Kreis Recklinghausen sucht neue Naturdenkmale 

Bürger können Vorschläge einreichen
 

Bemerkenswerte und einzigartige Bäume können und sollen in Deutschland als Naturdenkmale unter einen besonderen Schutz gestellt werden. So auch im Kreis Recklinghausen. Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung ruft deshalb nun alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Vorschläge für potentielle neue Naturdenkmale im bebauten Innenstadtbereich einzureichen. Diese können sowohl auf privaten Flächen als auch im öffentlichen Raum stehen, sollten jedoch öffentlich einsehbar sein.

Im Kreis Recklinghausen gibt es zurzeit 109 sehenswerte und schützenswerte Naturdenkmale Bäume und Findlinge, 39 von ihnen liegen im Innenbereich, also im bebauten Bereich der Städte. Diese sind über die sogenannte "Innenbereichsverordnung" geschützt. Alle 20 Jahre muss diese Verordnung durch die Untere Naturschutzbehörde neu erstellt und durch den Kreistag verabschiedet werden. 2023 läuft die aktuelle Verordnung aus.

"Leider haben wir im Laufe der Jahre einige Bäume durch Krankheiten und altersbedingte Schäden verloren, sodass wir uns sehr freuen, mit der neuen Verordnung wieder neue Bäume unter besonderen Schutz stellen zu können", sagt Ulrike Mathes von der Unteren Naturschutzbehörde. "Alte und markante Bäume prägen oft ihre Umgebung und sind so wichtiger Bestandteil des Stadtbildes sowie der Stadt- und Kulturgeschichte."

Was ein Naturdenkmal ausmacht

Woran aber erkennt man Bäume, Findlinge oder eine Gruppe, die unter Schutz gestellt werden können?

Als Naturdenkmal geschützt werden Bäume oder Baumgruppen, die sich durch ihre Seltenheit in Art, Wuchsform oder Erscheinung deutlich von anderen Bäumen im innerstädtischen Bereich abheben. In der Regel sind das auffällige große, besonders alte oder außergewöhnlich oder auffällig natürlich gewachsenen Bäume. "All diese Bäume werden in ihrer Besonderheit und Einzigartigkeit aber auch Schönheit wahrgenommen und prägen das Bild eines Wohn- und Lebensumfeldes. Sie tragen damit auch zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt bei und vermitteln damit ein Gefühl von Heimat."

Einige Bäume sind unmittelbar mit besonderen Orten verbunden, zum Beispiel zentralen Plätzen, Kirchen oder historischen Gebäuden, und bilden in dieser Kombination ein erhaltenswertes kulturhistorisches und oft auch wirtschaftlich bedeutendes Ensemble.

Findlinge können ein Naturdenkmal werden, wenn sie in ihrer Lage und ihrem Aussehen Zeugnis geben von der Geschichte. "Viele Findlinge wurden beispielsweise während der Eiszeiten von Gletschern aus dem Norden Europas bis zu uns transportiert und bekamen so über Jahrtausende ihre einzigartige Form", weiß Mathes.

Der Schutzstatus eines Naturdenkmals

Unter Schutz gestellt werden das Naturdenkmal sowie die unmittelbare Umgebung. Alle Handlungen, die zur Schädigung des Naturdenkmals führen können, sind dann verboten. Das bedeutet auch, dass der Eigentümer nicht mehr frei über die Gestaltung der Fläche verfügen kann. Im Gegenzug muss er sich aber auch nicht mehr um die Pflege des Baumes kümmern. Naturdenkmale werden durch den Kreis Recklinghausen regelmäßig kontrolliert, notwendige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt.

Jetzt Vorschläge einreichen

"Natürlich habe auch wir uns bereits Gedanken gemacht über mögliche Naturdenkmale und die Stadtverwaltungen aufgefordert, uns Bäume oder Findlinge zu benennen. Aber am Ende kennt niemand die Städte und ihre Bäume besser als diejenigen, die dort leben", so Mathes. "Wir freuen uns über alle Vorschläge, die den genannten Vorgaben entsprechen".

Am einfachsten geht das online über ein Beteiligungsportal. Den Link und weitere Infos gibt es auf www.kreis-re.de/naturdenkmale. Alternativ können sich Bürgerinnen und Bürger auch per E-Mail an naturdenkmale@kreis-re.de an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Vorschläge per Post können an die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst Umwelt mit dem Stichwort "Naturdenkmale" gesendet werden. Einsende-Frist ist der 02.01.2023

Ulrike Mathes: "Im Anschluss wird die untere Naturschutzbehörde die eingegangenen Vorschläge prüfen und die Objekte, die schutzwürdig sind, in den Entwurf der Verordnung aufnehmen."

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