Straßenreinigung
Straßen, Gehwege und Plätze im gesamten Dorstener Stadtgebiet unterliegen der Reinigungspflicht. Diese Pflichten sind sowohl auf die Stadt als auch auf die Anlieger verteilt.
Die genauen Aufgaben der Stadt und der Anlieger sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dorsten nachzulesen. Abhängig von Sommer oder Winter kommen auf die Beteiligten unterschiedliche Aufgaben zu.
Weitere Informationen zu den Anliegerpflichten rund um Gehweg- und Straßenreinigung finden Sie hier in einem übersichtlichen Flyer.
Sommerwartung
Zur Sommerwartung der Straßen und Gehwege gehört das Entfernen aller Verunreinigungen, die die Hygiene beinträchtigen oder die eine Gefahr darstellen. Die Anlieger und die Stadt müssen also nicht nur den Gehweg bzw. die Straße kehren.
Sie müssen auch Abfall, Laub, Eicheln und alle anderen Dinge beseitigen, die nicht auf Gehweg und Straße gehören.
Und auch Gräser, die aus den Fugen wachsen oder überwuchernde Pflanzen müssen von den Anliegern entfernt bzw. kurzgeschnitten werden.
Winterwartung
Das Winterdienst-Team der Stadt Dorsten ist ab dem 1. November bei Schnee und Eis einsatzbereit. Für den Entsorgungsbetrieb, die Abteilungen „Straßenunterhaltung“ und die „Grünflächenpflege“ des Tiefbauamtes gilt dann bei entsprechender Wettervorhersage eine Rufbereitschaft.
Die Stadt Dorsten ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen die Fahrbahnen von verkehrsreichen Durchfahrtsstraßen zu streuen. Dazu wurde in einem sogenannten Streuplan festgelegt, welche Straßen in welcher Reihenfolge gestreut werden.
Der schneereiche Februar 2021 hat jedoch gezeigt, dass diese gesetzliche Verpflichtung extreme Situationen nicht ausreichend berücksichtigt. Aufgrund von Schneeverwehungen konnten Feuerwehr und Krankentransporte insbesondere in ländlichen Bereichen nur zum Einsatzort kommen, weil engagierte Landwirte und Lohnunternehmen in Eigeninitiative mit Traktoren und Großfahrzeugen geholfen haben, die Straßen zu räumen.
Um solche Situationen zukünftig besser zu bewältigen, wurde beschlossen, den Einsatzbereich bei extremen Wetterlagen zu erweitern. Die Winterwartung wird dann auch auf Hauptstrecken des ÖPNV, auf verkehrswichtige Straßen z. B. in vielen Gewerbegebieten und auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ausgedehnt. Zudem wurde mit verschiedenen Lohnunternehmern vereinbart, dass sie die Stadt Dorsten bei Extremwetterlagen im Winterdienst unterstützen.
Die Stadt setzt für den Winterdienst sechs Großfahrzeuge auf der Straße ein. Acht Kleinfahrzeuge räumen darüber hinaus auf Rad- und Fußwegen, in der Fußgängerzone und auf den Hauptverbindungswegen den Schnee.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, sind rund 1100 Tonnen Salz und 200 Tonnen Split eingelagert. Hinzu kommen noch 25.000 Liter Sole, die seit dem Winter 2020/2021 eingesetzt wird. Außerdem sind zusätzliche Streugeräte und Schneepflüge angeschafft worden.
Ab November werden die für den Winterdienst verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen täglich per E-Mail mit aktuellen Wettermeldungen versorgt. Wenn mit Schnee- oder Eisglätte zu rechnen ist, wird ab 4 Uhr Winterdienst geleistet. Falls die Wetterlage unklar ist, wird morgens eine Kontrollfahrt gemacht, bei Bedarf werden die Kolleginnen und Kollegen dann zum Winterdienst gerufen.
Am Ende gilt aber auch hier und in anderen Extremsituationen: Die Selbst- und Eigenhilfe ist unerlässlich bei der Bewältigung von starken Schneefällen. Außerdem verweist die Stadt Dorsten auf die Winterdienstpflicht auf Gehwegen durch die Anwohnerschaft.
Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50m vom Schnee und Eis zu räumen.
Geeignete Mittel, um den Schnee zu beseitigen sind Schneeschieber, Besen und abstumpfende Streumittel. Der Einsatz von Salz ist nur erlaubt bei Eisregen oder auf steilen Treppen, Rampen und Brücken.
Wenn der Schnee zwischen 07.00 und 20.00 Uhr fällt, muss er unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beseitigt werden. Das gilt auch bei entstandener Glätte.
Fällt der Schnee erst nach 20.00 Uhr, muss er werktags bis 07.00 Uhr des Folgetages geräumt werden. An Sonn- und Feiertagen muss er bis spätestens 09.00 Uhr beseitigt sein. Auch diese Regelung gilt für Eisglätte.
Und wohin mit dem Schnee? Schieben Sie den Schnee auf die Seite des Gehweges, die an die Fahrbahn grenzt. Notfalls kann der Schnee auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Letztlich sollten Fußgänger und Autofahrer nicht mehr als notwendig behindert werden.
Und der Schnee, den Sie auf Ihrem Grundstück zusammenschieben, muss auf Ihrem Grundstück bleiben. Er darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn gelagert werden.
Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger im Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten unter der Rufnummer 02362 66-5603 oder auf der Webseite der Stadt Dorsten:
Laubentsorgung
In jedem Herbst stellen wir uns die Frage: Wohin mit dem Laub?
Bürger und Entsorgungsbetrieb versuchen gleichermaßen, die Laubberge zu beseitigen. Dabei sind die Pflichten unterschiedlich verteilt. Der Entsorgungsbetrieb ist für die Reinigung der Straßen zuständig (bis auf wenige Ausnahmen). Für die Reinigung der Gehwege sind die Dorstener Bürger und Bürgerinnen verantwortlich.
Und wer reinigt die Radwege?
Sofern die Straße durch die Stadt gereinigt wird und der Radweg durch einen Strich oder einen Bordstein oder eine farblich unterschiedliche Pflasterung vom Gehweg getrennt ist, wird auch der Radweg durch die Stadt gereinigt. In allen anderen Fällen obliegt die Reinigung der Radwege den Anliegern. Weitere Details zur Straßenreinigung sind in der Satzung geregelt.
Es hat sich eingebürgert, das Laub in den Rinnstein zu fegen. Hier verstopft es jedoch oft die Gullis, so dass es bei starkem Regen zu Verstopfungen kommt. Besser sollte das Laub direkt auf der Baumscheibe oder neben dem Baum zu einem großen Haufen zusammengefegt werden.
Die Anlieger können am Straßenrand aber auch Laubboxen oder Laubkörbe aufstellen, wie man sie aus den Nachbarstädten kennt. Wird das Laub darin gesammelt, kann es vom Wind nicht mehr auseinandergeweht werden. Die Leerung erfolgt ebenfalls durch den Laubsauger.
Der Entsorgungsbetrieb stellt in jedem Jahr ab Ende September ca. 300 öffentliche Laubcontainer auf. Dies geschieht an Straßen mit besonders vielen städtischen Bäumen. Diese Container sind nur für das Laub der Straßenbäume vorgesehen.
Für Laub von Privatgrundstücken stellt der Entsorgungsbetrieb gebührenpflichtige Laubcontainer zur Verfügung.
Darüber hinaus können Gartenabfälle ganzjährig z.B. beim Entsorgungsbetrieb, An der Wienbecke15, kostenlos abgegeben werden (max. 2cbm).
Unter der Rufnummer 02362 66-5603 oder unter r.langenbusch@dorsten.de beantworten die Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes Ihre Fragen rund um die Laubabfuhr.
Papierkörbe
Auch wer zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, hat gelegentlich Abfall zu entsorgen. Kaffeebecher, Limodosen, Pommesschalen, Hamburgerschachteln, Wasserflaschen, Tempotücher, Kippen, Kaugummis u.s.w.
Diese „Unterwegsabfälle“ gehören nicht in den Straßengraben. Sie sollten auch nicht in den Gulli gestopft werden, denn der kann verstopfen. Solche Abfälle gehören in die öffentlichen Papierkörbe.
Müllablagerungen
Illegale Ablagerungen von Müll können Sie über die Telefonnummer 02362 66-5656 melden.