Stadtkasse
Die Stadtkasse führt alle Zahlungsvorgänge für die Stadt Dorsten durch.
Zahlungsverkehr
Alle auf den städtischen Bankkonten eingehenden Beträge werden in der Buchhaltung den offenen Forderungen zugeordnet und danach verbucht.
Die Stadtkasse ist zudem für die fristgerecht Zahlung aller von der Stadt Dorsten zu leistenden Ausgaben verantwortlich.
Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat
Die Stadtkasse führt die Abbuchungen nach den erteilten Einzugsermächtigungen/SEPA-Lastschriftmandaten durch.
Mahnung
Die Einnahmen der Stadt Dorsten (z. B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Elternbeiträge werden überwacht und die Vereinnahmung kontrolliert. Sind die erwarteten Zahlungen nicht pünktlich eingegangen, werden Zahlungserinnerungen/ Mahnungen erstellt, um die Schuldner auf die versäumte Zahlung hinzuweisen.
Kosten
Für die Erstellung einer Mahnung fallen Mahngebühren an.
Rückfragen/Unterlagen
Bei Rückfragen zu Mahnungen wenden Sie sich bitte an das im Schreiben aufgeführte Team Stadtkasse. Für die Rückfrage benötigen Sie die Mahnungsnummer, die auf der Mahnung angegeben ist.