Grundsteuer-Reform 2025
Hebesätze in Dorsten bleiben unverändert. Steuerzahler werden damit um mehr als zwei Millionen Euro entlastet – auch, wenn etliche Eigentümer mehr bezahlen müssen.
Zwar werden einige (nicht alle) Hausbesitzer durch die bundesweite Grundsteuerreform ab 2025
mehr bezahlen müssen. Insgesamt aber werden die Steuerzahler in Dorsten um mehr als zwei
Millionen Euro entlastet: Der Rat der Stadt Dorsten hat am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, den
für die meisten Bürgerinnen und Bürger entscheidenden Hebesatz für die Grundsteuer B unverändert
bei 870 Punkten zu belassen.
Außerdem entschied der Rat, zunächst auch keine differenzierten Hebesätze für Wohn- und
Nichtwohngrundstücke sowie auch keine neue Grundsteuer C für baureife Grundstücke einzuführen.
Der wesentliche Grund für die städtische Zurückhaltung ist die rechtliche Unsicherheit, mit der
zahlreiche Aspekte der Reform noch behaftet sind. Bundesweit gibt es viele Widersprüche, auch
juristische Einschätzungen, aber noch kaum Urteile dazu von Gerichten.
Die Grundsteuer berechnet sich im Wesentlichen aus zwei Zahlen:
Dem individuellen Messbetrag für jede Liegenschaft, der von den Finanzämtern festgelegt wird und
der mit der Grundsteuerreform neu berechnet werden musste, sowie dem Hebesatz, den die Städte
festlegen und der für alle Eigentümer gilt. Ein Messbetrag von beispielsweise 80 Euro ergibt bei
einem Hebesatz von 870 Punkten (80 x 8,7) also eine Steuerlast von 696 Euro pro Jahr.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes soll die Reform die Ungerechtigkeit beseitigen,
dass vor allem ältere Häuser mit einem sehr niedrigen Messbetrag bewertet wurden, neu gebaute
Häuser jedoch mit immer höheren. Dies führt dazu, dass ab 2025 einige Hausbesitzer mit bisher
niedriger Grundsteuerlast diesen Vorteil verlieren und zugleich Eigentümer am oberen Rand der
Steuerhöhe entlastet werden.
Mit der Reform hat sich der politische Wille herauskristallisiert, dass sie „aufkommensneutral“ sein
soll, es also zumindest durch die Neuberechnung der Messbeträge keine Mehreinnahme geben soll.
Die Summe aller Messbeträge in Dorsten betrug vor der Reform rund 2,5 Millionen Euro. Mit dem
Hebesatz von 870 Punkten brachte das rund 22 Millionen Euro in die Stadtkasse. Mit der Reform
sinkt der „Gesamtwert“ nun auf etwa 2,3 Millionen. Um den gleichen Betrag wie vorher einnehmen
zu müssen, hätte der Hebesatz in Dorsten nach Berechnungen des Landes auf 971 Punkte angehoben
werden müssen. Der Rat hat am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, auf diese Erhöhung des
Hebesatzes zu verzichten.
Durch die Reform kommt es noch zu einer weiteren Verschiebung: Das Bundesmodell (s. g. „Scholz-
Modell“) – vorgelegt vom damaligen Finanzminister Olaf Scholz – bewertet Wohnimmobilien
tendenziell höher als Gewerbegrundstücke. Um dies auszugleichen, hatte die NRW-Landesregierung
einen Weg eröffnet, die Hebesätze geteilt anzupassen auf 868 Punkte für Wohn- und 1252 Punkte für
Nichtwohngrundstücke. Es bestehen allerdings erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
dieser differenzierten Hebesätze. Außerdem hätte der differenzierte Hebesatz von 868 Punkten
gegenüber der Beibehaltung des alten Hebesatzes von 870 Punkten für Wohngebäude nur eine
„Einsparung“ von 2 Punkten bedeutet, zugleich wäre die Grundsteuer für Nicht-Wohngebäude (dazu
zählen auch Mehrfamilienhäuser mit einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss, zum Beispiel in der
Dorstener Innenstadt) auf das Anderthalbfache gestiegen. Der Rat hat daher am Mittwoch
beschlossen, diese differenzierten Hebesätze nicht einzuführen.
Anders als bei der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – dort war das Votum noch
einstimmig – hatten sich die Grünen im Rat für die Einführung differenzierter Hebesätze
ausgesprochen.
Verzichtet hat der Rat außerdem darauf, eine neue Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute
Grundstücke einzuführen. Diese soll Eigentümer dazu bewegen, solche Flächen einer Bebauung auch
zuzuführen. Da die neuen Messbeträge allerdings zu 50 % auf den Grundstückswerten basieren (vor
der Reform nur zu 20 %) wird sich die Grundsteuer in diesen Fällen ohnehin erhöhen.
Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Ich bin dem Rat dankbar, dass er heute mit dem Beschluss zu den
Grundsteuerhebesätzen zwei klare Signale gesendet hat:
Wir haben für Dorsten eine Regelung beschlossen, die vor allem rechtssicher und verfassungsgemäß
ist. Die Grundsteuer ist für uns eine so wichtige Einnahme, dass wir uns hier keine Ungewissheiten
und Zukunftsrisiken leisten können.
Und mit der Realsenkung unserer Grundsteuereinnahmen werden die Entlastungen nochmals
verstärkt, Mehrbelastungen durch das Scholz-Modell abgefedert. Zugleich bleibt der
Entlastungseffekt dieser Reform für Gewerbegrundstücke enthalten. Auch das ist in der derzeitigen
wirtschaftlichen Situation eine wichtige Botschaft in Richtung der Unternehmen.“
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