Stadtkasse

 

Die Stadtkasse führt alle Zahlungsvorgänge für die Stadt Dorsten durch.

Zahlungsverkehr

Alle auf den städtischen Bankkonten eingehenden Beträge werden in der Buchhaltung den offenen Forderungen zugeordnet und danach verbucht.

Die Stadtkasse ist zudem für die fristgerecht Zahlung aller von der Stadt Dorsten zu leistenden Ausgaben verantwortlich.

Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat

Die Stadtkasse führt die Abbuchungen nach den erteilten Einzugsermächtigungen/SEPA-Lastschriftmandaten durch.

Mahnung

Die Einnahmen der Stadt Dorsten (z. B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Elternbeiträge werden überwacht und die Vereinnahmung kontrolliert. Sind die erwarteten Zahlungen nicht pünktlich eingegangen, werden Zahlungserinnerungen/ Mahnungen erstellt, um die Schuldner auf die versäumte Zahlung hinzuweisen.

Kosten
Für die Erstellung einer Mahnung fallen Mahngebühren an.

Rückfragen/Unterlagen
Bei Rückfragen zu Mahnungen wenden Sie sich bitte an das im Schreiben aufgeführte Team Stadtkasse. Für die Rückfrage benötigen Sie die Mahnungsnummer, die auf der Mahnung angegeben ist.

KONTAKT

Amt für kommunale Finanzen – Stadtkasse

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-3565
02362 66-3579
02362 66-3580
02362 66-3583
02362 66-3587

kommunale-finanzen@dorsten.de

Team Stadtkasse

02362 66-2020 zahlungsabwicklung@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr