Wahlhelfer_innen für die 
Bundestagswahl 2025 gesucht


Für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 suchen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich ehrenamtlich an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl beteiligen.

Bei Fragen aller Art ist das Team Wahlamtes der Stadt Dorsten für Sie während der gesamten Wahlhandlung telefonisch erreichbar.

  • Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz wird Ihnen ein Erfrischungsgeld ausgezahlt, das sich nach Tätigkeit und Einsatz richtet. (Wahlvorsteher_innen und stv. Wahlvorsteher_innen erhalten für den Einsatz im Wahllokal jeweils 75 € und für einen Einsatz bei der Briefwahl jeweils 65 €, Beisitzer_innen im Wahllokal erhalten jeweils 60 € und für einen Einsatz bei der Briefwahl jeweils 50 €)
  • Leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Demokratie und melden Sie sich über unser 
    Online-Formular an! Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.

Voraussetzungen

Um Wahlhelfer*in werden zu können, muss ich

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland innehaben oder mich sonst gewöhnlich hier aufhalten
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Um in Dorsten mitzumachen, muss ich nicht hier wohnen.

Aufgaben der Wahlhelfenden

Als Wahlhelfende werden Sie in einem der Wahllokale, die im ganzen Stadtgebiet verteilt sind, eingesetzt. Einsatzwünsche können natürlich im Zuge der Anmeldung geäußert werden. 
Sie gehören vor Ort einem Team von maximal 7 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern an. Zusammen bilden sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet werden muss und die Wahl durchführt.

Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
  • einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
  • einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
  • und 2 - 4 Beisitzenden.

Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten stimmt Ihre Wahlvorsteherin bzw. Ihr Wahlvorsteher im Vorfeld mit Ihnen ab. Die Funktion der Wahlvorsteherin bzw. des Wahlvorstehers, der Schriftführung und einer Beisitzerin bzw. eines Beisitzers muss dabei dauerhaft besetzt sein. Nach der Schließung des Wahllokals um 18.00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen mit. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest. 

Gemeinsam sorgen Sie für

  • die Überprüfung der Personalien 
  • das Aushändigen der Stimmzettel
  • Ruhe und Ordnung im Wahllokal
  • das Führen des Wählerverzeichnisses 

Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher

Als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher holen Sie unter anderem am Samstag vor der Wahl die erforderlichen Materialien am Rathaus ab, wie u. a. Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc. Am Wahlsonntag ist es u. a. Ihre Aufgabe die Wahlhandlung sowie die Stimmauszählung zu eröffnen und zu beenden. Sie geben die Zwischenergebnisse und das Wahlergebnis telefonisch an eine zentrale Sammelstelle weiter und überbringen die Wahlunterlagen dem Bürgermeister. Während der Wahlhandlung haben Sie die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf des Wahlgeschehens in Ihrem Wahllokal. Bei Abwesenheit übernimmt Ihre Stellvertretung die Aufgaben.

Schriftführerinnen und Schriftführer

Als Schriftführerin oder Schriftführer führen und prüfen Sie während der Wahlhandlung das Wählerverzeichnis. Also die Liste, auf der alle wahlberechtigten Personen geführt sind, die in Ihrem Wahllokal wählen dürfen. Sie nehmen die Wahlscheine entgegen und tragen alle Angaben zur Wahlhandlung und Stimmzählung in die Wahlniederschrift ein; quasi das Protokoll für die Wahl in Ihrem Wahllokal. Bei Abwesenheit übernimmt Ihre Stellvertretung die Aufgaben.

Beisitzerinnen und Beisitzer

Sie arbeiten der Schriftführung zu und geben die Stimmzettel aus. Weiterhin führen Sie Aufgaben durch, die Ihnen von der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher übertragen werden.

Bei Fragen aller Art ist das Team Wahlamtes der Stadt Dorsten für Sie während der gesamten Wahlhandlung telefonisch erreichbar.

  • Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz wird Ihnen ein Erfrischungsgeld ausgezahlt, das sich nach Tätigkeit und Einsatz richtet. (Wahlvorsteher_innen und stv. Wahlvorsteher_innen und Schriftführer_innen erhalten für den Einsatz im Wahllokal jeweils 75 € und für einen Einsatz bei der Briefwahl jeweils 65 €, Beisitzer_innen im Wahllokal erhalten jeweils 60 € und für einen Einsatz bei der Briefwahl jeweils 50 €)
  • Leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Demokratie und melden Sie sich über unser 
    Online-Formular an! Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.

Kontakt

Marco Wallisch 
m.wallisch@dorsten.de oder 
wahlamt@dorsten.de
Telefon: 02362 66-3330
Telefax: 02362 66-3366

Stadt Dorsten
Bürgermeisterbüro
Halterner Straße 5
46284 Dorsten

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Halterner Straße 5
46284 Dorsten

Marco Wallisch
02362 66-3330
m.wallisch@dorsten.de

Peter Trockel
02362 66-3473
p.trockel@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr