Infoabend

400 Bürgerinnen und Bürger besuchten den Infoabend zur Errichtung einer Landesunterkunft für Flüchtlinge in Wulfen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Rund 400 Bürgerinnen und Bürger besuchten am Donnerstag den Infoabend in der St. Matthäus-Kirche zur Errichtung einer Landesunterkunft für Flüchtlinge am Rande des Gewerbegebietes Dimker Heide. Dazu hatten die Stadt Dorsten und die Bezirksregierung Münster gemeinsam eingeladen. An dem Abend sollte frühzeitig über das Vorhaben informiert werden. Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers, Kristin lütke Zutelgte als zuständige Dezernentin der Bezirksregierung und Bürgermeister Tobias Stockhoff stellten das Vorhaben vor.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Um welche Fläche geht es?

Die Zentrale Unterbringungs-Einrichtung (ZUE) soll errichtet werden auf Flurstück 352 zwischen Hessenweg und Frankenstraße unmittelbar angrenzend an das Gewerbegebiet „Dimker Heide“. Ein Teil des 15 000 Quadratmeter großen Grundstücks ist im Flächennutzungsplan (FNP) bereits als Erweiterungsfläche für Gewerbe sowie für den Bau des Dorstener Damm vorgemerkt und damit bebaubar. Eine Ergänzung ist nach Baugesetzbuch möglich. Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden. Erschlossen werden kann die ZUE über die Thüringerstraße in Höhe Allemannenallee und / oder die Frankenstraße.

Was ist eine ZUE?

Zentrale Unterbringungs-Einrichtungen werden gebaut vom Land NRW (vertreten durch die Bezirksregierungen) und nehmen „Landes-Flüchtlinge“ auf. Dies sind u. a. Menschen, die gerade erst angekommen sind und die Erstaufnahme durchlaufen haben oder die dauerhaft keine Bleibeperspektive in Deutschland haben werden. Schutzsuchende mit einer Bleibeperspektive (z. B. aus der Ukraine) werden nur kurze Zeit in der Einrichtung bleiben, bevor sie für den dauerhaften Aufenthalt einer Stadt zugewiesen werden.

Die ZUEs werden umfassend betreut. In der Einrichtung werden Kinderbetreuung und Unterricht angeboten, die Flüchtlinge erhalten dort ihre Mahlzeiten und beziehen darum auch keine Regelsätze, sondern nur kleines Taschengeld, das wöchentlich ausgezahlt wird. Es gibt eine Sanitätsstation und ärztliche Sprechstunden. Ein Sicherheitsdienst ist vor Ort, der die Einrichtung nicht nur gegen unbefugtes Betreten schützt, sondern auch nach innen und außen wirkt, um z. B. die Nachtruhe einzuhalten.

Wir soll die ZUE in Wulfen aussehen?

Geplant ist eine Wohnanlage aus mobilen Elementen mit 350 Plätzen zuzüglich 50 „Stand by-Plätzen“, die kurzfristig als „Puffer“ genutzt werden können, aber nicht dauerhaft belegt werden. Die Belegung richtet sich in allen ZUE nach der jeweils aktuellen Zusammensetzung der in NRW ankommenden Flüchtlinge. Die Nutzungsdauer ab Inbetriebnahme beträgt 10 Jahre.

Wie wurde der Standort ausgewählt?

Die Notunterkunft mit Zelthallen an der Bismarckstraße im Marienviertel wird – wie mit der Bezirksregierung und der Bürgerschaft vereinbart – zum 30.06.2024  auslaufen und abgebaut. Die Bezirksregierung ist frühzeitig auf die Stadt zugegangen, ob bestimmte Flächen für eine neue Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann. Es wurden rund 20 Flächen betrachtet und bewertet. Im Ergebnis erfüllt die nun vorgestellte Fläche alle Kriterien: Sie ist ausreichend groß, mit Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen, nahversorgungstechnisch und nahverkehrsmäßig angebunden und kann planungsrechtlich bebaut werden.

Nimmt Dorsten mit der ZUE 350 zusätzliche Flüchtlinge auf?

Nein! Die Plätze, die hier geschaffen werden, werden 1 zu 1 auf kommunale Aufnahmeverpflichtungen angerechnet. Die Zahl der Flüchtlinge, die sich in Dorsten insgesamt aufhalten werden, wird sich dadurch also nicht ändern. Sie wird nicht größer, sie wird aber auch nicht kleiner, wenn keine ZUE gebaut wird.

Welche Vorteile hat die Stadtgesellschaft durch die Einrichtung einer ZUE?

·         Die hier zentral untergebrachten Menschen werden vollständig vom Land betreut und versorgt – und das intensiver und besser, als die Stadt dies in vielen dezentralen Unterkünften und Wohnungen leisten könnte.

·         Die Sicherheit sowohl nach innen wie nach außen ist durch die Betreuung deutlich höher, als wenn 350 Flüchtlinge dezentral untergebracht werden müssten. Eine zentrale ZUE kann von Polizei und Ordnungsdienst intensiver begleitet werden.

·         Die Stadt muss damit keine Unterkünfte schaffen für 350 Flüchtlinge, die ihr ansonsten als Kommune zugewiesen würden. Es entstehen daher weniger Baukosten oder Mietkosten. Aktuell gibt es noch rund 150 freie Plätze in städtischen Unterkünften. Für die 200 weiteren Menschen müssten dann Wohnungen auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt angemietet werden oder Notunterkünfte etwa in Turnhallen eingerichet werden.

·         Die Kinder, die hier mit ihren Familien einquartiert werden, sind nicht schulpflichtig (das werden sie erst nach Zuweisung in eine Kommune) und haben keinen Anspruch auf Kindergartenplätze. Dies entlastet Schulen und Kindergärten in Dorsten erheblich.

·         Die Stadt muss für die Betreuung kein eigenes Personal vorhalten. Dadurch spart der Dorstener Steuerzahler erhebliche Mittel ein.

Welchen Einfluss kann die Stadt auf die ZUE nehmen?

Der Stadt Dorsten war es an den bisherigen Standorten Gerhart-Hauptmann-Schule im Marienviertel und Altes Petrinum in der Feldmark wichtig, dass die Betreuung die höchstmögliche Qualität erreicht. Sie verzichtet darum auf Pachtzahlungen, stellt der Bezirksregierung Flächen und Gebäude kostenlos zur Verfügung, hat dafür Vereinbarungen getroffen z. B. zu einem wirksamen Umfeldmanagement, das auf Hinweise und Beschwerden sofort reagiert.

Dies hat bisher sehr gut funktioniert, sowohl im Marienviertel, wo mitten in einem Wohngebiet in der Spitze bis zu 1000 Menschen untergebracht waren, wie auch in der Feldmark (350 Plätze), wo unmittelbar neben der ZUE zwei Kindergärten bestehen und bis zum letzten Jahr auch zwei Hauptschulen und heute eine Förderschule und die Familienbildungsstätte.

Gibt es zum Standort noch Alternativen?

Die Stadt hat bei Ihrer Suche keine andere Fläche identifizieren können, die für eine ZUE mit 350 Plätzen geeignet wäre, ist aber offen für andere Vorschläge, die geprüft würden. Die Fläche muss mindestens 7000 bis 8000 Quadratmeter groß und gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten grundsätzlich bebaubar sein.

https://www.dorsten.de/wirtschaft-und-wohnen/planung-and-umwelt/flaechennutzungsplan

Außerdem muss die Fläche grundsätzlich und auch kurzfristig verfügbar sein durch Kauf oder Pacht. Die Errichtung einer ZUE im Außenbereich ohne Anschluss an einen Siedlungsraum ist rechtlich nicht zulässig.

Ist die ZUE schon „beschlossene Sache“?

Nein! Die Stadtverwaltung hat das Vorhaben aber in Abstimmung mit der Bezirksregierung soweit  geprüft, dass es grundsätzlich beschlossen werden kann. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Stadt Dorsten. Der aktuelle Zeitplan dafür: Eine Beschlussvorlage wird voraussichtlich Ende Mai für die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Juni im Ratsinformationssystem der Stadt Dorsten auf https://dorsten.gremien.info/ veröffentlicht. Der Rat der Stadt Dorsten berät diese Vorlagen dann in seiner Sitzung am 19. Juni. Trifft der Rat diesen Beschluss, beginnt eine voraussichtlich 12 bis 15 Monate dauernde Planungs- und Realisierungsphase, in der zahlreiche Fragen noch zu klären sind. Die Inbetriebnahme der Unterkunft wäre dann um den Jahreswechsel 2025 / 2026 herum realistisch. Aktuell sieht die Stadt für die Planungsphase keine Fragestellungen, die nicht zu lösen wären.

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