden Kalenderjahr (2024) wieder für Sie anbieten zu können

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Jugendförderung

 

Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr bietet das Team des DoKiMo ein niedrigschwelliges und flexibles Spiel- und Spaß-Angebot für Kinder ab 6 Jahren an. Die Angebote richten sich sowohl an Kinder, die ruhig spielen möchten als auch an diejenigen, die sich gerne bewegen und toben. Durch das Evaluieren der Interessen von Kindern in den vorherigen Jahren, konnten gezielt die Lücken des Angebotes gefüllt werden. Die Spielsachen wurden erneuert, ergänzt und ausgebessert. So ist das Angebot noch umfangreicher und vielfältiger geworden. Kinder aller Altersstufen sind herzlich willkommen und können die Spielsachen individuell und kostenlos nutzen. Unterstützung erhalten die geschulten Honorarkräfte des Teams durch verschiedene Kooperationspartner an den jeweiligen Standorten, deren Fachkräfte vor Ort mit Rat und Tat sowie unterstützend zur Seite stehen. Das Team des DoKiMo verfolgt das Ziel, durch spielerische Elemente unter anderem die kommunikative und soziale Handlungskompetenz der Kinder sowohl zu entwickeln als auch zu fördern.

Verleih Spielmaterialien

Gerne unterstützen wir soziale und pädagogische Projekte und Aktionen. Es besteht die Möglichkeit verschiedenste Spielmaterialien auszuleihen. Um diese zu beantragen füllen Sie einfach die Liste und den anhängenden Vertrag aus und schicken diese an die E-Mail-Adresse: spielmobil@dorsten.de

Die Liste finden Sie im Serviceportal.

Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail. Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass Anträge ohne Datum, Uhrzeit, Namen oder Telefonnummern nicht bearbeitet werden!

Maßnahmen und Veranstaltungen, die überwiegend schulischen, religiösen, parteipolitischen, gewinnerzielenden oder gewerkschaftlichen Charakter haben oder gegen das Grundgesetz verstoßen werden nicht unterstützt.

Dorstener Kinder- und Jugendferienstiftung

Die Dorstener Kinder- und Jugendferienstiftung wurde 1979 von Manfred Przybylski gegründet, um Kindern aus sozial benachteiligten Familien (vergünstigte) Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Die Treuhandschaft liegt beim Amt für Familie und Jugend, der Abteilung Jugendförderung, der Stadt Dorsten. Seit nun über 40 Jahren konnte die jährliche Anzahl an unterstützten Kindern, Familien und Einrichtungen erhöht werden, die eine Bezuschussung über die Dorstener Kinder- und Jugendferienstiftung erhielten und erhalten.

Um Kindern und Jugendlichen auch eine Ferienerholung innerhalb ihres Stadtteils zu ermöglichen, bezuschusst die Kinderferienstiftung seit 2019 auch das Dorstener-Kinder-Mobil, das verschiedenste Spiel- und Spaßangebote für Kinder und Jugendliche in den Ferien durchführt.  Nähere Informationen zur Förderung durch die Dorstener Kinder- und Jugendferienstiftung enthält die Richtlinienförderung.

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Jugendgremium

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Das Dorstener Jugendgremium „Jugend in Aktion“ wurde 2010 gegründet.

Das Gremium wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt und ist die von den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden gewählte Interessenvertretung der jungen Menschen der Stadt Dorsten. Das Gremium „Jugend in Aktion“ vertritt überparteilich die Interessen und Anliegen aller jungen Menschen in Dorsten und setzt sich aus 25 Delegierten ab dem 13. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr (aktuell insgesamt rund 5000 Kinder/Jugendliche) zusammen. Es stellt die Plattform und das Steuerungsinstrument für die Organisation und Durchführung von Aktionen, Projekten, Befragungen und weiteren Beteiligungsformen von und für Kinder und Jugendliche der Stadt Dorsten dar.

Die Begleitung des Gremiums „Jugend in Aktion“ der Stadt Dorsten wird von der Abteilung Jugendförderung wahrgenommen.

Anfang 2022 fanden Neuwahlen für das Gremium „Jugend in Aktion“ statt. Das Jugendgremium setzt sich für die Wahlperiode 2022-2024 nun aus, folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Niklas Mümken (Hardt/ Gymnasium Petrinum/ 18 Jahre)
  • Emily Risse (Hervest/ St. Ursula Gymnasium/ 15 Jahre)
  • Marvin Egner (Hervest/ Gymnasium Petrinum/ 16 Jahre)
  • Lena Marie Micheel (Holsterhausen/ St. Ursula Gymnasium/ 13 Jahre)
  • Anne Breuer (Lembeck/ Gesamtschule Wulfen/ 14 Jahre)
  • Fabian Grabosch (Lembeck/ Gymnasium Petrinum/ 17 Jahre)
  • Paul Sloma (Feldmark/ Gymnasium Petrinum/ 18 Jahre)
  • Nils Kipp (Holsterhausen/ kein Schüler/ 18Jahre)
  • Joyce van der Valk (Altstadt/ Gymnasium Petrinum/ 14 Jahre)
  • Louis Dupré (Hardt/ Gymnasium Petrinum/ 15 Jahre)
  • Lara Bidik (Hervest/ St. Ursula Gymnasium/ 14 Jahre)
  • Harleen Kaur (Hardt/ Erich Klausener Realschule/ 16 Jahre)
  • Charlotte Wilkes (Lembeck/ Gesamtschule Wulfen/ 17 Jahre)
  • Svenja Busch (Holsterhausen/ Gymnasium Petrinum/ 16 Jahre)
  • Julia Möller (Holsterhausen/ Gymnasium Petrinum/ 13 Jahre)
  • Alina Haarnaagel (Mitglied des alten Gremiums/ Hervest/ Keine Schülerin mehr/ 21 Jahre)
  • Charlotte Brozio (Mitglied des alten Gremiums/ Wulfen/ Gesamtschule Wulfen/ 17 Jahre)
  • Eric Pasov (Mitglied des alten Gremiums/ Schermbeck/ Gesamtschule Wulfen/ 17 Jahre)
  • Erik Wischerhoff (Mitglied des alten Gremiums/Östrich/ Kein Schüler mehr/ 20 Jahre)
  • Dean-Justin Klein (Mitglied des alten Gremiums/ Hardt/ Kein Schüler mehr /19 Jahre)
  • Wiebke Künsken (Mitglied des alten Gremiums/ Rhade/ Keine Schülerin mehr/ 22 Jahre)
  • Jan Heppner (Mitglied des alten Gremiums/ Holsterhausen/ Kein Schüler mehr /20 Jahre)
  • Pia Breuer (Mitglied des alten Gremiums/ Lembeck/ Gesamtschule Wulfen/ 18 Jahre)


Aktuelle Projekte und Aktionen des Jugendgremiums werden auf Instagram unter jugendgremium.dorsten veröffentlicht.

Weltkindertag

Am 20. September wird in Deutschland der Weltkindertag gefeiert. Unter einem jährlich wechselnden Motto wird an diesem besonderen Tag auf die Rechte der Kinder aufmerksam gemacht und ihre individuellen Bedürfnisse werden in den Fokus gerückt.

Anlässlich des Weltkindertages organisiert die Abteilung Jugendförderung jährlich eine Großveranstaltung in Dorsten. Viele Institutionen haben an diesem Tag die Gelegenheit sich und ihre Arbeit den Dorstener Familien und Kindern vorzustellen und bieten unterdessen tolle Angebote an.

An über 45 Ständen bieten soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände und gewerbliche Anbieter Spiel- und Spaßangebote an. Auf einer großen Bühne wird den Kindern und Familien ein Bühnenprogramm geboten, bei dem Vereine, Tanz-, Sport- und Gesangsgruppen sowie ein jährlich wechselnder Hauptakt auftreten. Weitere Highlights stellen die großen Spielgeräte der Mr. Trucker Kinderhilfe und des Atlantis Dorsten dar.

Weltkindertag 2023 in Dorsten: 17. September 2023

  • Anmeldung zum Weltkindertag (Um das Anmeldeformular abschicken zu können, muss dieses vorab lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Nach dem Speichern können Sie das Formular in der PDF-Datei ausfüllen und senden.)

Kinderbürgermeister

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Ergänzend zu dem Jugendgremium „Jugend in Aktion“ wurde 2020 das „Amt“ der Kinderbürgermeister eingeführt. Das Pilotprojekt entstand aus einer Aktion zweier Dorstener Kinder, die sich rund um die Kommunalwahl 2020 mit Plakaten dafür einsetzten: „Kinder haben ihre Rechte!“

Durch die Kinderbürgermeister kann das Interesse für Kommunalpolitik und Demokratie schon in einem frühen Alter (8 - 10 bzw. 3. - 4. Klasse) geweckt werden. Die Aufgabenbereiche liegen beispielsweise in der Begleitung von Spielplatzbeteiligungsaktionen im Rahmen der Umsetzung der Spielflächenbedarfsplanung, in der Eröffnung diverser Veranstaltungen für Kinder und von Kindern (u.a. der jährliche Weltkindertag) und vielem mehr.

Unterstützt und begleitet werden die Kinderbürgermeister durch die Abteilung Jugendförderung.

Für das Schuljahr 2023/2024 wurden folgende Kinderbürgermeister gewählt: Lotta Richter (Augustaschule) und Jonathan Haltermann (Antoniusschule)

Links


Kinder- und JugenDschutz

 

Der Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe und setzt an unterschiedlichen Punkten an. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, durch Maßnahmen und Aktionen Kinder und Jugendliche zu stärken und sie dazu zu befähigen, mit bestehenden Risiken angemessen umzugehen und sich vor Gefahren zu schützen. Ebenso sollen Erziehungsberechtigte dazu befähigt werden, den Schutz der ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Des Weiteren geht es darum, Interessen von Kindern und  Jugendlichen gegenüber den politischen Verantwortlichen, Veranstaltern, Gewerbebetreibenden, Erziehungs- und Bildungsinstanzen aber auch gegenüber Städte- und Verkehrsplanern zu vertreten und potenzielle Gefährdungen bereits vor der Entstehung abzuwehren.

Der Kinder- und Jugendschutz kann entsprechend der gesetzlichen Grundlagen in drei Bereiche unterteilt werden:

  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
  • struktureller Kinder- und Jugendschutz 

Dabei weisen der erzieherische sowie der strukturelle Kinder- und Jugendschutz vorwiegend präventiven Charakter auf. Zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zählen präventive Projekte und Aktivitäten, die Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefährdungen aufklären und zur Bewältigung anleiten sollen. Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz zielt auf die Schaffung von kinder- und familienfreundlichen Strukturen, um Gefährdungen zu vermeiden. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz hat einen eingreifenden und kontrollierenden Charakter. Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, welche benötigt werden, um die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Jugend sicherzustellen.

Jugendschutzkontrollen

Um die Einhaltung des JuSchG sicherzustellen, finden jährlich am 1. Mai im Bereich des Bürgerparks „Maria Lindenhof“ sowie während des Rosenmontagsumzuges in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Dorsten und der Polizei Jugendschutzkontrollen statt. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird ebenso in unregelmäßigen Abständen im gesamten Stadtgebiet kontrolliert. Liegen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vor, so werden die Jugendlichen angesprochen und bspw. über gesetzlich geregelte Ausgehzeiten oder die Gefahren des Konsums des jeweiligen Suchtmittels informiert. Werden die Ausgehzeiten überschritten, so werden die Kinder und Jugendlichen dazu angewiesen, sich in die Obhut ihrer Erziehungsberechtigten zu begeben. Bei einem Verstoß gegen das JuSchG hinsichtlich des Konsumierens von Suchtmitteln wird der weitere Konsum des jeweiligen Suchtmittels unterbunden. Die Erziehungsberechtigten werden durch einen Mitarbeiter der Abteilung Jugendförderung über den Verstoß ihres Kindes gegen das Jugendschutzgesetz schriftlich informiert. Ebenso werden die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, ihre Kinder bei der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu unterstützen.

Beratung von Gewerbetreibenden und Veranstaltern

Gewerbetreibende und Veranstalter sind in der Verantwortung, das JuSchG einzuhalten. Kindern und Jugendlichen dürfen gefährdende Angebote nicht zugänglich gemacht werden.

Werden dem Jugendamt Verstöße gegen das JuSchG bekannt, so tritt das Amt für Familie und Jugend, Abteilung Jugendförderung, mit Gewerbetreibenden oder Veranstaltern in Kontakt und berät diese in Bezug auf die Einhaltung des JuSchG.

Jugendarbeitsschutzanfragen

Nach § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) kann die Aufsichtsbehörde für das Mitwirken von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen eine Ausnahmegenehmigung bewilligen. Voraussetzung für die Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung ist nach § 6 Abs. 2 JArbSchG die Anhörung des zuständigen Jugendamtes. Zudem ist der Aufsichtsbehörde vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten vorzulegen. Ebenso sind eine ärztliche Bescheinigung und eine Stellungnahme der Schule erforderlich, in denen bestätigt wird, dass keine Bedenken gegen die Mitwirkung der Kinder oder Jugendlichen an den entsprechenden Veranstaltungen bestehen. Nachdem die Personensorgeberechtigten ihre Unterschrift geleistet haben und die ärztliche Bescheinigung und die Stellungnahme der Schule vorliegen, prüft das Amt für Familie und Jugend, Abteilung Jugendförderung, ob Bedenken gegen die Erteilung der beantragten Ausnahmebewilligungen bestehen. Der Aufsichtsbehörde wird ebenfalls mitgeteilt, ob im laufenden Kalenderjahr weitere Anfragen hinsichtlich der Mitwirkung des Kindes oder des Jugendlichen vorgelegen haben.

KONTAKT

Amt für Familie und Jugend
Kinder- und Jugendförderung

Bismarckstraße 5
46284 Dorsten

jugendfoerderung@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr