Straßenreinigung

 

Straßen, Gehwege und Plätze im gesamten Dorstener Stadtgebiet unterliegen der Reinigungspflicht. Diese Pflichten sind sowohl auf die Stadt als auch auf die Anlieger verteilt.

Die genauen Aufgaben der Stadt und der Anlieger sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dorsten nachzulesen. Abhängig von Sommer oder Winter kommen auf die Beteiligten unterschiedliche Aufgaben zu.

Weitere Informationen zu den Anliegerpflichten rund um Gehweg- und Straßenreinigung finden Sie hier in einem übersichtlichen Flyer.
 

KONTAKT

Entsorgungsbetrieb  

An der Wienbecke 15
46284 Dorsten

info@ebd-dorsten.de

Ronny Langenbusch
02362 66-5603
r.langenbusch@dorsten.de

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Verwaltung:

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr


Wertstoffhof:

Montag08.00 – 17.45 Uhr
Dienstag08.00 – 17.45 Uhr
Mittwoch 08.00 – 17.45 Uhr
Donnerstag08.00 – 17.45 Uhr
Freitag08.00 – 17.45 Uhr
Samstag08.00 – 13.45 Uhr