Örtliche Rechnungsprüfung
 

Die Gemeindeordnung NRW verpflichtet die Stadt Dorsten als große kreisangehörige Stadt zur Einrichtung einer örtlichen Rechnungsprüfung. Die wesentlichen Aufgaben ergeben sich aus den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Dorsten. Zu den wichtigsten Leistungen zählt sicherlich die Prüfung des städtischen Jahresabschlusses. Daneben erfolgen unterjährige Prüfungen verschiedener Bereiche der Verwaltung mit dem Ziel, dass die Verwaltung insgesamt ordnungsgemäß handelt und entstandene Fehler korrigiert und künftig möglichst vermieden werden.

Die Prüfungshandlungen sollen sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel – also letztlich die Steuergelder - zielgerichtet, wirtschaftlich und rechtmäßig eingesetzt werden.  

Die örtliche Rechnungsprüfung ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie ist nur dem Rat gegenüber unmittelbar verantwortlich. Die örtliche Rechnungsprüfung versteht sich in diesem Sinne als Dienstleister für Rat und Verwaltung und entfaltet keine Wirkung nach außen.

 

Prüfaufgaben

  • Prüfung der Jahresabschlüsse 
  • Überwachung der Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung 
  • Prüfung der Softwareprogramme, die für die Buchhaltung oder die Zahlungsabwicklung eingesetzt werden 
  • Die Prüfung von Vergaben 
  • Prüfung des Verwaltungshandelns auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit 
  • Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems 
  • Prüfung der Bauausführungen und Bauabrechnungen sowie der Architekten- und Ingenieurverträge
  • Mitwirkung bei der Aufklärung von Fehlbeständen am Vermögen der Stadt ohne Rücksicht auf Art und Entstehungsgrund 
  • Prüfung der Buchungsvorfälle und Anweisungen vor ihrer Ausführung durch die Finanzbuchhaltung bei einem Anordnungsbetrag über 5.000,00 € brutto

Beratung von Rat, Verwaltung und städt. Einrichtungen

Neben der Prüfung nimmt auch die Beratung von Rat, Verwaltung und städtischen Einrichtungen eine zentrale Rolle ein. Hierbei verfolgt die örtliche Rechnungsprüfung das Ziel Fehler zu verhin-dern bevor sie entstehen. 

Korruptionsvorbeugung

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dorsten haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz und somit gerecht und unparteiisch erfüllen. Persönliche Beziehungen oder sonstige Vorteile dürfen die Entscheidungen aller Beschäftigten der Stadtverwaltung nicht beeinflussen. Um Korruption vorzubeugen, hat die Stadt Dorsten eine Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen. Wichtigster Baustein zur Korruptionsvorbeugung ist dabei das „Vier-Augen-Prinzip“. Den Mitarbeitern ist es untersagt, Geschenke oder Dienstleistungen, die ihnen im Hinblick auf ihre dienstliche Tätigkeit angeboten werden, anzunehmen.

Bei Fragen oder Verdacht von Korruption steht der Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung als Ansprechpartner zur Verfügung. Hinweise auf korruptionsrelevante Sachverhalte werden vertraulich behandelt.

Annahme von Meldungen nach Hinweisgeberschutzgesetz

Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde Ende 2022 durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt.

Es soll Personen, die Kenntnis von rechtswidrigen oder missbräuchlichen Verstößen erhalten, in die Lage versetzen, diese zu melden, ohne selbst Repressalien befürchten zu müssen. Gleichzeitig soll es die Betroffenen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen.

Dies wird bei der Stadt Dorsten durch Einrichtung eines niederschwelligen Online-Meldeweges sichergestellt (keine Registrierung, keine Rückverfolgbarkeit), bei dem der Hinweisgeber völlig anonym bleibt, aber gleichzeitig selbst entscheiden kann, ob er den weiteren Ablauf in der Sache verfolgen möchte oder ggfls. sogar elektronische Nachfragen zur weiteren Klärung beantworten möchte.

Die Mitteilungen laufen bei der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung sowie beim Bürgermeister / bei der Bürgermeisterin auf, die damit die Rolle der internen Meldestelle nach § 12-14 HinSchG wahrnehmen.

Unter diesem Link können vertrauliche Hinweise gegeben werden: https://leaks.itm-dorsten.de

Sollte ein telefonischer oder sogar persönlicher Kontakt gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung oder an den Bürgermeister / die Bürgermeisterin. Auch hier wird der Vorgang absolut vertraulich behandelt.

Das HinSchG hat darüber hinaus zu der Einrichtung einer externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz verpflichtet, bei der gleichermaßen und nach eigenem Ermessen Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit mitgeteilt werden können. Diese externe Meldestelle des Bundes ist seit Anfang August 2023 unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html erreichbar, wo hinweisgebende Personen neben dem Formular für eine Online-Meldung auch weitergehende Informationen und Erläuterungen finden können.

Kontakte

Amtsleitung, technischer Prüfer und Korruption
Hubertus Nindrup
02362 66-3500
h.nindrup@dorsten.de

Stellvertretende Amtsleitung und Prüferin
Petra Rentmeister
02362 66-3502
p.rentmeister@dorsten.de

Prüferin
Petra Steffen
02362 66-3501
p.steffen@dorsten.de

Prüferin
Birgit Brauer
02362 66-3504
b.brauer@dorsten.de

Finanzprüfer 
Martin Ludorf 
02362 66-3503 
m.ludorf@dorsten.de

KONTAKT

Örtliche Rechnungsprüfung 
der Stadt Dorsten

Bürogebäude 
Halterner Str. 28

Postanschrift 
Halterner Str. 5
46284 Dorsten

02362 66-3501
02362 66-5766
rechnungspruefungsamt@dorsten.de

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr