Vollstreckung

 

Die Stadtkasse ist für die Vollstreckung fälliger Beträge zuständig.
 

Vollstreckung

Eine Forderung wird ca. 8 – 10 Tage nach Fälligkeit angemahnt. Erfolgt daraufhin keine Zahlung, wird nach einer weiteren Woche der/die zuständige Vollstreckungsbeamte/-beamtin darüber informiert. Diese/r leitet dann ein Einziehungsverfahren ein, setzt sich dann mit dem Schuldner in Verbindung und fordert ihn/sie auf, die ausstehenden Beträge zu begleichen.

Kosten
Für die Einziehungsmaßnahmen werden Vollstreckungsgebühren und Kosten erhoben. Die Gebühren und Kosten sind abhängig von der Höhe der ausstehenden Forderung, aber auch vom Umfang der Vollstreckungsmaßnahmen. 

Rückfragen/Unterlagen
Bei Rückfragen zu den Einziehungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die in dem Schreiben aufgeführten Sachbearbeiter/innen. Für die Rückfrage benötigen Sie die Vollstreckungsnummer, die auf der Pfändungsankündigung angegeben ist.

KONTAKT

Amt für kommunale Finanzen – Vollstreckung

Haltener Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-3600
vollstreckungsbehoerde@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr