Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 249 “Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle, Teil 1, 2 und 3“  
 

Anlass und Ziel der Planung:

Der Vorhabenträger beabsichtigt im westlichen Vorhabengebiet des Teil 1eine Bebauung mit 7 Mehrfamilienhäusern zu errichten. Mit der vorliegenden Planung soll ein breitgefächertes Nutzerspektrum unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, z. B. jüngere Altersgruppen / Familien aber auch Ältere durch die Schaffung verschiedener Wohntypen in Form von Mietwohnungen unterschiedlicher Größe angesprochen werden.

Auf der östlichen Seite des Vorhabengebiets Teil 1ist der Standort eines Lebensmittelmarktes für die Nahversorgung auf bisher gewerblich genutzten Flächen geplant.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Dorsten Nr. 249 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Erweiterungsneubau als Ersatz des heute bestehenden kleinflächigen Lebensmittelmarktes (Teil 2) zur Sicherung und Verbesserung einer wohnortnahen Versorgung geschaffen werden.

Das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes ermöglicht es, dem veränderten und gestiegenen Kundenanspruch gerecht zu werden. Vor allem das veränderte Verbraucherverhalten und das diversifizierte Warenangebot in Kombination mit einer weniger komprimierten Sortimentspräsentation und großzügige und barrierefreie Bewegungsflächen für den Kunden erfordern eine Vergrößerung des Filialgebäudes und insbesondere der Verkaufsflächen. Da eine bauliche Erweiterung der Bestandsimmobilie aufgrund der vorhandenen Grundstücksgegebenheiten ausscheidet, wurde für den Neubau des Lebensmittelmarktes der Alternativstandort in näherer Nachbarschaft gewählt.

Mit Teil 2 des Plangebietes wird eine Folgenutzung für die Flächen des zu verlagernden Lebensmittelmarktes geregelt. Durch Festsetzung eines Mischgebietes mit einem Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten ist eine entsprechende Nachnutzung des Altstandortes künftig ausgeschlossen, was der Stadt- und Regionalverträglichkeit der Planung dient.

Mit Teil 3 wird gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung aufgrund der Sportlärmimmissionen des Bolzplatzes über die gesamte Länge eine aktive Schallschutzmaßnahme in Form der Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,00 m umgesetzt.
 

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet ist in drei räumlich getrennte Geltungsbereiche mit den Bezeichnungen Teil 1,Teil 2 und Teil 3gegliedert. Die räumlich getrennten Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen im südwestlichen Stadtgebiet der Stadt Dorsten, im Stadtteil Dorsten-Hardt an der Bundesstraße 225 / Kirchhellener Allee, bzw. der Straße An der Seikenkapelle und Nonnenkamp und sind im Übersichtsplan dargestellt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit

vom 11.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024

 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

1.  Übersichtsplan

2.  Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan Do 11 - 2. Abschnitt

3.  Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan Do 11 - 3. Abschnitt

4.  Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan Do 11 – 3. Abschnitt 2. Änderung

5.  Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Entwurf - Gesamtplan

6.  Plankopf

7.  Planzeichnung - verkleinert auf A4

8.  Zeichenerklärung Blatt 1-3

9.  Textliche Festsetzungen, Hinweise und Pflanzenliste

10.  Vorhaben- und Erschließungsplan - Entwurf

11.  Vorhaben- und Erschließungsplan - verkleinert auf A4

11.1 Vorhaben- und Erschließungsplan - Zeichenerklärung

12.  Entwurfsbegründung Teil I – Allgemeiner Teil

13.  Entwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht

14.  Verträglichkeitsgutachten Verbrauchermarkt Kirchhellener Allee

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter und Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch und Gesundheit, Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

 

Art der vorhandenen InformationUrheberThematischer Bezug
Fachgutachten  Baugrund- und Altlastengutachten HPCBoden, Altlasten, Baugrund
 

B   Orientierende Bodenuntersuchung KIB Unna

B.1 Orientierende Bodenuntersuchung KIB Anlage 1-2

B.2 Orientierende Bodenuntersuchung KIB Anlage 3

Boden, Altlasten, Baugrund
 C   Abschlussbericht Rückbau u. Entsorgung GTBMBoden, Altlasten, Baugrund
 D   Abschlussbericht Altlastensanierung GTBMBoden, Altlasten, Baugrund
 E    Geräuschimmissionsuntersuchung
Ingenieurbüro Stöcker
Lärm
 F   Lärmgutachten Kleinspielfeld afiLärm
 G   Erweiterung Verkehrsgutachten abviVerkehr
   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP GOEP LA LtdArtenschutzprüfung Stufe 1
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der ÖffentlichkeitI   Kreis Recklinghausen
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Wasserbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Boden, Altlasten
Niederschlagswasser, Entwässerung
Keine Bedenken
 J   Bezirksregierung Münster, Dez. 54
Wasserwirtschaft
Entwässerung, Niederschlagswasser
   LippeverbandEntwässerung, Niederschlagswasser
 L   Öffentlichkeit
Bürger 1
Bürger 2
Lärmschutzwand
Entwässerung, Begrünung

 

Die ortsübliche Bekanntmachung der der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link https://www.dorsten.de/rathaus-stadt/verwaltung/amtsblatt/ abrufbar. 

Die Planunterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite zugänglich.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 66-5761 oder auf elektronischem Weg per E-Mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Bürgermeister

i.V.

Holger Lohse
Technischer Beigeordneter

KONTAKT

Planungs- und Umweltamt 

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

planung-und-umwelt@dorsten.de