Zweckverband Interkommunaler Industriepark Dorsten / Marl

Bebauungsplan „Interkommunaler Industriepark Dorsten / Marl“ – 3. vereinfachte Änderung - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
 

Anlass, Ziel und Zweck der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan sieht für die zu ändernde Fläche südlich der Buerer Straße (K 32) eine Entwicklung als Industriegebiet für großflächige Betriebe vor. Mittlerweile ist der Industriepark Dorsten-Marl in weiten Teilen besiedelt, u.a. durch ein großflächiges Distributionszentrum.

Mit der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes sollen planungsrechtlichen Grundlagen für die verkehrliche Anbindung des Distributionszentrums an die Buerer Straße festgesetzt werden. Die Zufahrt ist bereits hergestellt. Die Fläche bleibt in ihrer Funktion und Nutzung unverändert.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt ca. 4 km östlich der Dorstener Innenstadt im Stadtteil Dorsten-Feldmark. Es befindet sich südlich der Buerer Straße (K32).

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind aus dem Bebauungsplan ersichtlich. Das Plangebiet ist ca. 500 m² groß.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit

vom 17.05.2024 bis einschließlich 18.06.2024

wie folgt öffentlich ausliegt:

Stadt Dorsten, Rathaus, Halterner Str. 5, Planungsamt, 2. Etage, Zi. 219

montags bis donnerstags 08.00 – 16.00 Uhr
freitags 08.00 – 13.00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Ansprechperson ist Frau Meyer, Tel.: 02362 66-4911

und

Stadt Marl, Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung, Carl-Duisberg-Straße 165, Stadthaus 1, Gebäude 2, Raum 2.1.09 b, 45772 Marl,

montags bis mittwochs 08.00 – 16.00 Uhr
donnerstags 08.00 – 18.00 Uhr
freitags 08.00 – 12.30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ansprechperson ist Herr Fathmann, Tel.: 02365 99-6138 

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung wurde

Die Planunterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite zugänglich.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg

per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

KONTAKT

Planungs- und Umweltamt 

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

planung-und-umwelt@dorsten.de