Einbürgerung & Staatsangehörigkeit
Als Einbürgerungsbehörde sind wir für Sie rund um die Themen Erwerb und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit da. Wir tragen aktiv zur Integration bei und werden Sie bei Ihren Anliegen kompetent und umfassend beraten.
Zu Fragen der Einbürgerung informieren wir in regelmäßigen Informationsveranstaltungen über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen. Weitere Informationen finden Sie unten unter „Einbürgerung“.
Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage, möchten wir Sie bitten, Ihre Anfragen mit Angaben zu Namen, Vornamen, Geburtsdatum und aktueller Anschrift, per E-Mail an einbuergerungen@dorsten.de zu richten. Sie erhalten dann durch uns weitere Informationen.
Wir sind selbstverständlich bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Es ist aktuell jedoch mit langen Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aktuelle Hinweise:
- Die Einbürgerungsbehörde ist erreichbar per E-Mail an einbuergerungen@dorsten.de. Sie bietet zudem mittwochs von 9:00 bis 12:00 Uhr eine telefonische Sprechstunde für dringende Angelegenheiten an.
- Zum 27.06.2024 ist die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten
Als wesentliche Änderungen sind die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeiten sowie die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit zu nennen. Änderungen gibt es allerdings auch bei der Notwendigkeit zur Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne Leistungen nach SGB II oder SGB XII, da dies nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich ist.
Dienstleistungen & Informationen
Einbürgerung
Sie möchten die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen?
Grundsätzlich benötigen Sie für eine Einbürgerung:
- eine geklärte Identität und aktuelle gültige Ausweisdokumente
- einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet (Aufenthaltserlaubnis etc.)
- die Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne SGB II oder SGB XII Leistungen
- ausreichende Deutschkenntnisse (B1 oder deutscher Schulabschluss bzw. Berufsausbildung)
- ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (zum Beispiel Einbürgerungstest)
- Straffreiheit
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie Kenntnisse über den Inhalt und die Bedeutung
Zum Nachweis der oben genannten Voraussetzungen sind zahlreiche Unterlagen erforderlich. Einen Link für die Liste der notwendigen Unterlagen zum Einbürgerungsantrag finden Sie untern auf der Seite nach dem Link für den Antragsvordruck.
Die Rechtslage ist sehr komplex und je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer wird die Einbürgerung (Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft) von Ausländern unterschiedlich geregelt. Da das Staatsangehörigkeitsrecht wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen so kompliziert ist, können hier nicht alle möglichen Fallkonstellationen dargestellt werden.
Wir bieten Ihnen regelmäßig Informationsveranstaltungen an, in denen wir Sie über die grundlegenden Voraussetzungen und die notwendigen Antragsunterlagen für eine Einbürgerung informieren.
Bitte schreiben Sie uns bei Interesse eine E-Mail mit Namen und Anschrift aller Einbürgerungsinteressierten an einbuergerungen@dorsten.de. Sie erhalten dann ein persönliches Einladungsschreiben für die Informationsveranstaltung von uns.
Sie haben bereits Ihr Interesse bei uns bekundet und warten auf einen Beratungstermin?
Ab dem 01.04.2024 gab es bei der Einbürgerungsbehörde eine Verfahrensänderung. Es werden keine persönlichen Beratungsgespräche mehr geführt, sondern Sie erhalten ein persönliches Anschreiben und werden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen für die Antragstellung und das weitere Verfahren der Einbürgerung.
Für einen ersten Überblick stellen wir Ihnen gerne folgende hilfreiche Links zur Verfügung:
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitsgesetz
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Für die Einbürgerung entstehen Kosten in Höhe von 255,00 €, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €. Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.
Staatsangehörigkeit
Sollten Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und Sie (z.B. zur Vorlage bei einer Behörde) einen Nachweis vorlegen müssen, können Sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei uns beantragen. Bitte beachten Sie, dass häufig hiervon abgesehen werden kann, wenn sie bereits im Besitz von deutschen Personenstandsdokumenten sind.
Wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie von uns einen Staatsangehörigkeitsausweis.
Wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, erhalten Sie von uns eine Negativbescheinigung (s.u.).
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt und kostet 51,00 €. Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.
- Das Antragsformular finden Sie hier
Negativbescheinigung
Sofern Sie einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie kein/e deutsche/r Staatsangehörige/r sind, können Sie eine so genannte Negativbescheinigung beantragen.
Es kommt immer wieder vor, dass Personen gegenüber ausländischen Behörden nachweisen müssen, dass sie z. B. während ihres langjährigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.
Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Heimatstaat eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zulässt oder ein Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen würde.
Die Gebühr für eine Negativbescheinigung beträgt EUR 25,00 und kann bar oder mit EC-Karte im Bürgerbüro bezahlt werden.
Für die Beantragung ist die Vorlage Ihres gültigen Nationalpasses sowie gültigen Aufenthaltstitels und der Quittung über die gezahlte Gebühr erforderlich.
- Das Antragsformular finden Sie hier
Kontakte
Frau Pichottka
02362 66-3812
einbuergerungen@dorsten.de
Frau Punsmann
02362 66-3812
einbuergerungen@dorsten.de