Strassen- und Ingenieurbauabteilung
 

Die Straßen- und Ingenieurbauabteilung ist für alle städtischen Straßen und Ingenieurbauwerke einschließlich deren Nebenanlagen verantwortlich und trägt hierfür die Baulast und Verkehrssicherungspflicht.

Zu dem Verantwortungsbereich gehören 811 km Straßen von denen wiederum 412 km als Wirtschaftswege gewidmet sind. Ebenso zählen zu dem Straßen- und Wegenetz 143 Brücken, 5 Stützwände und 165 Durchlässe. Kleinere Grabenverrohrungen sind dabei noch nicht berücksichtigt. Innerstädtisch beleuchten 9.257 Leuchtstellen die Verkehrsflächen, zu denen auch die Parkplätze mit ihren 27 Parkscheinautomaten gehören. 16 stadteigene Signalanlagen sorgen für die sichere Überquerung der städtischen Straßen an neuralgischen Punkten.

Zur Abteilung gehört des Weiteren der Bauhof mit seinen über 30 MitarbeiterInnen. Diese sorgen dafür, dass die Straßen und Wege verkehrssicher sind und bleiben und führen neben der täglichen Pflege wie Bankett schneiden und Lichtraumprofil erhalten, auch kleinere Instandhaltungsarbeiten und Erneuerungen der Verkehrsflächen durch.


Dienstleistungen und Informationen

Aufgabenbereiche

  • Neubau und Erneuerungen von Straßen, Wegen, Plätzen und Ingenieurbauwerken
  • Instandsetzungsarbeiten an Ingenieurbauwerken
  • Durchführung der erforderlichen Bauwerksprüfungen von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076
  • Erneuerungen von Asphaltschichten und Pflasterbelägen von Kleinst- bis Großflächen
  • Erneuerungen und Instandsetzen von Straßenabläufen
  • Aufstellen und Erneuerungen von Straßenschildern, zu denen auch die Straßennamensschilder gehören
  • Planen von neuen und zu erneuenden Beleuchtungsstellen
  • Bankettpflege
  • Schneiden und Überwachen des erforderlichen Lichtraumprofiles
  • Aufstellen und Warten von Parkscheinautomaten
  • Planen von neuen und zu erneuenden städtischen Signalanlagen
  • Erteilung von Aufbruchgenehmigungen und Zustimmungen für die Verlegung von Versorgungsleitungen oder privaten Leitungen
  • Abschluss von Gestattungsverträgen mit Dritten (öffentliche Träger oder Privaten)
  • Abschluss von Bauvereinbarungen mit öffentlichen Baulastträgern (Bund, Land und Kreis)
  • Erteilung von Sondernutzungen in Verbindung mit dem Ordnungsamt (abklären)

Mitteilung von Straßenschäden oder schlechten Straßenzuständen

Sie können hier Straßenschäden oder schlechte Straßenzustände per E-Mail oder App melden. Wir werden das umgehend überprüfen und den Schaden beseitigen. Bei schlechten Straßenzuständen werden wir überprüfen, ob die Straße nicht im Straßen- und Wegebauprogramm aufgenommen werden muss, weil eine Straßensanierung nicht mehr wirtschaftlich ist. Dadurch können Beiträge nach dem Kommunalen Abgabegesetz (KAG) für die Anlieger entstehen.

Mitteilung von defekten Beleuchtungen

Sie können hierdefekte oder auch schlechte Beleuchtungen melden.

Mitteilung von defekten Signalanlagen

Sie können hier defekte Signalgeber (Grün, Gelb oder Rot) oder komplett ausgefallene Signalanlagen melden. Diese Meldung wird dann unverzüglich an die entsprechende Wartungsfirma oder aber Baulastträger weitergeleitet.

Mitteilung von fehlenden oder unleserlichen Verkehrsschildern

Sie können hier schlecht lesbare Schilder oder aber auch fehlende (entwendete) Verkehrszeichen melden. Wenn Sie Verkehrszeichen zusätzlich aufgestellt haben möchten, dann wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. Dieses stellt im Bedarfsfall die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung aus. Ansprechpartner sind hier für das Gebiet nördlich der Lippe Herr Lann (02362 66-3720) und für das Gebiet südlich der Lippe Herr Risthaus (02362 66-3745).

Antrag auf Bordsteinabsenkung

Sie können die Genehmigung für eine gewünschte Bordsteinabsenkung im Zuge eines Bauvorhabens Ihrerseits beantragen. Wir prüfen dann den Antrag. Bei einer Erteilung der Genehmigung entstehen gemäß der jeweiligen gültigen Verwaltungsgebührenordnung nach Zeitaufwand Gebühren. Die Kosten der Bordsteinabsenkung sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Sie können diesen Antrag formlos an das Tiefbauamt richten oder den Antrag unten herunterladen.

Antrag auf Gehwegpflasterung auf eigene Kosten

Wenn Sie auf eigene Kosten den Gehweg vor Ihrem Grundstück erneuern oder erstmalig pflastern möchten, dann können Sie das formlos beim Tiefbauamt beantragen oder aber den vorgefertigten Antrag herunterladen und an das Tiefbauamt zurücksenden. Die Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.

Antrag auf Gestattung zur Verlegung von privaten Leitungen 
im öffentlichen Raum

Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, eine private Leitung unterhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche verlegen möchten, dann können Sie das formlos beim Tiefbauamt beantragen oder aber den vorgefertigten Antrag herunterladen und an das Tiefbauamt zurücksenden. Die Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Näheres hierzu kann Ihnen Herr Jamrozinski mitteilen.

Anfrage von Straßenendausbauhöhen

Wenn Sie gerade in einem Neubaugebiet oder in einem Bereich wo die Straße noch nicht endausgebaut ist, ein neues Haus bauen, müssen Sie bei Ihrer Gartenplanung im Grenzbereich zur öffentlichen Verkehrsfläche die zukünftigen Endausbauhöhen der Straße beachten. Diese Höhen können Sie beim Tiefbauamt erfragen. Zwar ist das Tiefbauamt nicht immer federführend für den Ausbau, jedoch würden wir Ihren Antrag zielgerichtet weiterleiten. Da die Ansprechpartner variieren, bitten wir Sie das entsprechende Formular über den untenstehenden Link herunterzuladen und an das Tiefbauamt abzusenden. Bei privaten Erschließungsträgern sind die Endausbauhöhen der Straße direkt beim Erschließungsträger zu erfragen.

Kontakte

Abteilungsleitung
Hubert Stenkamp
02362 66-5450
h.stenkamp@dorsten.de

Planung und Bauleitung, Straßenzustand und Straßenendausbauhöhen
Hans-Peter Liesenklas
02362 66-5456 
h.liesenklas@dorsten.de

Planung und Bauleitung
Mohamad Barikhan
02362 66-5452
m.barikhan@dorsten.de

Leitung Betriebshof Straße, Straßenschäden und Verkehrsschilder        
Jörg Koperwas
02362 79-0044
j.koperwas@dorsten.de

Ingenieurbau
Berno Huning
02362 66-5457
b.huning@dorsten.de

Signalanlagen, VU, Sondernutzung, Signalanlagen, Bordsteinabsenkung, Gehwegpflasterung und Gestattung
Henry Jamrozinski
02362 66 5454
h.jamrozinski@dorsten.de

Straßenunterhaltung
Stefan Eickelschulte
02362 66-5453
s.eickelschulte@dorsten.de

Niklas Klein-Hitpass 
02362 66-5458
n.klein-hitpass@dorsten.de

Straßenunterhaltung, Beleuchtung und Straßendatenbank
Udo Bendisch
02362 66-5455
u.bendisch@dorsten.de

KONTAKT

Tiefbauamt
Straßen- und Ingenieurbau

Bismarckstraße 13
46284 Dorsten

02362 66-5401
02362 66-5766
tiefbauamt@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr