Befristete Nutzungsänderungen
 

Für befristete Nutzungsänderungen von Anlagen für die Dauer von bis zu zwölf Monaten außerhalb der Außenbereiche gilt neben der Vorschrift zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Abs. 1 BauO NRW) ein Anzeigeverfahren. Dabei ist nach § 64 Abs. 2 BauO NRW die Durchführung der Nutzungsänderung mindestens einen Monat vor Aufnahme der geänderten Nutzung unter Beifügung der für eine Prüfung erforderlichen Bauvorlagen beim Bauordnungsamt der Stadt Dorsten anzuzeigen.

Die Nutzungsänderung kann aufgenommen werden, wenn das Bauordnungsamt nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Nutzungsänderungsanzeige erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Abs. 1 BauO NRW durchgeführt werden soll.

Sollte sich abzeichnen, dass die befristete Nutzungsänderung über zwölf Monate hinaus geht, ist rechtzeitig beim Bauordnungsamt ein entsprechender Bauantrag für die Nutzungsänderung durch die Bauherrschaft zu stellen.

Die befristete Nutzungsänderung gilt nicht für große Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 BauO NRW. 

  

Kosten

  • Für das Anzeigeverfahren entstehen keine Kosten

 

Links

Das Formulare zur Anzeige der befristeten Nutzungsänderung finden Sie im Serviceportal
 

Kontakte

Teamleitung technische Abteilung
(Baugenehmigungsverfahren pp.)
Nicole Kruse
02362 66-5150
n.kruse@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Albert Brinkmann
02362 66-5191
a.brinkmann@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Mehmet Balanyan
02362 66-5151
m.balanyan@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Franziska Heymanns
02362 66-5171
f.heymanns@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Regina Jung
02362 66-5192
r.jung@dorsten.de

Sachbearbeiterin Sonderbauten
Andrea Vogel
02362 66-5170
a.vogel@dorsten.de

KONTAKT

Bauordnungsamt
Verwaltungsabteilung
Technische Abteilung

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-5100
bauaufsicht@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitaggeschlossen


Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung