Abgabenbescheide 2025
Bescheide über Grund- und Hundesteuern sowie Gebühren für Abfall- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst werden verschickt.
Die Stadtverwaltung Dorsten verschickt in diesen Tagen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025.
Weil mit der Aufbereitung der Daten bereits im Dezember 2024 begonnen werden musste, sind nur Vorgänge berücksichtigt, die bis zum Stichtag 15. Dezember 2024 bearbeitet werden konnten. Zu danach eingegangenen Anträgen oder Mitteilungen werden ab dem 13. Januar 2025 Änderungsbescheide versandt.
Wer Einwendungen gegen den Bescheid geltend machen möchte, kann Widerspruch erheben. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide.
In vielen Fällen können Unstimmigkeiten allerdings auch unbürokratisch behoben werden. Wer das Gefühl hat, dass Daten durch Missverständnis, Rechenfehler, Zahlendreher oder aufgrund einer anderen offenbaren Unrichtigkeit falsch sind, sollte Kontakt mit der Steuerabteilung aufnehmen.
Melden Sie sich möglichst telefonisch oder per E-Mail (neue E-Mail-Adresse: steuern@dorsten.de oder Fax (02362 66-5722).
Bei telefonischen Rückfragen, insbesondere bei Anfragen zu der Grundsteuerveranlagung, nutzen Sie bitte ausschließlich die Telefonnummer der Hotline 02362 66-3555. Die Steuerabteilung hat zwar in diesem Jahr das Personal für telefonische Rückfragen aufgestockt. Trotzdem kann es erfahrungsgemäß wegen zahlreicher Anfragen zu Wartezeiten kommen. Falls Sie eine persönliche Vorsprache für erforderlich halten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Anfragen möglichst rasch zu beantworten. Die Antwort kann dennoch einige Tage dauern. Hierfür bittet die Verwaltung um Verständnis.
Falls Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dem Abgabenbescheid ein Vordruck für das Sepa-Lastschriftmandat beigefügt. Mit einer Einzugsermächtigung wird die Arbeit der Stadtkasse erleichtert, da fällige Beträge automatisiert eingezogen und verbucht werden können. Sie können damit auch Kosten für einen Zahlungsverzug vermeiden.
Sollten Sie sich aufgrund besonderer Umstände außerstande sehen, rechtzeitig zu zahlen, können Sie einen Stundungsantrag stellen. Ein solcher Antrag ist vor Fälligkeit einer Zahlung einzureichen. Umstände für Zahlungsschwierigkeiten sind darzulegen und nachzuweisen.
Falls ein Lastschriftmandat erteilt ist, ist dies auf dem Abgabenbescheid vermerkt. Sollte nach Erstellung der Bescheide eine Änderung der Bankverbindung mitgeteilt worden sein, wird dies von der Stadtkasse berücksichtigt.
Hier einige Hinweise zur Entwicklung bei den einzelnen Abgaben:
- Die Grundsteuern werden erstmals nach der Neubewertung aller Immobilien und Grundstücke durch die Finanzämter erhoben. Der städtische Hebesatz, der auf diese Messbeträge angewendet wird, bleibt unverändert bei 870 Punkten. Die Stadt Dorsten entlastet die Grundsteuerzahler_innen in Dorsten damit um mehr als zwei Millionen Euro. Im Einzelfall kommt es allerdings durch die bundesweite Neubewertung zu Verschiebungen, also sowohl zu individuellen Entlastungen wie auch Mehrbelastungen, die ausschließlich auf die neuen Messbeträge zurückzuführen sind. Ausführliche Informationen dazu gibt es auf www.dorsten.de/gba. Dort werden die Gründe für die Grundsteuerreform, die Auswirkungen daraus und die in Dorsten dazu gefassten Beschlüsse auch in einem Video erläutert.
- Die Hundesteuer bleibt unverändert.
- Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
- Die Restmüllgebühr bleibt mit 2,18 Euro je Liter Müllvolumen jährlich unverändert.
- Die Gebühr für die Biomülltonne bleibt mit 0,52 Euro je Liter Müllvolumen unverändert.
- Die Abwassergebühr für Schmutzwasser steigt um 65 Cent auf 3,54 Euro je Kubikmeter.
- Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung sinkt um 8 auf 83 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche.
- Die Straßenreinigungsgebühren für die Sommerwartung und die Winterwartung bleiben unverändert.
Weitere Infos zu den Grundbesitzabgaben und zu den Gebührenberechnungen im Internet auf der Seite www.dorsten.de/gba .
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