Automatische Polleranlage im testbetrieb

 

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In den Zufahrten zur Fußgängerzone in der Dorstener Innenstadt wurden im Rahmen des Stadtumbauprozesses Hochsicherheitspoller eingebaut. Diese gehen ab dem 1. Februar 2024 in den Testbetrieb. Die Poller sind in dieser Phase hochgefahren und versperren die Zufahrten, senken sich aber immer automatisch ab, wenn ein Fahrzeug langsam bis ca. 1m an den Poller heranfährt:
 

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Sobald die Lichtsignalanlage „Grün“ zeigt, ist die Einfahrt für ein Fahrzeug möglich. Der Poller fährt umgehend nach der Durchfahrt des Fahrzeugs wieder hoch.

Dabei gilt unverändert wie in der Vergangenheit:

  • Anlieferungen sind zulässig nur in der Zeit von 19.00 bis 11.00 Uhr.
  • Das Befahren der Fußgängerzone zwischen 11.00 und 19.00 Uhr ist zulässig nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. Handwerker, Umzugsunternehmen, Markthändler) und dafür von der Stadt Dorsten eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Während der Testphase senken sich die Poller allerdings auch in diesen Zeiten noch bei jedem Fahrzeug ab.
  • Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone gefahren werden.

Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung der Fußgängerzone sind mindestens 14 Tage im Voraus zu beantragen per E-Mail an verkehrswesen@dorsten.de unter Angabe:

  • des Namens,
  • der Adresse,
  • der Mobilfunktelefonnummer des Fahrzeugführenden,
  • das Kennzeichen,
  • die Art des Fahrzeuges (Kleintransporter bis 3,5 t, LKW bis 7,5 t etc.),
  • des genauen Zeitpunktes/Zeitraumes und
  • des Grundes für die Befahrung

Für die Genehmigung fallen folgende Gebühren an:

ZeitraumGebühr
bis zu einer Woche26,00 €
bis zu einem Monat39,00 €
bis zu 6 Monate65,00 €
bis zu 12 Monate130,00 €


Ausnahmegenehmigungen sind mindestens 14 Tage vorher per E-Mail verkehrswesen@dorsten.de unter Benennung der oben genannten Punkte zu beantragen.

Im Juni 2024 endet die Testphase. Danach können die Poller in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 19.00 Uhr nur noch abgesenkt werden, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bewilligt wurde.

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KONTAKT

Ordnungs- und Rechtsamt

Halterner Straße 5
46282 Dorsten

verkehrswesen@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag07.00 – 13.00 Uhr