Stellungnahme
Die Dorstener Zeitung hat am Dienstag, 05.09.2023, zwei Leserbriefe zu geplanten Unterkünften für schutzsuchende Menschen veröffentlicht. Die Stadt Dorsten nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zum Schreiben von Leserin Andrea Heckschen:
Die Vorschläge von Frau Heckschen sind weitgehend durch die geltende Beschlusslage abgedeckt, insbesondere durch die zehn Punkte, die CDU, SPD und Grüne gemeinsam eingebracht haben (siehe Vorlage 211/23 im Ratsinformationssystem auf
(hier TOP-Mappe zu Tagesordnungspunkt 3).
- Die genaue Ausformung der Neubebauung an der Ecke Hellweg / Halterner Straße ist noch nicht definiert. Der Rat der Stadt Dorsten hat der Verwaltung für die Planung mit auf den Weg gegeben, dass die Bebauung quartierverträglich sein soll und die Planung vor Umsetzung der Ratskommission für Städtebau vorzulegen ist. Das kann am Ende dazu führen, dass nur ein oder zwei Häuser gebaut werden. Diese Häuser werden sich definitiv von der Höhe und der Bauart ins Umfeld einfinden müssen. Von Betonklötzen kann hier keine Rede sein.
- Der prägende Baumbestand am Hellweg und möglichst die Hälfte der bisherigen Grünfläche soll erhalten bleiben und der Baum- und Strauchbestand westlich des Neubaugebietes „Zur Josefschule“ soll aufgewertet und weiter qualifiziert werden. Die Thematik Fledermäuse wird in der vor einer Bebauung obligatorischen arten- und naturschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt. Hier sei angemerkt, dass die Tiere auch durch die Neubebauung der Fläche Josefschule nicht vertrieben wurden.
- Die Schaffung / Aufwertung von Spielflächen im Umfeld wird geprüft.
Zum Schreiben von Leserin Anja Janocha:
Was möglicherweise wie „Salamitaktik“ aussieht, ist dem formalen Abarbeiten von erforderlichen Schritten sowie rechtlichen Vorgaben geschuldet:
- Der Rat der Stadt Dorsten hat in der Sitzung am 23.08.2023 in nicht-öffentlicher Sitzung dem Ankauf des Mehrfamilienhauses „An der Molkerei“ zugestimmt.
- Der Notartermin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages hat am 24.08.2023 stattgefunden.
- Die Einladung zur Anwohnerinformation wurde am 25.08.2023 mit den wichtigsten Informationen verteilt.
Dass sich ein solches Vorhaben vorher „herumspricht“, ist sicherlich normal. Konkret und öffentlich darüber sprechen durfte die Stadt aber erst, nachdem der Kaufvertrag geschlossen war. Die Stadt kann nicht einfach über fremdes Eigentum in der Öffentlichkeit sprechen.
Ferner wurde bei verschiedenen Gesprächen sowie in den Vorberatungen in den Ausschüssen vor der Ratsentscheidung mehrfach kommuniziert, dass es aktuell Kaufverhandlungen für ein Objekt in Hervest seitens der Stadt geben würde. Das konkrete Objekt durfte aus o. g. Gründen öffentlich nicht genannt werden.
Zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen:
Die Stadt Dorsten hat seit 1991 insgesamt 44 (!) Einrichtungen zur Unterbringung von schutzsuchenden Menschen in unterschiedlichen Größen und mit unterschiedlicher Dauer in allen Dorstener Stadtteilen unterhalten. Aktuell gibt es Standorte in der Altstadt und der Feldmark, in Alt-Wulfen und Barkenberg, in Hervest und in Holsterhausen. Nach den Erfahrungen insbesondere der 90er-Jahre mit Groß-Unterkünften (z. B. ehemalige Martin-Luther-Schule in Holsterhausen mit 160 Plätzen) hat die Stadt Dorsten ab den 2000er Jahren fast ausschließlich kleinere Einheiten (20 bis 50 Personen) entwickelt und dabei immer das gesamte Stadtgebiet im Blick gehabt. Während in den großen Stadtteilen Holsterhausen und Wulfen größere städtische Einrichtungen seit mehr als 20 Jahren vorhanden sind, gibt es in Hervest bisher nur vier Wohnungen auf dem EBD-Gelände. Abschließend ist zu berücksichtigen, dass im Frühjahr 2024 die Landesunterkunft auf der ehem. Gerhart-Hauptmann-Schul-Fläche in Hervest auslaufen wird.
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