Denkmäler und Stadtgestaltung
 

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Ein altes Schloss, eine Zeche, ein nettes kleines Einfamilienwohnhaus – all das kann ein Denkmal sein. Es kann jedoch auch ein Gemeindehaus aus den 1970er Jahren sein. Ein Denkmal muss nicht schön sein, muss aber trotzdem geschützt werden.

Denkmäler unterscheidet man in bauliche Anlagen, bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler. Am Erhalt dieser besteht kraft Gesetzes ein öffentliches Interesse. Eine sinnvolle Nutzung ist hierfür obligatorisch.

Die untere Denkmalbehörde der Stadt Dorsten sorgt für die Erfassung, den Schutz und die Pflege der Denkmäler und arbeitet hier in Kooperation mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Erst nach Zustimmung können Veränderungen an Denkmälern vorgenommen werden. Eigentümer_innen erhalten in dieser Abteilung Beratung zu den Erlaubnisanträgen und können Fragen zur Denkmalpflege und steuerliche Förderung von Baumaßnahmen stellen.

Solaranlagen und Denkmäler

Solaranlagen auf Denkmälern sind möglich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Das Ministerium hat Entscheidungskriterien festgelegt, nach welchen die Untere Denkmalbehörde die PV-Anlage beurteilt. Dies ist in dem Antragsformular„Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine PV-Anlage“ zusammengefasst. Der Eingriff in die Originalsubstanz des Denkmals muss so gering wie möglich gehalten werden. Sowohl bei der Auswahl der Anlage, als auch bei der Installation und Positionierung muss darauf geachtet werden, so minimalinvasiv und reversibel wie möglich zu arbeiten. Konkret müssen auch Alternativstandorte überprüft werden.

In vielen Fällen sind Solaranlagen auf Denkmälern möglich und es gibt bereits gute Lösungen, die den Gesamteindruck des Denkmals nicht maßgeblich verändern. Dennoch bleibt eine Solaranlage auf einem Denkmal eine Einzelfallentscheidung

BildSaskia Schöfer
Beispiel PV-Anlage Alternativstandort
BildBarbara Pankoke
Beispiel PV-Anlage auf einem Denkmal
BildSaskia Schöfer
Beispiel PV-Anlage auf einem Denkmal

Pauschalmittel für die Förderung von kleinen Maßnahmen der Denkmalpflege

Mit den sogenannten Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen stellt das Land Kommunen, die eigene Fördermittel für kleinere Maßnahmen an Denkmälern vergeben möchten, zusätzliche Landesmittel zur Verfügung. Ab dem Jahr 2024 können von der Stadt Dorsten diese Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger, sowie Vereine können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Dorsten einen Antrag auf Förderung stellen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde.

Stadtgestaltung

Der Bereich Stadtgestaltung der Stadt Dorsten ist für die Pflege des Ortsbildes und die angemessene Integration von baulichen und sonstigen Vorhaben, wie Werbeanlagen, verantwortlich. Dies wird durch angemessene Gestaltungssatzungen, bzw. durch die Werbeanlagensatzung der Innenstadt sichergestellt.

KONTAKT

Planungs- und Umweltamt

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

Denkmalschutz/ Denkmalpflege/ Stadtgestaltung
Frau A. Schlierkamp
02362 66-4940
a.schlierkamp@dorsten.de

Herr A. Assmann 
02362 66-4941 a.assmann@dorsten.de