Sicherheit bei Veranstaltungen

Ordnungs- und Rechtsamt der Stadt Dorsten entwickelt Konzeption für eine realistisch leistbare Absicherung von Veranstaltungen. Besucher_innen tragen dabei auch Eigenverantwortung.

BildStadt Dorsten
Das Bild zeigt (v.l.) Christoph Fortmann (Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes), Erste Beigeordnete Nina Laubenthal, Bürgermeister Tobias Stockhoff und Sven Bartmann (Abteilungsleiter Allgemeine Ordnung) mit den Schildern, die künftig unterschiedlich abgesicherte Gefahrenräume bei Veranstaltungen kenntlich machen.

Die Anschläge auf Veranstaltungen unter freiem Himmel haben in den letzten Monaten die Veranstaltungsauflagen durch Polizei und Ordnungsbehörden deutlich erhöht und zugleich eine Diskussion ausgelöst, wie Veranstalter und Ordnungsämter Veranstaltungen noch effektiv und zugleich realistisch leistbar absichern können. Das Ordnungs- und Rechtsamt der Stadt Dorsten hat dazu eine Konzeption erstellt, nach der künftig bei Open-Air Veranstaltungen wie Stadtfesten, unserem Rosenmontagszug oder den Schützenfesten „Gefahrenräume“ definiert und kenntlich gemacht werden. Besucher_innen können dann mit ihrem Aufenthaltsort zugleich das individuelle Maß an Sicherheit selbst bestimmen.

„Der Staat hat natürlich die Aufgabe, Gäste von öffentlichen Veranstaltungen bestmöglich zu schützen. Die Attentate mit Fahrzeugen  haben uns aber gezeigt, wie verwundbar große Menschenmassen sind und wie herausfordernd es ist, sie möglichst wirksam z. B. auf einem langen Umzugsweg zu schützen,“ sagt Nina Laubenthal, Erste Beigeordnete und zuständige Ordnungsdezernentin, und ergänzt: „Die Planungen für die Rosenmontagszüge waren ein schwieriger Spagat gibt zwischen der maximalen Sicherheitserwartung und der realistischen Leistungsfähigkeit von Vereinen. Der Umzug in Dorsten beispielsweise hätte ohne die Unterstützung der Stadt Dorsten mit fast 80 Einsatzkräften und zahlreichen Fahrzeugen sowie der Verkürzung der Zugstrecke so nicht stattfinden können.“

Die Dorstener Konzeption für Veranstaltungen im Freien sieht künftig drei Kategorien von „Gefahrenräumen“ vor. In diesen wird – abgestimmt auf die jeweilige Veranstaltung und die örtlichen Gegebenheiten – durch individuell festzulegende Maßnahmen und Schutzvorkehrungen ein unterschiedliches Maß an Sicherheit innerhalb der Veranstaltungsfläche geschaffen: In Kategorie 3 („orange“) besteht das geringste Schutzniveau, in Kategorie 1 („grün“) das höchste. Ausgeschildert werden die Gefahrenräume mit dem als Verkehrszeichen bekannten „Gefahren-Dreieck“. Gäste eines Events müssen dann nach persönlicher Risikobewertung entscheiden, wo sie sich aufhalten oder wie sie sich verhalten.

„Die Gefahrenräume und die jeweils nötigen Maßnahmen gibt es nicht von der Stange“, sagt Christoph Fortmann, Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes, „sondern werden in jedem Einzelfall festgelegt. Dabei schauen wir uns genau an, um was für eine Art von Veranstaltung handelt es sich, an welchen Stellen ist mit wie vielen Gästen zu rechnen, und wie sind die örtlichen Gegebenheiten.“ Die Ordnungsbehörde führt für eine Veranstaltung zunächst eine Gefährdungsanalyse durch, die auch den Orientierungsrahmen des Landes berücksichtigt. In einem Koordinierungsgremium werden dann die Gefahrenräume der drei Kategorien und die notwendigen Maßnahmen festgelegt. Diesem Gremium gehören Ordnungsamt, Verkehrsabteilung, Feuerwehr und Polizei immer an, weitere Fachleute sowohl aus dem Rathaus wie auch externe können nach Bedarf eingebunden werden.

Der zuständige Abteilungsleiter Sven Bartmann, im Ordnungs- und Rechtsamt unter anderem für die Sicherheit von Veranstaltungen mitverantwortlich, verdeutlicht die Konzeption an praktischen Beispielen: „Wir müssen in Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstalter analysieren, welche Gefahren denkbar sind und wo wir diese stark oder weniger stark abwehren.“ Als Beispiel nennt Bartmann den Rosenmontagszug, bei dem Anfang März erste Erfahrungen mit dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis gesammelt werden konnten. „Hier könnte es künftig an einigen Stellen Schutz vor zufahrenden Autos geben, aber eben nicht an der gesamten Strecke. An kleinräumigen Orten wie Festzelten kann durch Zugangskontrollen, einen ständigen Ordnungsdienst oder auch Kontrolle mitgeführter Gegenstände der höchstmögliche Schutz auch gegen Angriffe mit Handwaffen gewährleistet werden“, so Bartmann.

„Die Diskussion über die Sicherheit im öffentlichen Raum und über den Schutz vor Anschlägen ist von zentraler Bedeutung für das öffentliche Leben in unserer Gesellschaft“, betont Bürgermeister Tobias Stockhoff. „Wir müssen hier unbedingt ein in mehrfacher Hinsicht vernünftiges Maß finden. Ein Maß, das für unsere Bürgerinnen und Bürger den leistbaren bestmöglichen Schutz bietet, Vereine und Veranstalter dabei nicht überfordert und das Ehrenamt damit erdrosselt. Ein Maß, mit dem zugleich die Besucherinnen und Besucher auch in eine Mitverantwortung für die eigene Sicherheit genommen werden.“

„Ich bin den Kolleginnen und Kollegen im Ordnungs- und Rechtsamt außerordentlich dankbar, dass wir die erhöhten Sicherheitserwartungen und -bemühungen bei unserem Rosenmontagszug einmal exemplarisch in der Maximal-Variante gemäß des Orientierungsrahmens der Polizei durchexerziert und parallel dazu dieses Konzept entwickelt haben“, ergänzt der Bürgermeister. „Nachdem das Thema zuletzt auch kontrovers diskutiert wurde, ist diese Dorstener Konzeption nach meiner Meinung eine gute Lösung, um eine gemeinsame Linie für alle Beteiligte zu finden, die beispielgebend sein kann für Veranstaltungs- und Versammlungsformate im ganzen Land, auch bei Demonstrationen“, so Bürgermeister Tobias Stockhoff. „Die Stadt Dorsten hat damit einmal mehr bewiesen, dass sie konstruktiv-kritisch mit solchen Herausforderungen umgeht.“    

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