Grundbesitzabgaben 2023

Bescheide über Grundsteuern sowie Gebühren für Abfall- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Gewässerunterhaltung werden verschickt.

Die Stadtverwaltung Dorsten verschickt in diesen Tagen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2023.

Weil mit der Aufbereitung der Daten bereits im Dezember 2022 begonnen werden musste, sind nur Vorgänge berücksichtigt, die bis zum Stichtag 16. Dezember 2022 bearbeitet werden konnten. Zu danach eingegangenen Anträgen oder Mitteilungen werden ab dem 23. Januar 2023 Änderungsbescheide versandt.

Wer Einwendungen gegen den Bescheid geltend machen möchte, kann Widerspruch erheben. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide.

In vielen Fällen können Unstimmigkeiten allerdings auch unbürokratisch behoben werden. Wer das Gefühl hat, dass Daten durch Missverständnis, Rechenfehler, Zahlendreher oder aufgrund einer anderen offenbaren Unrichtigkeit falsch sind, sollte Kontakt mit der Steuerabteilung aufnehmen.

Melden Sie sich möglichst telefonisch oder per Email (kommunale-finanzen@dorsten.de) oder Fax 
(02362 66-5722). Bei Telefonaten kommt es erfahrungsgemäß wegen zahlreicher Anfragen zu Wartezeiten. Die Steuerabteilung wird voraussichtlich zumindest in den ersten Tagen nach Bescheidversand nur schwer zu erreichen sein. Falls Sie eine persönliche Vorsprache für erforderlich halten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Anfragen möglichst rasch zu beantworten. Die Antwort kann dennoch einige Tage dauern. Hierfür bittet die Verwaltung um Verständnis.

Falls Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dem Abgabenbescheid ein Vordruck für das Sepa-Lastschriftmandat beigefügt. Mit einer Einzugsermächtigung wird die Arbeit der Stadtkasse erleichtert, da fällige Beträge automatisiert eingezogen und verbucht werden können. Sie können damit auch Kosten für einen Zahlungsverzug vermeiden.

Sollten Sie sich aufgrund besonderer Umstände außerstande sehen, rechtzeitig zu zahlen, können Sie einen Stundungsantrag stellen. Ein solcher Antrag ist vor Fälligkeit einer Zahlung einzureichen. Umstände für Zahlungsschwierigkeiten sind darzulegen und nachzuweisen.

Falls ein Lastschriftmandat erteilt ist, ist dies auf dem Abgabenbescheid vermerkt. Sollte nach Erstellung der Bescheide eine Änderung der Bankverbindung mitgeteilt worden sein, wird dies von der Stadtkasse berücksichtigt.

Hier einige Hinweise zu den einzelnen Abgaben:

  • Die Grundsteuer B wird 2023 erhöht. Hintergrundinformationen zu diesem Ratsbeschluss finden Immobilienbesitzer über einen QR-Code auf den Bescheiden.
     
  • Die Müllgebühren für die Restmüllabfuhr haben sich nicht geändert. 
     
  • Die Abwassergebühr für Schmutzwasser ist auf Grundlage einer Neufassung des Kommunalabgabengesetzes kalkuliert worden. Danach hat sich die Gebühr um 15 Cent auf 2,60 Euro je Kubikmeter Abwasser erhöht. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Kosten für den Neubau von Abwasserkanälen drastisch gestiegen sind, was höhere Abschreibungen zur Folge hat. Kostensteigernd haben sich auch Umweltauflagen des Lippeverbandes und zusätzliche Personalkosten ausgewirkt. Deutliche Absenkungen bei den kalkulatorischen Zinsen konnten dies nicht ausgleichen.
     
  • Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung sind um 5 Cent gestiegen. 
     
  • Die Straßenreinigungsgebühren konnten konstant gehalten werden.  

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