Abbruch / Beseitigung von Anlagen
Beim Abbruch bzw. der Beseitigung sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften grundsätzlich einzuhalten. Es wird unter der verfahrensfreien (§ 62 Abs. 3 S. 1 BauO NRW) und der anzeigebedürftigen (§ 62 Abs. 3 S. 3 BauO NRW) Beseitigung unterschieden
Verfahrensfrei ist die Beseitigung von
- 1. Anlagen nach § 62 Abs. 1 BauO NRW
- 2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3
- 3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
Die Bauherrschaft kann beantragen, dass für die Beseitigung von verfahrensfreien Anlagen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Anzeigebedürftig ist die Beseitigung von
- 1. nicht freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 2 und 3
- 2. Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5
- 3. sonstigen Anlagen, mit einer Höhe von über 10 m
In den Fällen des § 62 Abs. 3 S. 3 BauO NRW ist die Beseitigung von der Bauherrschaft dem Bauordnungsamt einen Monat zuvor schriftlich anzuzeigen.
Für Rückfragen zur o. g. Thematik stehen Ihnen die technischen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes gerne zur Verfügung. Sofern ein persönlicher Termin gewünscht ist, wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sowohl im Falle der Verfahrensfreiheit als auch im Falle eines Anzeigeverfahrens die Bauherrschaft nicht von der selbstständigen Einhaltung anderer öffentlichrechtlicher Vorschriften entbunden ist (§ 60 Abs. 2 BauO NRW). Die Verantwortung obliegt in diesem Falle der Bauherrschaft (§ 52 BauO NRW).
Kosten
- Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Unterlagen
- Auszug aus der Flurkarte
- Standsicherheitsnachweis einer qualifizierten Tragwerksplanerin / eines qualifizierten Tragwerkplaners (bei nicht freistehenden Gebäuden)
Links
- Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik
- Erhebungsbogen Baustatistik
- Hinweisblatt Beseitigung von Anlagen
- Bauordnung NRW
Alle Formulare zu Bauanträgen/Anzeigeverfahren und Anlagen finden Sie im Serviceportal.
Kontakte
Teamleitung technische Abteilung
(Baugenehmigungsverfahren pp.)
Nicole Kruse
02362 66-5150
n.kruse@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Albert Brinkmann
02362 66-5191
02362 66-5763
a.brinkmann@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Klemens Gilles
02362 66-5152
02362 66-5763
k.gilles@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Franziska Heymanns
02362 66-5171
02362 66-5763
f.heymanns@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Ebru Tekin
02362 66-5151
02362 66-5763
e.tekin@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Annika Speker
02362 66-5193
02362 66-5763
a.speker@dorsten.de
Sachbearbeiterin Sonderbauten
Andrea Vogel
02362 66-5170
02362 66-5763
a.vogel@dorsten.de