Schöffenwahl 2023
Vielen Dank, dass Sie sich für das Schöffenamt interessieren. Diese Seite dient aktuell nur der Information darüber. Die nächste Schöffenwahl für die Amtszeit 2029 bis 2033 findet im Jahr 2028 statt. Wir werden an dieser Stelle rechtzeitig darüber informieren.
Die Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 beginnt!
Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst beginnt die Stadt Dorsten mit der Suche nach geeigneten und motivierten Personen für die Vorschlagliste. Die Vorschlagliste für die Schöffen wird durch den Rat der Stadt Dorsten beschlossen und dem Amtsgericht zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Anschließend wird beim Kreis Recklinghausen durch den Schöffenwahlausschuss die erforderliche Anzahl der Haupt- und Ersatzschöffen für die Amts- und Landgerichte ausgewählt. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, erfolgt durch die Gerichte im Herbst 2023 – spätestens aber im Dezember 2023.
Sollte ihr Interesse an diesem Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe geweckt sein und sie dazu einen gesunden Menschenverstand und Gerechtigkeitsempfinden haben, bewerben sie sich.
Bitte nutzen sie das Bewerbungsformular und senden sie ihre Bewerbung an justiziariat@dorsten.de.
Wir bitten um Beachtung - die Bewerbungsfrist läuft bis Mitte März 2023.
Weitere Informationen über das Ehrenamt des Schöffen am Amts- oder Landgericht erhalten sie unter