FUNDSACHENVERSTEIGERUNG 2024

Am 15.06.2024 ab 14:00 Uhr auf dem Marktplatz der Stadt Dorsten

Es ist schon wieder so weit: Am Samstag den 15.06.2024 findet die nächste Fundsachenversteigerung im Rahmen des Altstadtfestes statt.

Die Versteigerung auf der Marktplatzbühne startet ab 14:00 Uhr, die Versteigerungsgegenstände können ab ca. 13:00 Uhr vor und auf der Bühne begutachtet werden. Es kommt alles unter den Hammer was in Dorsten gefunden und nicht innerhalb eines halben Jahres abgeholt wurde.

Dieses Mal sind nicht nur wieder viele Fahrräder, sondern auch Apple Air-Pods, ein Kindle, eine Schubkarre, zwei Bolzenschneider und ein Modellflugzeug dabei.

Die versteigerten Fundsachen wurden alle mindestens 6 Monate durch das Fundbüro aufbewahrt.

Die Fundsachenversteigerung wurde im Amtsblatt der Stadt Dorsten angekündigt; berechtigte Personen wurden aufgefordert ihre Rechte bis zur Versteigerung geltend zu machen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Versteigerung sind damit gegeben.

 

Für den reibungslosen Ablauf der Versteigerung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nachdem der zu versteigernde Gegenstand vom Auktionator aufgerufen wurde, können Gebote durch deutliches Handheben abgegeben werden.
  • Grundsätzlich erhöhen sich die Gebote jeweils um 1,00 Euro.
  • Sobald keine höheren Gebote mehr abgegeben werden, erfolgt der Zuschlag („Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten“).
  • Mit dem Zuschlag kommt ein verbindliches Rechtsgeschäft zustande: der/die Höchstbietende ist verpflichtet den Gegenstand gegen Zahlung des Höchstgebotes unmittelbar abzunehmen.
  • Es kann ausschließlich mit Bargeld gezahlt werden. Für einen reibungslosen Ablauf halten Sie einen möglichst passenden Geldbetrag und ein Ausweisdokument bereit.
  • Die Gegenstände sollten vor Abgabe eines Gebotes genau in Augenschein genommen werden. Nach dem Zuschlag gibt es keine Möglichkeit eines Umtausches oder einer Rückgabe.
  • Es handelt sich um eine öffentliche Versteigerung. Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte also nach dem Erwerb des Gegenstandes ein Defekt oder Mangel auftreten, besteht kein Anspruch gegen die Stadt Dorsten auf Gewährleistung. Ebenfalls ist eine Garantie ausgeschlossen.

KONTAKT

Ordnungs- und Rechtsamt

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

ordnungsamt@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr