Vollstreckung
Die Stadtkasse ist für die Vollstreckung fälliger Beträge zuständig.
Vollstreckung
Eine Forderung wird ca. 8 – 10 Tage nach Fälligkeit angemahnt. Erfolgt daraufhin keine Zahlung, wird nach einer weiteren Woche der/die zuständige Vollstreckungsbeamte/-beamtin darüber informiert. Diese/r leitet dann ein Einziehungsverfahren ein, setzt sich dann mit dem Schuldner in Verbindung und fordert ihn/sie auf, die ausstehenden Beträge zu begleichen.
Kosten
Für die Einziehungsmaßnahmen werden Vollstreckungsgebühren und Kosten erhoben. Die Gebühren und Kosten sind abhängig von der Höhe der ausstehenden Forderung, aber auch vom Umfang der Vollstreckungsmaßnahmen.
Rückfragen/Unterlagen
Bei Rückfragen zu den Einziehungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die in dem Schreiben aufgeführten Sachbearbeiter/innen. Für die Rückfrage benötigen Sie die Vollstreckungsnummer, die auf der Pfändungsankündigung angegeben ist.