Infos für Geflüchtete und Zugewanderte
- „Serviceheft“ für Geflüchtete aus der Ukraine
- Ausländerbehörde ist die erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
- Freier Wohnraum für Flüchtlinge kann online hier gemeldet werden
- Landesregierung sucht ukrainische Lehrkräfte. Mehrsprachige Infos dazu hier
- Achtung Tollwut: Wichtige Hinweise zu Haustieren aus der Ukraine
- Stadt sucht Menschen, die Ukrainisch oder Russisch sprechen, als Dolmetscher
- Sprache, Bildung und Erziehung, Sport und Freizeit:
- Paul-Gerhardt-Haus ev. FBS: Programm
- Kursangebote - FBS Dorsten-Marl
- VHS Dorsten: VHS
- Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher
Für Kinder und Jugendliche besteht in Deutschland Schulpflicht.
- Die Schulpflicht besteht unabhängig vom Aufenthaltsstatus
- Die Schulpflicht gilt für alle Kinder und Jugendlichen in einem bestimmten Alter
- Die Erfüllung der Schulpflicht ist darauf ausgerichtet, einen Schulabschluss zu erhalten
Die Aufnahme an Schulen richtet sich grundsätzlich nach den Altersstufen.
- Primarstufe: Alter 6 – 10, Klassen 1 – 4: nächstgelegene Grundschule
- Sekundarstufe I: Alter 10 – 15, Klassen 5 – 10: weiterführende Schule (Realschule, Gymnasium) in der Kommune des Wohnortes
- Sekundarstufe II: Alter 16 – 18: Gymnasien, Berufskollegs im Kreis Recklinghausen (Paul-Spiegel-Berufskolleg, Dorsten), Beschulung in Internationalen Förderklassen
Grundschulkinder besuchen die ihrer Wohnung oder Unterkunft nächstgelegene Grundschule. Infos dazu in der Schulverwaltung bei Frau Hefner, E-Mail martina.hefner@dorsten.de, Telefon 02362 66-3884.
Eltern von Kindern und Jugendlichen, die eine weiterführende Schule (ab Klasse 5) besuchen, wenden sich an die Seiteneinsteigerberatung bei der Kreisverwaltung Recklinghausen, Frau S. Thibo, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, Telefon 02361 / 53-2494, E-Mail: s.thibo@kreis-re.de
Neu zugewanderte Jugendliche an den Berufskollegs im Kreis Recklinghausen
Die Berufskollegs des Kreises nehmen neu zugewanderte Jugendliche in Internationale Förderklassen (IFK) auf (Alter 16 – 18 Jahre.
Neu zugewanderte Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Berufskollegs besuchen. Hier liegt der Schwerpunkt neben dem Erlernen der deutschen Sprache darauf, eine berufliche Orientierung zu erhalten. Auskunft erteilt ebenfalls Frau S. Thibo.
Ausführliche Informationen erhalten Sie über den Link:
Wichtig für die Anmeldung in den Schulen ist eine vorherige Terminvereinbarung!
- Sachspenden werden erst dann gesammelt, wenn es konkrete Bedarfe gibt
- Informationen zur Schulpflicht für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Welt verstört und eine weltweite Welle der Solidarität ausgelöst. Auch in Dorsten wurden und werden Spenden gesammelt und Geflüchtete aufgenommen.
Dazu folgende Hinweise, wie Bürgerinnen und Bürger am besten helfen können und worauf zu achten ist:
Aufnahme von Flüchtlingen:
Die Stadt Dorsten bereitet sich intensiv darauf vor, auch eine große Anzahl von Geflüchteten unterbringen zu können. Sie hat Kontakt mit Wohnungsgesellschaften aufgenommen und Leerstände vorgemerkt.
Wer privat Wohnraum (Häuser, Wohnungen, Zimmer) zur Verfügung stellen möchte, kann diesen über ein Formular hier online melden. Bei Bedarf wird die Stadt Dorsten Kontakt aufnehmen.
Anlaufstelle für Geflüchtete und Kontaktpersonen vor Ort:
Erste Anlaufstelle für Geflüchtete, Kontaktpersonen und Betreuer ist die Ausländerbehörde
unter der Rufnummer 02362 66-3796
erreichbar Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Kontaktaufnahme möglich per Mail an
auslaenderbehoerde@dorsten.de
Von hier aus werden alle weiteren Fragen koordiniert.
Wenn Geflüchtete Tiere mitbringen: Wichtige Hinweise!
In der Ukraine existiert noch die für Mensch und Tier tödliche Tollwut. Darum müssen die Tiere zunächst in Quarantäne bleiben und geimpft werden. Detaillierte Hinweise gibt es hier.
Dolmetscher für Ukrainisch und Russisch gesucht
Die Stadt bittet Dorstenerinnen und Dorstener, die russisch oder ukrainisch sprechen, sich gegebenenfalls als ehrenamtliche Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Sollten tatsächlich in kurzer Zeit viele Flüchtende hier eintreffen, könnte es sehr kurzfristig zu einem großen Bedarf kommen. Wer sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellen möchte, sende bitte eine kurze Mail mit den Kontaktdaten an sozialamt@dorsten.de .
Der Kreis Recklinghausen hat über Jahre einen Sprachmittler-Pool aufgebaut. Bitte geben Sie bei einer Meldung als Dolmetscher auch an, ob Sie sich vorstellen können, dauerhaft auch in diesen Pool aufgenommen zu werden. Die Stadt Dorsten würde die Daten dann weitergeben. Infos zum Sprachmittlerpool:
www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Leben_und_Wohnen/Kommunales_Integrationszentrum/_Sprachmittlerpool
Geldspenden:
Diese werden absehbar am dringendsten benötigt – sei es für akute Hilfen vor Ort in der Ukraine, in den Aufnahmelagern der Nachbarländer, die Unterbringung und Ausstattung von Flüchtlingen in Deutschland oder Wiederaufbauhilfen nach einem Ende der Kampfhandlungen. Spenden für die Dorstener Sammlung können eingezahlt werden an Stadt Dorsten, Sparkasse Vest, IBAN: DE 46 4265 0150 0010 0007 01, Verwendungszweck „Ukraine-Hilfe“. Für Spenden, die ab Donnerstag, 24. März, eingehen, wird die Stadt keine Quittungen mehr ausstellen. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt reichen Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen (z. B. Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder PC-Ausdruck bei Online-Banking). Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Sachspenden:
Sachspenden werden derzeit noch nicht zentral angenommen, da die genauen Bedarfe unbekannt sind. Sollten konkrete Sachspenden benötigt werden, wird die Stadt in Abstimmung mit Partnern die Sammlung und Verteilung koordinieren. Wer glaubt, gute Sachspenden zu haben, wird gebeten, diese zunächst zu Hause aufzubereiten (reinigen, nach Größe sortieren, handlich und geschützt verpacken, Verpackung beschriften) und zu lagern, damit Sachspenden im Bedarfsfall zielgerichtet und schnell abgerufen werden können. Wichtig ist, dass die Hilfe koordiniert erfolgt, damit nicht Dinge die Lagermöglichkeiten blockieren, die aktuell nicht benötigt werden.
Beratungsmöglichkeiten
Die Bundesagentur für Arbeit gibt auf Ihrer Website eine umfassende Übersicht über die unterschiedlichsten Beratungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Neben Informationen zu Aufenthalt, Wohnen und finanzieller Unterstützung werden auch Informationen zu Kinderbetreuung, den Schulbesuch und zuletzt Arbeit und Sozialleistungen aufgeführt:
Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)