Jugendhilfeplanung und Projekte
Jugendhilfeplanung ist nach § 80 des SGB VIII das zentrale Steuerungsinstrument der
Jugendhilfe. Durch Jugendhilfeplanung gewährleistet das Amt für Familie und Jugend
Dorsten, dass die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
Das Vorgehen orientiert sich in der Regel an folgendem Schema
- Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste
- Beteiligung der freien Träger sowie der Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und ihre Eltern)
bei der Ermittlung von Wünschen, Bedürfnissen und Interessen - Ableiten der Bedarfe der jungen Menschen und Eltern
- Bereitstellung von unterstützenden Datenmaterialien
- Projektplanung
Zu beachten sind dabei neben lokalen Veränderungsprozessen auch gesellschaftliche Trends im Allgemeinen, die Herausforderungen für die Jugendhilfe darstellen und große Relevanz für die Planung besitzen.
Die unterschiedlichen qualitativen Anforderungen fließen in diese Planungsprozesse ein, damit konkrete Lebensbedingungen und unterschiedliche Lebenslagen innerhalb der Kommune beachtet werden können.
Die Arbeitsansätze sind sozialraum-, zielgruppen-, bereichs- und themenorientiert. Wohnortnähe und Sozialraumbezug sind dabei essentielle Kriterien, um für eine langfristige Perspektive eine abgestimmte Planung zu erlangen.