21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten „Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle“

- öffentliche Auslegung  
 

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich umfasst eine rund 2 ha große Fläche im Stadtteil Dorsten-Hardt und liegt unmittelbar westlich der Bundesstraße 225 bzw. der „Kirchhellener Allee“. Im Süden verläuft die Straße „An der Seikenkapelle“, im Westen die Straße „Nonnenkamp“.

Die Grenzen des Änderungsbereichs umfassen die im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbefläche und decken damit den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 249 „Nahversorgung Kirchhellener Allee / An der Seikenkapelle“ Teil 1 ab.


Anlass, Ziel und Zweck der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Planungsraum südwestlich der Dorstener Innenstadt bietet aufgrund der zentralen Lage und gegebenen Integration in das vorhandene Siedlungsgefüge beste Voraussetzungen für die Entwicklung eines attraktiven neuen Wohnstandortes, ergänzt durch einen zeitgemäßen und attraktiven Standort eines Lebensmittelmarktes für die Nahversorgung.

Gemäß des im Jahr 2017 erstellten Stadterneuerungskonzeptes eignet sich das Plangebiet zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen im Dorstener Stadtgebiet. In dem Stadterneuerungskonzept wird die anhaltende Wohnraumnachfrage bestätigt.

Der geplante Lebensmittelmarkt ist als Ersatz des bestehenden Lebensmittelmarkt in westlicher Richtung an der Straße An der Seikenkapelle vorgesehen. Das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes ermöglicht es, in umfangreicher Art und Weise ein zeitgemäßes und nachfragegerechtes Nahversorgungsangebot vor Ort zu bieten. Da eine bauliche Erweiterung der Bestandsimmobilie aufgrund der vorhandenen Grundstücksgegebenheiten ausscheidet, wurde für den Neubau des Lebensmittelmarktes der Alternativstandort in näherer Nachbarschaft gewählt.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten stellt den betreffenden Bereich derzeit als gewerbliche Baufläche dar. Die Entwicklung der vorgesehenen Planungen setzt eine Änderung des Flächennutzungsplanes voraus. Vorgesehen ist die Darstellung einer Wohnbaufläche, eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ und der Festlegung einer maximalen Verkaufsfläche von 1.700 m² für die Fläche des geplanten Lebensmittelmarktes, sowie eines Mischgebietes für die verbleibende gewerbliche Fläche nord-östlich des Lebensmittelmarktes.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit

vom 11.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit:

1.    Übersichtsplan

2.    Gesamtplan 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

3.    Plankopf

4.    Darstellung der 21. Änderung und bisherige Darstellung (A4)

5.    Zeichenerklärung

6.    Entwurfsbegründung Teil  I Allgemeiner Teil

7.    Entwurfsbegründung Teil II Umweltbericht

8.    Verträglichkeitsgutachten zu Verlagerungs- und Erweiterungsvorhaben

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: 

Art der vorhandenen InformationUrheberThematischer Bezug
Fachgutachten
Parallelverfahren
Bebauungsplan
VEP Do 249
 Baugrund- und Altlastengutachten HPCBoden, Altlasten, Baugrund
 

B   Orientierende Bodenuntersuchung KIB Unna

B.1 Orientierende Bodenuntersuchung KIB Anlage 1-2

B.2 Orientierende Bodenuntersuchung KIB Anlage 3

Boden, Altlasten, Baugrund
 C   Abschlussbericht Rückbau u. Entsorgung GTBMBoden, Altlasten, Baugrund
 D   Abschlussbericht Altlastensanierung GTBMBoden, Altlasten, Baugrund
 E   Geräuschimmissionsuntersuchung
Ingenieurbüro Stöcker
Lärm
 F   Lärmgutachten Kleinspielfeld afiLärm
 G   Erweiterung Verkehrsgutachten abviVerkehr
   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP GOEP LA Ltd Artenschutzprüfung Stufe 1
 I   Kreis Recklinghausen
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Wasserbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Boden, Altlasten
Niederschlagswasser, Entwässerung
Keine Bedenken
 J   Bezirksregierung Münster, Dez. 54
Wasserwirtschaft
Entwässerung, Niederschlagswasser
  LippeverbandEntwässerung, Niederschlagswasser
 L  Öffentlichkeit
Bürger 1
Bürger 2
Lärmschutzwand
Entwässerung, Begrünung
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
im Parallelverfahren
  
Quelle: BauR 1 - 2014 „Schmidt-Eichstaedt zu § 3 Abs. 2 BauGB “Was sind Arten von umweltbezogenen Informationen? Wie ist ihr Vorliegen bekannt zu machen“ - Tabelle

Die Unterlagen sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite abrufbar. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link http://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse
Technischer Beigeordneter

KONTAKT

Planungs- und Umweltamt 

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

planung-und-umwelt@dorsten.de