Bezirkstelle Dorsten

 

Herzlich Willkommen auf der Seite der Bezirksstelle Dorsten des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Bezirksstelle in Dorsten erreichen. Die Bezirksstelle des Jobcenters in Dorsten wird geleitet von Klaus Lammers und Jürgen Backhaus.

Organisatorisch und personell verantwortlich ist die Stadt Dorsten, vertreten durch den Bürgermeister.
 

Dienstleistungen und Informationen

Antragsaufnahme

Das Jobcenter ist Ihr Ansprechpartner für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) in Dorsten. Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie erwerbsfähig sind und selbst aus eigenen Kräften und Mitteln, zum Beispiel durch Einkommen, Vermögen, Leistungen Angehöriger oder anderer vorrangiger Sozialleistungsträger, den notwendigen Lebensunterhalt nicht bestreiten können.

Jede Antragstellung setzt eine Klärung Ihrer persönlichen Situation voraus. Die Antragsannahme erfolgt deshalb ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch im Rahmen eines vereinbarten Termins bei Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie aufgrund Ihrer Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Wir versuchen aber auch, Ihnen dabei zu helfen vorrangige Ansprüche geltend zu machen.

Das Internet kann und soll den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Anregungen und Hinweise sind ausdrücklich erwünscht, um einen immer gleichbleibend guten und aktuellen Service für alle Bürgerinnen und Bürger bieten zu können.

Für Beratungsgespräche mit Ihren Ansprechpartnern vereinbaren Sie bitte immer vorher einen Termin.

Zur Antragsaufnahme sind folgende Unterlagen immer mitzubringen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Aktuelle Miet- und Heizkostennachweise
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z. B. Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide Arbeitslosengeld I, BaföG, Kindergeldzahlungen, Rentenbescheide)
  • Kontoauszüge aller Konten für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Vermögensnachweise (z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kfz-Unterlagen, Haus- und Grundbesitz)
  • Sozialversicherungsausweise, Krankenversicherungskarten, Rentenversicherungsnummern, Kindergeldnummern

Zusätzlich kann erforderlich sein:

  • Schulbescheinigungen bei Kindern ab 15 Jahren
  • Nachweise über Unterhaltsregelungen, gegebenenfalls Nachweis über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Bei Haus- oder Wohnungseigentum sind Finanzierungsnachweise, Tilgungspläne, Nachweise über öffentliche Abgaben erforderlich

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte denken Sie daran, dass alle Angaben durch Vorlage von entsprechenden Nachweisen belegt werden müssen.

Vermittlung in Arbeit

Hauptaufgabe des Jobcenters ist es, Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden und sie in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln. Mit unserem Beratungs- und Integrationsangebot fördern und fordern wir erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anspruch auf Grundsicherung hängt wesentlich davon ab, dass Hilfebedürftige sich aktiv um Arbeit bemühen und die Förderangebote annehmen.

Um Sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu vermitteln, gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein: Ihre Stärken, Schwächen, beruflichen Interessen und Ihre persönliche Lebenssituation. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Integrationsstrategie und überlegen, welche Schritte notwendig sind, damit sich Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern. Eine Erweiterung Ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten könnte notwendig sein. Sie erhalten Angebote zur Unterstützung bei Bewerbungen, für Trainingsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten.

Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen dabei, passende Stellenangebote zu finden. Er zeigt Ihnen auch Möglichkeiten auf, wie Sie selbstständig auf Arbeitssuche gehen können. Mit Ihrem Ansprechpartner können Sie alle offenen Fragen klären, die Sie zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bewerbungen haben.

Mehr über unsere Angebote für eine erfolgreiche Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit finden Sie hier.

KONTAKT

Jobcenter-Bezirksstelle Dorsten

Bismarckstraße 1
46284 Dorsten

02362 608-0
02362 608-150
dorsten@vestische-arbeit.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 12.00 Uhr 
14.00 – 15.30 Uhr
Dienstag08.00 – 12.00 Uhr 
14.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr 
14.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag08.00 – 12.00 Uhr 
14.00 – 15.30 Uhr
Freitag08.00 – 12.00 Uhr